Unterstützungsleistungen bei Data Science Projekten mit Schwerpunkt Maschinellen Lernen und statistischem Programmieren Referenznummer der Bekanntmachung: spectrumK-2021-0042
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 591103701
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.spectrumk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen bei Data Science Projekten mit Schwerpunkt Maschinellen Lernen und statistischem Programmieren
Vergabe eines Rahmenvertrages für Unterstützungsleistungen bei Data Science Projekten mit Schwerpunkt Maschinellen Lernen und statistischem Programmieren
Berlin
Der Gegenstand der zu erbringenden Leistungen durch den Auftragnehmer ist die Durchführung von Data Science Projekten für das Gesundheits- und Sozialwesen mit Schwerpunkt auf Machine-Learning und statistischer Programmierung.
Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens innerhalb von 4 Wochen zum Vertragsende beim Auftragnehmer in Textform den Vertrag kündigt. Die Verlängerung findet höchstens zweimal statt. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren ab Zuschlagserteilung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mittels des bereitgestellten Formblatts "Erklärung Eignung" abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2,
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).