Dachdecker und Klempner, Billwerder Billdeich 622 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 015-22 LG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Dachdecker und Klempner, Billwerder Billdeich 622
Auf dem Gelände des Berufschulezentrums Bergedorf soll das 4-geschossige Gebäude der Beruflichen Schule Bautechnik (BS08) saniert werden. Hierbei handelt es sich um eine Sanierung mit Neubauanteilen. Das Gebäude befindet sich im südlichen Teil des Geländes, zwischen den Sporthallen und der BS07. Der Schulbetrieb wird während der gesamten Bauzeit in die Wendenstraße 166 ausgelagert.
Die Baustellenzufahrt erfolgt über den Ladenbeker Furtweg, gegenüberliegend des Ladenbeker Furtweg 180. Eine befestigte Gehwegüberfahrt (schwerlastgeeignet) ist hier vorhanden.
Eine Schadstoffsanierung der Belegenheit wurde bereits im Vorfeld durchgeführt
Billwerder Billdeich 622, 21033 Hamburg
Inhalt der Dach- & Klempnerarbeiten:
- Abbruch von Flachdachabdichtung Bitumen einschl. Dämmung und Oberlichter
- Herstellung neuer Flachdachabdichtung Kunststoff sowie Extensivgründacheinschl. der Dämmung. Dach A und C Abbruch und Herstellen von Attiken. Innenhof klein, Dach A
- Abbruch von einzelnen Oberlichter und Schließen der Bitumenabdichtung. Dach D und B
- Abbruch und Schließen von alten Entwässerungsabläufen. Alle Dächer
- Herstellen von neuen Entwässerungseinläufen einschl. Kernbohrung in Bestandsflachdach. Alle Dächer.
- Nachträgliches Einarbeiten von Sekuranten in bestehende Flachdachabdichtungen
- Fugensanierung zwischen den Betonfertigteilen: Außentreppe Dach C
- Sekuranten und Entlüftung auf Kupferstehfalzdeckung
- Die Arbeiten am Vordach Haupteingang sowie die Dächer der Materiallager werden bauseits hergestellt.
Beschreibung der Dachflächen:
Dachfläche E
Geschosse : 4
Ausführung : Schrägdach mit Kastenrinnen auf den Treppenhaustürmen
Entwässerung : innenliegend
Abdichtung : Stehfalzdeckung Kupfer, Sperrholzplatte 4 mm,
Dämmung : EPS, 40 mm
Decke : Y-Tong Deckenelement, d=14 cm auf Stahlbetonträger d=50 cm, liegend
Neigung : ca. 21°
Höhe Attika : 17,3 m
Dachfläche D
Geschosse : 1 mit verschiedenen Dachhöhen
Ausführung : Flachdach mit umlaufender Attika
Entwässerung : Innenliegend
Abdichtung : Bitumen
Dämmung : EPS, d=5 cm als Auflage, EPS als Sickenfüllung, HDBC -haltig
Decke : Trapezblech SAG 1083 - 1,0, h = 11 cm
Gefälle konstruktiv ca. 2,3 %
Höhe Attika : von D1 = 4,24 m bis D8 = 5,76 m
Dachfläche B
Geschosse : 3
Ausführung : Flachdach mit umlaufender Attika
Entwässerung : Innenliegend
Abdichtung : Bitumen
Dämmung : EPS als Gefälledämmung
Decke : Betonfertigteilelemente, d= 10 cm
Höhe Attika : 13,2 m
Dachfläche A
Geschosse : 2
Ausführung : Flachdach mit umlaufender Attika, Umkehrdach
Entwässerung : Innenliegend
Abdichtung : Kies, Flies, Dämmung, Bitumen auf Decke
Dämmung : PUR, 2 x 5cm
Decke : Betonfertigteilelemente, d= 10 cm
Höhe Attika : 9,1 m
Dachfläche C
Geschosse : 1
Ausführung : Flachdach mit umlaufender Brüstung, Umkehrdach
Entwässerung : Innenliegend
Aufbau : Gehwegplatten, Splitt, Vlies, Dämmung, Bitumen
Abdichtung : Bitumen auf Decke
Dämmung : PUR 2 x 5 cm, in Teilen bauseits entfernt
Decke : Betonfertigteilelemente, d=10 cm
Höhe Attika : 5,2 m
- der AN hat darauf zu achten, dass Öffnungen im Dach immer gegen das Eindringen von Wasser zu schützen sind.
- die innenliegenden Regenfallrohre, werden bauseits durch TGA bearbeitet.
- Fallrohre und Regenwasserleitungen im Gebäude, die durch den AN beschädigt oder demontiert wurden, sind sofort wieder in Stand zu setzen. Die Bauüberwachung ist umgehend in Kenntnis zu setzen.
Bauseits werden die Fenster, die bodentiefen Fensterelemente, die Pfosten Riegel Fassade der Treppentürme sowie die Außentüren des Altbestandes abgebrochen und erneuert. Leichte Beschädigungen an den alten Bauteilen, sofern der Funktions- erhalt voll erhalten bleibt, stellen keinen Mangel dar.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Februar 2022 bis Oktober 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss mindestens das Einfache der Schätzkosten der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/bauleistungen/.
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ verwiesen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht.
Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme erhält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.
Die Niederschrift wird Brutto- und Netto-Angebotssummen ausweisen.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]