Baumpflege im Bereich U-Bahn, Straßenbahn, Omnibus unddiv. Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0735-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Baumpflege im Bereich U-Bahn, Straßenbahn, Omnibus unddiv. Liegenschaften
Rahmenvertrag Baumpflege in 5 Lose
Baumpflege U-Bahn Strecken
Berlin
In den Bereichen, der Anlagen U-Bahn ist es zwingend erforderlich, Bäume und Äste, die eine Gefährdung für den Betrieb oder für Personen darstellen, unverzüglich zu entfernen, um ein erhöhtes Unfallrisiko oder Betriebseinschränkungen bzw. -Einstellungen zu vermeiden.
Im Bestand befinden sich derzeit ca. 5000 Bäume. Diese Anzahl kann sich über die Laufzeit jedoch verändern, sofern hier Bäume im Bestand gefällt werden müssen.
Grundsätzlich werden die gefällten Bäume nicht durch Neu oder Ersatzpflanzungen ersetzt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl im Bestand voraussichtlich über die gesamte Laufzeit reduzieren wird.
Zum Leistungsumfang gehören:
-Baumfällung in Tag- und Nachtarbeit bei planmäßigem Einsatz
-Notfällung bei unplanmäßigem Einsatz (Havarie)
-Ausästung
-Transport und Entsorgung des anfallenden Schnittguts
Die detaillierte Beschreibung der Leistung, sowie die konkreten Angaben zu Schätz- und Höchstmengen ist aus den Vergabeunterlagen (Angebotsunterlagen, Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Baumpflege im Bereich U-Bahn Betriebswerkstätten und im öff. Straßenland
Berlin
In den Bereichen der Betriebswerkstätten U-Bahn ist es zwingend erforderlich, Bäume und Äste, die eine Gefährdung für den Betrieb oder für Personen darstellen, unverzüglich zu entfernen, um ein erhöhtes Unfallrisiko oder Betriebseinschränkungen bzw. -Einstellungen zu vermeiden. Im Bestand befinden sich derzeit ca. 1000 Bäume. Diese Anzahl kann sich über die Laufzeit jedoch verändern, sofern hier Bäume im Bestand gefällt werden müssen.
In der Regel sollen die gefällten Bäume nicht durch Neu- oder Ersatzpflanzungen ersetzt werden. Neu- oder Ersatzpflanzungen sind dennoch nicht gänzlich auszuschließen, insbesondere bei Fällung im öffentlichen Straßenland. Es ist dennoch davon auszugehen, dass sich die Anzahl im Bestand voraussichtlich über die gesamte Laufzeit reduzieren wird. Die Neu- oder Ersatzpflanzung ist nicht
Bestandteil der Leistungsbeschreibung!
Zum Leistungsumfang gehören:
-Baumfällung in Tag- und Nachtarbeit bei planmäßigem Einsatz
-Notfällung bei unplanmäßigem Einsatz (Havarie)
-Ausästung
-Entfernung des Wurzelstocks (Stubbenfräsen) und Verfüllen mit Mutterboden
-Transport und Entsorgung des anfallenden Schnittguts
Die detaillierte Beschreibung der Leistung, sowie die konkreten Angaben zu Schätz- und Höchstmengen ist aus den Vergabeunterlagen (Angebotsunterlagen, Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Baumpflege im Bereich BVG-Liegenschaften
Berlin
Bei den Baumpflegearbeiten soll die Betriebssicherheit im Bereich der BVG- Liegenschaften aufrechterhalten werden. Es ist daher zwingend erforderlich, Bäume und Äste, die eine Gefährdung für den Betrieb oder für Personen darstellen, unverzüglich zu entfernen, um somit ein erhöhtes Unfallrisiko oder Betriebseinschränkungen bzw. -Einstellungen zu vermeiden.
Im Bestand befinden sich derzeit ca. 1135 Bäume. Diese Anzahl kann sich über die Laufzeit jedoch verändern, sofern hier Bäume im Bestand gefällt werden müssen.
In der Regel sollen die gefällten Bäume nicht durch Neu- oder Ersatzpflanzungen ersetzt werden. Neu- oder Ersatzpflanzungen sind dennoch nicht gänzlich auszuschließen. Es ist dennoch davon auszugehen, dass sich die Anzahl im Bestand voraussichtlich über die gesamte Laufzeit reduzieren wird. Die Neu- oder Ersatzpflanzung ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung!
