Fassadensanierung Museen Dahlem, Stiftung Preußischer Kulturbesitz BT4 MD - Objektplanung HOAI 2021 § 33 Lph 2-8-3223/2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 3223/2021

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbr.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fassadensanierung Museen Dahlem, Stiftung Preußischer Kulturbesitz BT4 MD - Objektplanung HOAI 2021 § 33 Lph 2-8-3223/2021

Referenznummer der Bekanntmachung: 3223/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

siehe II.2.4 – Beschreibung der Beschaffung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Lansstraße 8, 14195 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bauteil 4 im Museumskomplex Dahlem wird zu Depotzwecken genutzt. Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Objektplanung gem. § 33 Lph 2-8 HOAI 2021.

Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms der SPK (Stiftung Preußischer Kulturbesitz) werden nachträglich für die Ertüchtigung der Fassade des BT 4 finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. In Ergänzung zu der laufenden Maßnahme „Brandschutzertüchtigung BT4“ soll somit die Fassadensanierung erfolgen. Die Planungsbeteiligten haben in der laufenden Baumaßnahme die vorbereitenden Umzugsleistungen sowie die Planung der brandschutztechnischen Ertüchtigung (Hochbau und TA) vollständig abgeschlossen.

Im Rahmen der Fassadensanierung muss ebenso das Dach vollständig erneuert sowie die Technischen Anlagen erweitert werden um die Anforderungen einer Depotfläche für Sammlung gerecht zu werden. Aus technischen Gründen kann die Sanierung der Fassade gegenwärtig nur durch die bereits für die Brandschutzplanung beauftragten Planer durchgeführt werden. Die Maßnahmen müssen einheitlich logistisch koordiniert werden (derzeit sind ca. 300.000 Kunstobjekte vor Beeinträchtigungen geschützt), ferner muss die bereits fertig gestellte Planung der Brandschutzertüchtigung angepasst und um die Fassadenplanung erweitert werden.

Das Bauteil 4 wird vollständig als Depotfläche genutzt.

Die Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276 (ebenfalls die KG der auszuschreibenden Leistungsbereiche) für die Sanierung des denkmalsgeschützten Bestandgebäudes. betragen 11 Mio Euro netto.

Im Rahmen der derzeit laufenden Baumaßnahmen soll mit den notwendigen Planungsleistungen sofort nach Auftragserteilung begonnen warden.

Die Baumaßnahme soll bis Dezember 2024 abgeschlossen sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Aus technischen Gründen muss die notwendige Anpassung der bereits erbrachten Planungsleistungen und die weiteren Planungsleistungen der Fassadensanierung aus einer Hand koordiniert werden, da ansonsten Kollisionsplanungen und Schäden am Bauwerk zu befürchten sind. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. IV VgV liegen somit vor. Auch ein Abwarten der Regelfrist des § 17 Abs. 2 VgV ist vorliegend nicht möglich, da im Zuge der derzeit laufenden Baumaßnahmen die Anpassung der Planungsleistungen unverzüglich erfolgen muss, da die Räumlichkeiten als Depot im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans wieder für die Kunstobjekte zur Verfügung stehen müssen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
09/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: [gelöscht], Fax: [gelöscht]. Es ist beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem zuvor benannten Bieter abzuschließen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Nachprüfungsverfahren nicht mehr zulässig (§ 135 Abs. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2021