Teilsanierung Stadtkirche Sankt Laurentius Berlin-Köpenick - Objektplanung für Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 12-10/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12555
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtkirche-koepenick.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilsanierung Stadtkirche Sankt Laurentius Berlin-Köpenick - Objektplanung für Gebäude und Innenräume
1. Baumaßnahme: Teilsanierung Stadtkirche Sankt Laurentius Berlin-Köpenick -
2. Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, LPH 3-9 sowie Besondere Leistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: TSK _01
Teilsanierung Ev. Stadtkirche Köpenick Kirchstraße 4 12555 Berlin
Die Ev. Stadtkirche Sankt Laurentius in Köpenick wurde im Jahre 1840 fertig gestellt und stellt neben dem Rathaus das wichtigste kulturelle Gebäude Köpenicks dar. Hier finden neben gemeindlichen Veranstaltungen wie Gottesdiensten und Oratorienaufführungen auch bspw. monatliche Sonntagskonzerte, Schulkonzerte, Auftritte der Musikschule Köpenick u.a. kulturelle kommunale Veranstaltungen statt. Die Stadtkirche Köpenick ist eine Kirche von öffentlicher Bedeutsamkeit. Die Kirche ist unter der Nr. 09095584 als Baudenkmal in der Denkmalliste Berlin eingetragen.
Die Stadtkirche Köpenick befindet sich in Teilen in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Folgende Sanierungsmaßnahmen sind daher erforderlich:
1. Dachsanierung: Das gesamte Decken- und Dachtragwerk zu sanieren. Die Stadtkirche Köpenick ist ein Backsteinbau im Rundbogenstil mit in den Dachstuhl eingebundener und von ihm getragener Holzbalkendecke. Dachstuhl, Dachhaut und Decke wurden aufgrund von Schädlingsbefall und Feuchteschäden Ende der 1980er Jahre chemisch und mechanisch saniert. Eine im Jahre 2018 durchgeführte statische Untersuchung belegt, dass keine konstruktive Sicherheit besteht: Balkenköpfe, Sparrenfüße sowie alle die Deckenlast tragenden Gebinde bedürfen umfangreicher Stabilisierungsmaßnahmen. Ein Holzschutzgutachten stellte erhebliche Schäden durch Tierfraß, pflanzlich verursachte Schäden und Pilzbefall fest.
2. Behindertengerechte Toiletten und sanitäre Anlagen: Umbau der vorhandenen Toiletten zu behindertengerechten WC's oder Ersatzneubau am anderen Ort, Untersuchung von Varianten
3. Fußbodensanierung: Die teilweise nicht bauzeitlichen Steinfußböden im Kirchenschiff, im Altarbereich und in den Vorräumen garantieren keine Verkehrssicherheit mehr und müssen saniert und wiederhergestellt werden.
4. Feuchteschäden in der Außenmauer sind zu sanieren, u.a. durch Trocknung, Neuinstallation von Dachrinnen und durch stellenweisen Neuverputz der Mauern im Inneren.
5. Energetische Sanierung: Außentüren und -fenster sind in Absprache mit der Denkmalpflege aufzuarbeiten und energetisch zu ertüchtigen.
Die folgenden Leistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung sind im Rahmen der Grundleistungen durch den Objektplaner zu koordinieren:
6. Die Elektroanlage ist nach geltenden Normen zu überprüfen und ggfs. neu zu installieren.
7. Die Heizungsanlage ist zu überprüfen und ggfs. neu zu installieren.
Die Ev. Stadtkirchengemeinde Köpenick ist Auftraggeberin (AG) und Bauherrin. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen für die Objektplanung Gebäude LPH 3-9 nach HOAI § 34 (Honorarzone III). Die Beauftragung erfolgt stufenweise und ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen.
In der Phase der Mitteleinwerbung wurde bereits ein Architekturbüro mit Leistungen der LPH 1 und 2 beauftragt.
Folgende besondere Leistungen sind ggf. zu übernehmen:
- Denkmalpflegerische Vorzustands-, Maßnahmen- und Abschlussdokumentation (optional)
- Erstellen und Fortschreiben eines Raumbuchs (optional)
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für energetische Maßnahmen (optional)
- Leistungen zum baulichen Brandschutz bei Bestandsgebäuden
Die Fachplanungsleistungen werden über separate Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben.
Die Gesamtbaukosten gem. DIN 276 (KGR 200-700) werden mit 4 Mio. Euro inkl. MwSt. veranschlagt.