Zum Leistungsumfang gehören:
-Baumfällung in Tag- und Nachtarbeit bei planmäßigem Einsatz
-Notfällung bei unplanmäßigem Einsatz (Havarie)
-Ausästung
-Entfernung des Wurzelstocks (Stubbenfräsen) und Verfüllen mit Mutterboden
-Transport und Entsorgung des anfallenden Schnittguts
Die detaillierte Beschreibung der Leistung, sowie die konkreten Angaben zu Schätz- und Höchstmengen ist aus den Vergabeunterlagen (Angebotsunterlagen, Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Baumpflege im Bereich Straßenbahn und Omnibus (Streckennetz, öff. Straßenland)
Berlin
In den Bereichen, der Anlagen der Straßenbahn und des Omnibusses ist es zwingend erforderlich, Bäume und Äste, die eine Gefährdung für den Betrieb oder für Personen darstellen, unverzüglich zu entfernen, um ein erhöhtes Unfallrisiko oder Betriebseinschränkungen bzw. -Einstellungen zu vermeiden. Ein Baumbestand mit einer konkreten Anzahl kann hier nicht benannt werden, da es sich um Straßenbäume handelt, die sich im öffentlichen Straßenland befinden. Hier kann sich der Bestand verändern (verringern, erhöhen), insofern, dass nach Baumfällungen auch Neu- oder Ersatzpflanzungen durch den jeweiligen Bezirk veranlasst werden können. Die Neu- oder Ersatzpflanzung ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung!
Zum Leistungsumfang gehören:
-Baustellensicherung (Einrichten und Räumen)
-Baumpflegarbeiten für unplanmäßige Arbeiten (Havarie)
-Kronenkürzung/-schnitt
-Baumfällung
-Entfernung des Wurzelstocks (Stubbenfräsen)
-Transport und Entsorgung des anfallenden Schnittguts
Die detaillierte Beschreibung der Leistung, sowie die konkreten Angaben zu Schätz- und Höchstmengen ist aus den Vergabeunterlagen (Angebotsunterlagen, Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Baumkontrolle und Baumkataster
Berlin
Im Bestand befinden sich derzeit ca. 7100 Bäume im Bereich des Streckennetzes U-Bahn und im Bereich der Liegenschaften.
Diese Anzahl kann sich über die Laufzeit jedoch verändern, sofern hier Bäume im Bestand gefällt bzw. Objekte nach Neu-/Umbau in den Bestand aufgenommen werden.
Grundsätzlich werden gefällten Bäume im Streckenbereich der U-Bahn nicht durch Neu- oder Ersatzpflanzungen ersetzt. Auf den BVG-Liegenschaften kann dies nicht ausgeschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl im Bestand voraussichtlich über die gesamte Laufzeit variiert.
Die Bäume sind i. d. R. nummeriert.
Zum Leistungsumfang gehören:
-Regelkontrolle und Pflege Baumkataster - planmäßig
-Zulage Erstkontrolle und -pflege
-Zulage Lieferung und Nummerierung Bestandsbäume
Die detaillierte Beschreibung der Leistung, sowie die konkreten
Angaben zu Schätz- und Höchstmengen ist aus den
Vergabeunterlagen (Angebotsunterlagen, Leistungsverzeichnis)
zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB: Vorliegen von Ausschlussgründen nach §124;
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB: Vorliegen von Ausschlussgründen nach §123;
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG: Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG, nach § 21 Abs. 1 und Abs. 3 AEntG, § 98 c des AufenthG sowie §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 MiLoG;
4. Erklärung zum KRG: Kenntnis von etwaigen Eintragungen im Berliner Korruptionsregister;
5. Erklärung zum Bestehen und zur Höhe einer Haftpflichtversicherung
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
1) zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Beachtung der Mindestanforderung,
2) zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen (Baumfällung und Baumpflege, Baumkontrolle und Baumkataster) entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind, unter Beachtung der Mindestanforderung,
zu 1) Mindestanforderung an den Gesamtumsatz (alle Unternehmenstätigkeiten) im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre sind:
Mindestumsatz für
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
Los 4: [Betrag gelöscht] EUR
Los 5: [Betrag gelöscht] EUR
gefordert.
zu 2) Mindestanforderungen an den Umsatz, der auf Leistungen (Baumfällung und Baumpflege, Baumkontrolle un baumkataster) entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar, im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sind:
Mindestumsatz,
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
Los 4: [Betrag gelöscht] EUR
Los 5: [Betrag gelöscht] EUR
gefordert.
Es ist zu beachten, dass die geforderten Mindestumsätze gemäß 1) und 2) bei Bewerbungen auf mehrere Lose kumulativ erfüllt werden müssen.
Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
1) Zu Referenzen über die Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 3 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vergleichbare Leistungen).
