Rahmenvereinbarung (RV) über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die bundesweiten Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in 8 Flächenlosen_VOEK 200-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 200-21

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 225-591840)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung (RV) über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die bundesweiten Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in 8 Flächenlosen_VOEK 200-21

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 200-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw.Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) umfassen:

die jährlich durchzuführende Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen und übrigen Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der baulichen Liegenschaftsentwicklung sowie das Aufstellen und Fortschreiben des Baubedarfsnachweises (BBN) unter Berücksichtigung der Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) und diverse Planungsaufgaben mit den Schwerpunkten Objektplanung, Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung,Tragwerksplanung und Fachplanung Freianlagen in den folgenden 8 Teillosen:

Los 1 Region Rostock

Los 2 Region Magdeburg

Los 3 Region Berlin

Los 4 Region Erfurt

Los 5 Region Bonn

Los 6 Region Koblenz

Los 7 Region Freiburg

Los 8 Region München

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 225-591840

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der BImA im Bundesland Mecklenburg-Vorpommernn, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen umfassen:

Baubegehung:

Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig.

Konzeptionelle Planung:

Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme.

Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN):

Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.04. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen.

Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen:

Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen.

Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung):

Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude nach Maßgabe der RÜV.

Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.04.

Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN:

Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages,

Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages,

Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages,

Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Anlagen im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17 06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages,

Weitere notwendige Leistungen.

Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.

muss es heißen:

Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der BImA im Bundesland Mecklenburg-Vorpommernn, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen umfassen:

Baubegehung:

Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig.

Konzeptionelle Planung:

Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme.

Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN):

Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.06. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen.

Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen:

Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen.

Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung):

Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude nach Maßgabe der RÜV.

Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.06.

Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN:

Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages,

Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages,

Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages,

Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Anlagen im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17 06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages,

Weitere notwendige Leistungen.

Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: