Leistung zur Projektkoordination: Gestaltung und Migration des BGW-Intranets, 2021-89
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistung zur Projektkoordination: Gestaltung und Migration des BGW-Intranets, 2021-89
Gegenstand des Verfahrens ist die Suche nach einem/einer Auftragnehmer/in, der/die Beratungs- und Projektkoordinierungs-Dienstleistungen für das im Jahr 2021 begonnene Projekt zur Migration des bestehenden Intranets der BGW auf eine neue Systemumgebung bis zum Ende der Projektlaufzeit übernimmt. Dazu wird der/die Auftragnehmer/in insbesondere Fachberatungsleistungen zu Themen der Projektumsetzung, des Projektvorgehens, der Qualitätssicherung und der Einbindung der Fachbereiche erbringen und die Projektleitung der Auftraggeberin in der Durchführung von Projektplanungen, bei der Fortführung und Aufbereitung des Projekt-Controllings sowie durch die Vorbereitung, Moderation und Dokumentation von Projektsitzungen im hybriden Projektumfeld unterstützen. Maßgeblich hierfür ist die Kompetenz des eingesetzten Beschäftigten. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis eines Projektvertrags, der mit der Erteilung des Zuschlags, voraussichtlich am 01.02.2022, beginnt und bis zum Ablauf des Projekts, voraussichtlich bis zum 31.03.2023 läuft. Der/die Auftragnehmende erbringt die Leistungen nach erforderlichem Aufwand, jedoch nicht über ein maximales Dienstleistungskontingent in Höhe von 320 Personentagen á 8 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit hinaus. Ein Anspruch auf Ausschöpfung des angegebenen maximalen Dienstleistungskontingents besteht nicht.
Hamburg
Zur Erfüllung der unter II.1.4) dargelegten Ziele und Aufgaben beinhaltet die Beschaffungsmaßnahme folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte:
• Erstellung, Aktualisierung der Projektplanung und der Sprint-Inhalte unter Nutzung von Jira der Fa. Confluence.
• Abstimmungen der Zeit- und Ressourcenplanung im Projekt-Team und mit den im Projekt involvierten externen Dienstleistern.
• Priorisierung der einzelnen Arbeitspakete und Aufgaben in Abstimmung mit der internen Projektleitung.
• Durchführen von regelmäßige Abstimmungen mit der Projektleitung über den Projektstatus, Identifikation eventueller Projektrisiken und Entwicklung von abzuleitenden Maßnahmen zur Erreichung der Projektziele.
• Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für die Projektleitung, auch im Rahmen des Change-Managements im Projekt. Aufbau und Nachhalten der Dokumentation im Rahmen des Change-Managements.
• Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung, Moderation und Dokumentation von Projektsitzungen bzw. Daily-Stand-Up-Meetings sowie von Lenkungsausschuss-Sitzungen.
• Erstellung von zielgruppengerechten Informationen zum Projektstand z.B. für Führungskräfte oder Beschäftige.
• Moderieren bei Konflikten zwischen Projektbeteiligten.
• Prüfung von Rechnungen und Leistungsnachweisen, hinsichtlich der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit.
Im Rahmen der Leistungserbringung wird der/die Auftragnehmer/in zielorientiert und konstruktiv mit den intern Verantwortlichen der Auftraggeberin und dem externen Beratungspersonal zusammenarbeiten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieter/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der/die Bieter/in/das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder.
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3 dieser Bekanntmachung:
1. Nachweis, dass für Ihr Unternehmen eine ungekündigte im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden besteht. Fügen Sie in dem Fall eine Kopie der Versicherungsbestätigung als Nachweis bei.
Sofern noch keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, reichen Sie bitte eine Eigenerklärung ein, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorgehalten wird und Sie sich verpflichten, diese für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
2. Eigenerklärung zum Jahresgesamtumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen, wobei die Anforderungen unter Nr. 2. von der Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden können. Bitte beachten Sie zusätzlich die Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Einreichung einer selbst zu erstellenden Unterlage für eine Beschreibung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen. Wir gehen davon aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung Ihrer Struktur (einschließlich der Struktur, mit der Sie unseren Auftrag erfüllen möchten (unter Einbindung Dritter Unternehmen, Gründung, Niederlassungen in Deutschland, verbundener Unternehmen) und Ihres Leistungsportfolios bis zu drei Seiten (DIN A4) ausreichen.
2. Liste mit Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte vergleichbaren (Teil-)Dienstleistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen verfügt. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie unter den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben. Aus der Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben:
- Leistungsempfänger mind. mit Angabe der Branche und Unternehmensgröße (unter Angabe, ob die Leistungen für die öffentliche Hand erbracht wurden und der Zusicherung, für eine solche Referenz einen Kontakt zum Referenzgeber auf Verlangen herzustellen).
- Art und Umfang der erbrachten Leistungen: Beschreibung, aus der die Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen anschaulich wird, insbesondere solche wie in den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben, die die unter Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung genannten Themenbereiche abdecken;
- Zeitraum der Leistungserbringung.
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind hierzu nähere Angaben zu machen.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der AG ist der Nachweis zu führen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim Bietenden, Mitglied Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegen 5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB III, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b, Nr. 2 AÜG mit Freiheits- oder Geldstrafe und/oder Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist.
6. Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Nicht bieteröffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Die Datei „Leitfaden durch die Unterlagen“ führt Sie durch die Unterlagen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Hinweisen zum Verfahren und den einzelnen Anforderungen.
6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen und
- alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen.
- Die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht.
- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen.
- Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
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