Vergleichbare Leistungen im Sinne des vorstehenden Satzes sind Baumfällung und Baumpflege (Baumpflege, Kronenpflege, Kronensicherung, Baumfällung, Baumstumpfentfernung, Totholzentfernung) sowie Baumkontrolle (Regelkontrolle) und Baumkatasterpflege.
2) zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Beschäftigte gesamt,
Führungskräfte, gewerbliche Kräfte, kaufmännische Kräfte, sonstige Kräfte.
3) zur durchschnittlichen Anzahl beschäftigter Mitarbeiter, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, die im Auftragsfall entsprechend der Mindestanforderungen eingesetzt werden können.
zu 1)
1.1 Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen für Los 1 sind:
a) Es ist mindestens 1 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, nachzuweisen.
b) Aus den insgesamt eingereichten Referenzen für Los 1 muss die Erfahrung über Baumfällung und Baumpflege (Baumpflege, Kronenpflege, Kronensicherung, Baumfällung, Baumstumpfentfernung, Totholzentfernung) hervorgehen.
c) Aus den insgesamt eingereichten Referenzen für Los 1 muss die Erfahrung mit Arbeiten in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen unter laufendem Betrieb/Verkehr -im/am Gleisanlagenbereich (Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, Deutsche Bahn oder gleichwertige Anlagen der städtischen Eisenbahn) aus mindestens 1 Referenz hervorgehen.
1.2 Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen für Los 2 sind:
a) Es ist mindestens 1 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Leistungsart vergleichbar ist, nachzuweisen.
b) Aus den insgesamt eingereichten Referenzen für Los 2 muss die Erfahrung über Baumfällung und Baumpflege (Baumpflege, Kronenpflege, Kronensicherung, Baumfällung, Baumstumpfentfernung, Totholzentfernung) hervorgehen.
c) Aus den insgesamt eingereichten Referenzen für Los 2 muss die Erfahrung mit Arbeiten in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen unter laufendem Betrieb/Verkehr -im/am Gleisanlagenbereich (Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, Deutsche Bahn oder gleichwertige Anlagen der städtischen Eisenbahn) und -im Straßenbereich (öffentliches Straßenland im Stadtgebiet) aus mindestens 1 Referenz hervorgehen.
1.3 Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen für Los 3 sind:
a) Es ist mindestens 1 Referenz, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Leistungsart vergleichbar ist, nachzuweisen.
b) Aus den insgesamt eingereichten Referenzen für Los 3 muss die Erfahrung über Baumfällung und Baumpflege (Baumpflege, Kronenpflege, Kronensicherung, Baumfällung, Baumstumpfentfernung, Totholzentfernung) hervorgehen.
c) Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die Erfahrung mit Arbeiten in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen unter laufendem Betrieb/Verkehr
-im/am Gleisanlagenbereich (Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, Deutsche Bahn oder gleichwertige Anlagen der städtischen Eisenbahn) aus mindestens 1 Referenz hervorgehen.
1.4 Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen für Los 4 sind:
a) Es ist mindestens 1 Referenz, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Leistungsart vergleichbar ist, nachzuweisen.
b) Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die Erfahrung über Baumfällung und Baumpflege (Baumpflege, Kronenpflege, Kronensicherung, Baumfällung, Baumstumpfentfernung, Totholzentfernung) hervorgehen.
c) Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die Erfahrung mit Arbeiten in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen unter laufendem Betrieb/Verkehr -im/am Gleisanlagenbereich (Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, Deutsche Bahn oder gleichwertige Anlagen der städtischen Eisenbahn) und -im Straßenbereich (öffentliches Straßenland im Stadtgebiet) aus mindestens 1 Referenz hervorgehen.
1.5 Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen für Los 5 sind:
a) Es ist mindestens 1 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Leistungsart vergleichbar ist, nachzuweisen.
b) Aus den insgesamt eingereichten Referenzen für Los 5 muss die Erfahrung über Baumkontrolle und Baumkatasterpflege hervorgehen.
