BIM Planung Leonberg, Neubau Bahnstg SO 96cm Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46402
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Planung Leonberg, Neubau Bahnstg SO 96cm
BIM Objekt- & Fachplanung - Verkehrsstation Leonberg, Neubau Bahnsteig SO 96cm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Planung Leonberg, Neubau Bahnstg SO 96cm
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier
ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesencorona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von
Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen
Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von
Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Verwenden Sie hierzu die Zip Datei 20FEI46402 _Teilnahmeantrag
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten
Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
a) dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/
lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/
_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im
Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt
und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller
geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
c) dass wir nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sind.
d) dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines
mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
- versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder
- irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat
e) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt
beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /
verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung
bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
THOST Projektmanagement GmbH – BIM Berater
DB E&C – Umweltplanung
DB KT - Telekommunikationstechnik
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines
vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und
beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen je Unternehmen einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BIM Planung Leonberg, Neubau Bahnstg SO 96cm
BIM Objekt- & Fachplanung - Verkehrsstation Leonberg, Neubau Bahnsteig SO 96cm
LÄA 06: Erforderliche zusätzliche Vermessungsleistungen INA Berechnung
Für die vollstädnige Erfassung der Verkehrsstation "Leonberg" müssen mehr Gleisbereiche vermessen werden, als ursprünglich geplant. Das Planungsbüro DB E&C ist für die BIM Planung, inkl. Vermessung als Hauptauftragnehmer beauftragt und befindet sich inmitten der Vorentwurfsplanung und Durchführugn der Vermessung. Auf Grund der örtlichen Vermessungs-
Kenntnisse und Planungstiefe kann nur das Büro zeitnah und am wirtschaftlichsten die Ergebnisse liefern. Eine weitere Schnittstelle würde zu Verzögerungen in der Planung führen und somit eine Gefahr für den Baubeginntermin darstellen.