Die Maßnahme wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Berlin gefördert, die sich aus einer Bundeszuwendung in Höhe von 2 Mio. Euro (Mittel durch Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)) und einer Fördersumme des Senats von ebenfalls bis zu 2 Mio. Euro (Land Berlin-Denkmalsförderungsprogramm und Sonderprogramm-Zukunftsfinanzierungsprogramm) zusammensetzen.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt.
Die Maßnahme soll im Jahr 2022 begonnen und bis Ende 2024 abgeschlossen werden.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise:
1.Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Deutsches Vergabeportal https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW8RNR4 einzureichen.
In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen - es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
7. Die Anlage 6, Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
8. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung "Architekt*in" oder "Bauingenieur*in".
9. Hinweis: Bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist ein Bauvorlageberechtigter gemäß BauO Bln erforderlich.
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. - siehe III.1.1) Punkt 6 -
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss im Bereich der Objektplanung bei Gebäuden und Innenräumen
mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Mitarbeiter im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
- siehe III.1.1) Punkt 6 beachten -
2. Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vom Bewerber vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Name des Projektleiters, Ort, Bauherr/Auftraggeber, Ansprechpartner/Tel.-Nr., Entwurfsverfasser/Architekt, Projektdauer, Gebäudenutzung, Art der Baumaßnahme, Projektkosten, Umfang der eigenen Leistung, Besondere Anforderungen/ Leistungen, Vorlage eines projektbezogenen Referenzschreibens.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 2 DIN A 3 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmers sind nicht zugelassen.
3. Vorstellung des Projektteams - Projektleiter, Projektmitarbeiter,
insbesondere Angaben zu:
Name, Ausbildung/Studienabschluss, Berufserfahrung nach Studienabschluss im Baudenkmalbereich (Angabe in Jahren,
Benennung der Büros, einschl. Referenzliste mit Bezeichnung der Projekte und der erbrachten LPH sowie der Funktion im Projektteam).
Beruflicher Werdegang sowie Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter, einschließlich des Büroinhabers, sind in digitaler Form vorzulegen.
4. Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der Bewerber/die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
Zu 1. (2.2.1 Personelle Ausstattung)
- Die Anzahl der Mitarbeiter*innen (einschl. Büroinhaber*innen) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss mindestens >= 5 sein.
davon
- Anzahl der Mitarbeiter*innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich der Objektplanung bei Gebäuden und Innenräumen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 3.
- Nachweis der Bauvorlagenberechtigung gemäß BauO Bln
Zu 2. (2.2.2. Referenzen)
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
- Beide Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab dem 01.01.2015 bis zum Tag der Veröffentlichung mit der Leistungsphase 8 gem. HOAI § 34 abgeschlossen sein.
davon
- muss der/die unter Punkt 2.2.3 vorgesehene Projektleiter*in mindestens an einem Referenzprojekt als verantwortliche/r Projektleiter/in mitgearbeitet/mitgewirkt haben
- mindestens ein Referenzprojekt aus dem Bereich Sanierung/Umbau/Instandsetzung von Gebäuden
- mindestens ein Referenzprojekt mit Projektkosten (KGR 300 bis 400 nach DIN 276) von netto >= 1,0 Mio. EUR
Zu 3. (2.2.3. Projektteam)
Projektleiter*in (PL)
- mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule)
- mit mind. 7 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Objektplanung bei Gebäuden und Innenräumen in den Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 34 HOAI
Projektmitarbeiter*in (PM)
- mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule)
- mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Objektplanung bei Gebäuden und Innenräumen in den Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 34 HOAI
Das Projektteam sollte sich aus mindestens 2 Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeiter*innen sind nicht möglich.
Die für die Erbringung der Leistungen verantwortliche(n) Person(en) muss/müssen die Qualifikation als Ingenieur im Sinne des § 75 VgV besitzen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitarbeiter als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW8RNR4 zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Deutsches Vergabeportal https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW8RNR4 durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Deutsches Vergabeportal https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW8RNR4 einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über das Deutsches Vergabeportal. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter https://www.dtvp.de. Informationen über das Deutsches Vergabeportal und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://www.dtvp.de. Telefonischen Support zum Vergabeportal leistet die Hotline vom Support-Center, die telefonisch unter der Rufnummer 0900-1-267463
([Betrag gelöscht] EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über das Vergabeportal (als registrierter Nutzer des Vergabeportals) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über das Vergabeportal an alle Bewerber versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über das Vergabeportal nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW8RNR4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]