9. BA Nord-Süd-Tangente/ Treskowallee Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0749-2021

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d8f016c29-1921b154e3ee9cb6
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

9. BA Nord-Süd-Tangente/ Treskowallee

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0749-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234116 Gleisbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gleis- und Deckenschlussarbeiten

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin, Treskowallee

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wesentliche Ausbauleistungen für Endzustand (ca.)

Ausbau: Oberbau / Gleiskörper

1.713 m W49 B75

55 m W49 B75 mit Spurrillenschiene

278 m W59 R2 B75

2.900 Stk. Schwellen

3.780 t Schotter (2.225 m³)

Ausbau: Deckenschluss / Erdbau / Tiefbau

70 m³ Asphaltausbau (Querungsbereiche)

650 m³ Bodenausbau

1.540 m Borde ausbauen links und rechts der zweigleisigen Trasse - freie Strecke

2 Stk. Schlammfangschächte

170 t Entsorgung: Asphalt

300 t Entsorgung: Beton (Borde u Beton-Nebenbereiche)

1.300 t Entsorgung: Boden Z<2

230 t Stahl

Wesentliche Einbauleistungen (ca.)

Einbau: Oberbau / Gleiskörper Gleislängen

500 m W49 B75 (Bereich holozäne Rinne - s. Pos. 1.7)

72 m W49 GTP 65

45 m W49 NBS A75

1375 m W49 NBS G75 (1430-55)

55 m W59R2/59R1 NBS-G75

Einbau: Erdbau / Tiefbau / Tragschichten, Entwässerung ca.

1000 m³ Schottertragschicht

2500 m³ Beton

4800 m² Erdplanum im Gleis- und Straßenbereich herstellen (ohne Bereich holozäne Rinne)

3500 m Leerverrohrungen DN 110 für Fahrleitung (dreifach)

150 m Leerverrohrung DN 63

22 Kontrollschächte (insbesondere in Haltestellen)

12 Kontrollschächte (freie Strecke)

6 Gleisentwässerungskästen

4 Schlammfänge

200 m GBL-Bord 650

200 m Bordstein T10x25

150 m Bord regulieren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2022
Ende: 11/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und

ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit

und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1

der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung

einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem

Berufs- oder Handelsregister erfolgen.

Folgende Angaben und Formalitäten, zur Befähigung zur

Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der

Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind

erforderlich:

1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB

2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB

3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und

AufenthG

4. Erklärung zum KRG

5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-,

Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den

Vergabeunterlagen bei.

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung

von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und

einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder

dem Angebot benannte Nachunternehmer.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner

Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu

verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine

auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende

Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine

tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch

Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers

nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des

Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen

enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und

finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.

Der Nachweis der Eignung muss durch II. Erklärung zu III.1.2

der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle

Leistungsfähigkeit erfolgen.

Folgende Angaben und Formalitäten, zur Wirtschaftliche und

finanzielle Leistungsfähigkeit sind erforderlich:

1. Erklärung zu Umsätzen

- Gesamtumsatz des Unternehmens in den

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

- Umsatz des Unternehmens in den

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

der auf Leistungen entfällt, die mit den

vorliegenden Leistungen vergleichbar sind

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den

Vergabeunterlagen bei.

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung

von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und

einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder

dem Angebot benannte Nachunternehmer.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner

Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu

verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine

auch für

den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende

Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine

tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch

Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers

nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des

Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen

enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und

beruflichen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.

Der Nachweis der Eignung muss durch III. Erklärung zu III.1.3

der Bekanntmachung - Technische und berufliche

Leistungsfähigkeit in Verbindung mit dem Formblatt

Eigenerklärung und Fachkundenachweis erfolgen.

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und

beruflichen Leistungsfähigkeit sind erforderlich:

1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare

Leistungen

gemäß Formablatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis

-Es sind mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleisbau-, Straßen und Haltestellenbau inkl. Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) im innerstädtischen Raum hervorgeht, nachzuweisen.

Die Gliederung hat nach Art der Leistung, Objektörtlichkeit, der

jeweiligen Bausumme, Leistungszeitraum und Benennung des

Ansprechpartners zu erfolgen.

2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter gemäß gemäß

Formablatt

Eigenerklärung

- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche

zum zu vergebenden Leistungsgegenstand

vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw.

habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

3. Technische Ausstattung des Bewerbers gemäß Formablatt

Eigenerklärung und Fachkundenachweis

- Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der

SL-Hannover entsprechend der DB AG Rili 826.1020

mindestens Klasse 3 oder gleichwertig. Die Zulassung

muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren

beziehen.

- Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der DB Netz AG

entsprechend der DB AG Rili 826.1030 zur Durchführung

von Schlussschweißungen und zur Durchführung des

Spannungsausgleiches bei der Herstellung lückenloser

Gleise und Weichen oder gleichwertig. Die Zulassung

muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren

beziehen.

- Der Bauleiter muss mindestens 2 Bauvorhaben im Bereich Gleisbau und Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum mit einem Auftragsvolumen von mindestens1 Mio. EUR betreut haben.

- Erklärung das die Schweißarbeiten nach Ril 824 und

VDV 809 durchgeführt werden oder gleichwertig.

