Rahmenvereinbarung (RV) über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die bundesweiten Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in 8 Flächenlosen_VOEK 200-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 200-21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 225-591840)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung (RV) über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die bundesweiten Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in 8 Flächenlosen_VOEK 200-21
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw.Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) umfassen:
die jährlich durchzuführende Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen und übrigen Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der baulichen Liegenschaftsentwicklung sowie das Aufstellen und Fortschreiben des Baubedarfsnachweises (BBN) unter Berücksichtigung der Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) und diverse Planungsaufgaben mit den Schwerpunkten Objektplanung, Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung,Tragwerksplanung und Fachplanung Freianlagen in den folgenden 8 Teillosen:
Los 1 Region Rostock
Los 2 Region Magdeburg
Los 3 Region Berlin
Los 4 Region Erfurt
Los 5 Region Bonn
Los 6 Region Koblenz
Los 7 Region Freiburg
Los 8 Region München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der BImA im Bundesland Mecklenburg-Vorpommernn, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen umfassen:
Baubegehung:
Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig.
Konzeptionelle Planung:
Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme.
Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN):
Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.04. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen.
Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen:
Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen.
Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung):
Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude nach Maßgabe der RÜV.
Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.04.
Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN:
Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Anlagen im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17 06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages,
Weitere notwendige Leistungen.
Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der BImA im Bundesland Mecklenburg-Vorpommernn, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen umfassen:
Baubegehung:
Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig.
Konzeptionelle Planung:
Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme.
Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN):
Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.06. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen.
Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen:
Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen.
Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung):
Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude nach Maßgabe der RÜV.
Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.06.
Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN:
Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Anlagen im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17 06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages,
Weitere notwendige Leistungen.
Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.