Hinweis:
Sofern vom Bieter/Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen bezogen auf das jeweilige Los abgegeben werden, muss aus den insgesamt eingereichten Referenzen die Erbringung der Mindestanforderung an die Leistungsart in jeder eingereichten Referenz nachgewiesen werden. Die Mindestanforderung an den Leistungsort muss nicht vollständig in jeder eingereichten Referenz nachgewiesen werden. Sollte jedoch nur die geforderte Mindestanazahl an Referenzen bezogen auf das jeweilige Los vom Bieter abgegeben werden, müssen hierin alle genannten Mindestanforderungen für das betreffende Los enthalten sein. Sofern sich ein Bieter/Bewerber auf mehrere oder alle Lose bewirbt, kann der Nachweis der Mindestanforderungen bezogen auf die entsprechenden Lose, für die er eine Bewerbung abgeben möchte auch in nur 1 Referenz nachgewiesen werden, soweit hierin alle genannten Mindestanforderungen der betreffenden Lose enthalten sind. (Siehe hierzu entspr. Bsp. 1 bis 5 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
zu 3) Mindestanforderung an Anzahl und Qualifikation des einzusetzenden Personals
I. Für das mit der Leitung vorgesehene Personal: bezogen auf Los 1, Los 2 , Los 3 und Los 4 ist je Los mind. 1 MA, mind. Gartenbautechniker*in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau mit Spezialisierung auf baumpflegerische Maßnahmen (European Treeworker oder gleichwertige Qualifizierung) oder Fachagrarwirt*in für Baumpflege und Baumsanierung (oder gleichwertig Qualifizierung) gefordert.
Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung für das einzusetzende Personal sind vom AN vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung innerhalb der von ihm benannten Frist vorzulegen.
Bei Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist es ausreichen, wenn im Unternehmen 1 Person gemäß Punkt I., die v. g. Qualifizierung besitzt.
II. Für das mit der Ausführung vorgesehene Personal sind gefordert:
bezogen auf Los 1: mind. 6 MA, mind Baumpfleger (European Treeworker oder gleichwertige Qualifizierung),
bezogen auf Los 2: mind. 3 MA, mind Baumpfleger (European Treeworker oder gleichwertige Qualifizierung),
bezogen auf Los 3: mind. 3 MA, mind Baumpfleger (European Treeworker oder gleichwertige Qualifizierung),
bezogen auf Los 4: mind. 6 MA, mind Baumpfleger (European Treeworker oder gleichwertige Qualifizierung).,
bezogen auf Los 5 mind. 2 MA, mind. Baumpfleger*in (European Treeworker oder gleichwertige Qualifizierung) oder Meister*in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau mit Spezialisierung auf baumpflegerische Maßnahmen (European Treeworker oder gleichwertige Qualifizierung).
Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung zum Baumpfleger (European Treeworker), inklusive aller nötigen Weiterbildungsnachweise (Kletter-Zertifikat SKT B-Schein und Motorsägenschein oder gleichwertig) für das einzusetzende Personal ist vom AN vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung innerhalb der von ihm benannten Frist vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass die geforderte Mindestanforderung an Anzahl und Qualifikation für das mit der Ausführung vorgesehene Personal gemäß Punkt II. bei Bewerbungen auf mehrere Lose kumulativ erfüllt werden muss!
Mit dem Teilnahmeantrag ist zwingend das zur Verfügung gestellte Formblatt Lospriorisierunganzugeben abzugeben. Hierin ist zwingend anzugeben, in welcher Reihenfolge sich der Bewerber sie sich auf die verschiedenen Lose bewirbt.
Die Auswahl der Lose, für welche die Teilnahmeanträge der Bewerber gewertet
werden, erfolgt nach den folgenden Maßstäben:
Der Bewerber wird auf Grundlage der von ihm angegebenen Priorisierung für die Lose berücksichtigt, für die er sowohl die geforderten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Eignung als auch die geforderten Mindestanforderungen an die technische und berufliche Eignung nachweisen kann.
Nach Feststellung der Eignung findet ein 100%iger Preiswettbewerb statt.
Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß dem zur Verfügung gestellten Formular abgeben ("Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung"). Dort werden insbesondere
folgende Angaben gefordert:
- Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
- Angaben zur Aufgabenteilung
- Bestimmung eines Bevollmächtigten der Bewerbergemeinschaft
- Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung.
Eignungsleihe: Beruft sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, ist eine Verpflichtungserklärung einzureichen, in der sich das eignungsleihende Unternehmen verpflichtet, dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Auftragsfall die die Eignungsleihe betreffenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die Verpflichtungserklärung ist das vorgegebene Formular zu verwenden.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
nicht erfoderlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens:
Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt:
Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar.
Auch alle weiteren Informationen, wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrens relevante Informationen werden ebenfalls unter diesem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Die Angebote sind elektronisch in Textform über das Bietercockpit einzureichen.
Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter.
Im Rahmen des Teilnahmeverfahrens, sind die vom Auftraggeber (AG) beigefügten Formblätter Eigenerklärung zur Eignung, Lospriorisierung, sowie sofern zutreffend die Formblätter Angaben über beabsichtigte Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaftserklärung und Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen!
Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerb noch nicht einzureichen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.