- Bei Bedarf muss für die Ausführung der Leistung der Einsatz

von mindestens 3 Gleisbaukolonnen gleichzeitig gewährleistet

werden können.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis liegt

den Vergabeunterlagen bei.

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung

von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und

einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder

dem Angebot benannte Nachunternehmer.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner

Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu

verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine

auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende

Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine

tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch

Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers

nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des

Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen

enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten

Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte

Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/

Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.

Die Gleichwertigkeit ist durch den Teilnehmer nachzuweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

-Es sind mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleisbau-, Straßen und Haltestellenbau inkl. Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) im innerstädtischen Raum hervorgeht, nachzuweisen.

Die Gliederung hat nach Art der Leistung, Objektörtlichkeit, der

jeweiligen Bausumme, Leistungszeitraum und Benennung des

Ansprechpartners zu erfolgen.

- Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der

SL-Hannover entsprechend der DB AG Rili 826.1020

mindestens Klasse 3 oder gleichwertig. Die Zulassung

muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren

beziehen.

- Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der DB Netz AG

entsprechend der DB AG Rili 826.1030 zur Durchführung

von Schlussschweißungen und zur Durchführung des

Spannungsausgleiches bei der Herstellung lückenloser

Gleise und Weichen oder gleichwertig. Die Zulassung

muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren

beziehen.

- Der Bauleiter muss mindestens 2 Bauvorhaben im Bereich Gleisbau und Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum mit einem Auftragsvolumen von mindestens1 Mio. EUR betreut haben.

- Erklärung das die Schweißarbeiten nach Ril 824 und

VDV 809 durchgeführt werden oder gleichwertig.

- Bei Bedarf muss für die Ausführung der Leistung der Einsatz

von mindestens 3 Gleisbaukolonnen gleichzeitig gewährleistet

werden können.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach

den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und

des GWB.

Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird

folgendes System zugrunde gelegt:

1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen

Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und

Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass

Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der

Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich

Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung

der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung

auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,

Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle

Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu

vervollständigen oder zu korrigieren.

2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern

zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und

Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten

Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.

3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf

Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss

des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes

nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §

123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten

Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein

Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes

nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach §98c AufenthG,

nach § 19 MiLoG oder nach § 21SchwarzArbG.

Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und

gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten

Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender

Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung

der aufgestellten

Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser

Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung zur Eignung

und

Fachkundenachweis (Formblatt) ergeben.

4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis

zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu

vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber

eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.

Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des

rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der

Bewertung zu berücksichtigen.

5. Alle Bewerber die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt

haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und

Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft

erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen.

Dazu

sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge

folgende Unterlagen einzureichen:

1. Eigenerklärung zur Eignung

2. Fachkundenachweis

3. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft

im Falle einer Bietergemeinschaft

4. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU

5. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe

Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-

lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-

meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-

vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung

der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über

die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-

abgabe zu stellen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während

des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen

oder einzuleiten.

Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung

zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.

Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG

zu berücksichtigen.

Die Schweißarbeiten müssen nach Ril 824 und VDV 809

durchgeführt werden oder gleichwertig.

Bei Bedarf muss für die Ausführung der Leistung der Einsatz

von mindestens 3 Gleisbaukolonnen gleichzeitig gewährleistet

werden können.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/01/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16/02/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/06/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.

Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1

GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit

vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG

unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem

Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2.

Durch diese Bekanntmachung wird der

Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die

interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung

angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die

Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine

erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -

bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur

Angebotsabgabe.

3.

Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich

unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.

I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.

II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0749-2021 zu erfolgen. Die

Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte

Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der

Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden

grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum

17.03.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter

Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3))

eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch

die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern

zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das

Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin

veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,

täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen

Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von

Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die

Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten

Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten

Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis

auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4.

Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/

BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen

Referenzgebern zu.

Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.

auch III.1).

5.

Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem

Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe

ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die

gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser

Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher

Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die

Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur

Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer

Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe

dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen

sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes

Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten

Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen

gem, III.1.2 werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe

addiert und gem. III.1.3 alle Erklärungen der Mitglieder einer

BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber

hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche

Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat

zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB

darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe

bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das

jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige

und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die

Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein

Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen

werden.

6.

Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen

und finanziellen oder technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /

Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu

berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis

III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen

insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die

Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.

Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem

Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen

Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und

tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die

entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im

Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle

Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,

dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die

Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der

Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick

auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die

erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungsoder

Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche

Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen

in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im

Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt

werden.

7.

Der Auftraggeber hat für die Einreichung der

Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die

Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die

Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die

Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer

IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht

werden.

8.

Erläuterung zum Ablauf:

Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden

Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die

BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage

der Erstangebote zuvergeben ohne in Verhandlung mit den

Bietern zu treten. Weiterhin behält sich die BVG vor, nur mit den drei erstplatzierten zu verhandeln. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.

Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der

Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der

Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu

verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den

verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und

diese erbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten

verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann

gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.

9.

Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der

Datenschutz-Grundverordnung, des

Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze

zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die

Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber

trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung

und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.

durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher

Personen).

10.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der

vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,

wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren

Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der

Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen

Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert

wiedergegeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2021