Rahmenvertrag über konfektionierte Klemmleisten, Sammelschienen verschiedener Typen und Signalgeber-Anschlusskästen Referenznummer der Bekanntmachung: OV211006RX01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über konfektionierte Klemmleisten, Sammelschienen verschiedener Typen und Signalgeber-Anschlusskästen
Herstellung und Lieferung von konfektionieren Klemmleistungen, Sammelschienen und Signalgeber-Anschlusskästen nach Zeichnung des Auftraggebers.
Hamburg, DE
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zur Fertigung und Lieferung von konfektionierten Klemmleisten, Sammelschienen und Signalgeber-Anschlusskästen für den Einsatz in Stahlmasten oder Schaltschränken von Lichtsignalanlagen in Hamburg.
Die technischen Spezifikationen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis sowie den beigefügten Zeichnungen und Datenblättern. des Auftraggebers.
Technische Spezifikation
(1) Die Fabrikatangaben der Klemmen und Zubehör gemäß Leistungsverzeichnis sind zwingend einzuhalten, da dem Auftraggeber hierzu hinreichend Erfahrung bezüglich der Funktionsfähigkeit an systemkritischen Anlagen vorliegen.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional dreimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern.
2. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen.
3. 3. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (bei Aktiengesellschaft letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden.
4. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
5. Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen.
6. Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen.
7. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
- Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich
-Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich
8. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen
zu 6. Benennung von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzen:
a) die mit dem Ausschreibungsgegenstand (Art und Umfang) vergleichbar sind
b) Die Referenzen müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beendet worden sein.
c) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben
Abschnitt IV: Verfahren
Es erfolgt keine öffentliche Angebotsöffnung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).