BALX Bestandserhalt EG am Bf. Alexanderplatz BIM-Planungen Lph 1-4, Option Lph 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52092
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BALX Bestandserhalt EG am Bf. Alexanderplatz BIM-Planungen Lph 1-4, Option Lph 5-7
Die Maßnahme umfasst die Planung in den Lph 1-4 und als Option die Lph 5-7 für den Bestandserhalt des Empfangsgebäudes Bf. Berlin-Alexanderplatz. Inhalt der zu planenden Maßnahme ist unter anderem auch die Erweiterung und Neuorganisation der Mietflächen des Empfangsgebäudes. Das Ziel der Maßnahmen ist eine langfristige Sicherung und Steigerung der Vermietungslöse zu erreichen, die Attraktivität des Standorts zu erhöhen und die Kundenzufriedenheit zu steigern. Die zu planenden Anlagen und Installationen befinden sich in der Bahnsteigebene, im Erdgeschoss und Untergeschoss (inklusive Kellerbereich) des Bf Berlin-Alexanderplatz. Teilweise sind die Außenbereiche an der Gontardstraße und Dircksenstraße mit zu berücksichtigen.
Sämtliche Maßnahmen für den Umbau und die Herstellung baulicher Anlagen, als auch von Flächenmarkierungen, in Zusammenhang mit dem Bestandserhalt des Empfangsgebäudes sind zu planen und abzustimmen. Brandschutztechnischen Erfordernisse sind für den Hochbau zu berücksichtigen und diese entsprechend in das Projekt mit einzubeziehen. Die folgende Baumaßnamenbeschreibung bezieht sich lediglich auf den Bestandserhalt des Empfangsgebäudes Bf. Berlin-Alexanderplatz, da die Planung der brandschutztechnischen Ertüchtigung des Bf. in einem Parallelprojekt erfolgt. Die Baustelleneinrichtung auf dem Bahnhofsvorplatz ist in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde zu planen. Der gesamte Bf. Berlin-Alexanderplatz steht unter Denkmalschutz. Bei Veränderung seines Erscheinungsbilds ist eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Zu beplanenden Teilbereiche:
Erstellung Ver- und Entsorgungskonzept Wirtschaftshof
Flächenmarkierung Be- und Entladezone im Bereich Anlieferzone
Erweiterung und Umbau Sanitärbereich, Umkleide- und Aufenthaltsräume für Personal
Erweiterung Mietfläche
Ersatz die öffentliche Fahrtreppe durch interne feste Treppe mit Einhausung
Auffangwannen für eindringendes Wasser (z.B. aus den Gleiströgen) in Mietereinheiten erneuern
Nachrüstung taktile Ausstattung der Bestandstreppenanlagen
Teilweiser Umbau/ Instandhaltung Eingangsanlagen
Teilweiser Umbau/ Neubau Innen- und Außenfassaden (inkl. Markisen und Außenbeschattung)
Werbeanlage der Mietbereiche
Erneuerung Toranlagen zum Müllplatz
Erstellung Möblierungskonzept im Außenbereich der Mietflächen inkl. Abstimmung mit Behörden
Tragwerksplanung
Die Tragwerksplanung für alle beplante Bereiche ist zu erbringen.
Wasser/ Abwasser- und Sanitäranlagen und Sammelfettabscheider
Die vorhandenen Sanitäranlagen sind hinsichtlich des technischen Zustandes zu untersuchen und ggf. instand zu setzen oder zu erneuern. Dabei ist der technische Zustand den zukünftigen Erfordernissen des neuen Nutzungskonzeptes anzupassen, sowie die Konformität auf aktuell geltende Richtlinien und Vorschriften zu prüfen. Das betrifft die Rohrleitungssysteme, Ver- und Entsorgung, die Hebeanlagen und die Fettabscheider. Des Weiteren soll ein/ je nach Erfordernis auch mehrere neue Sammelfettabscheider geplant werden. Vorbereitungsräume benötigen einen Wasser- und Abwasseranschluss. Die neu herzustellenden Automatenaufstellplätze sind mit Wasseranschluss mit separaten Zählerplatz auszustatten.
Heizungsanlagen und Wärmeversorgung
Die vorhandene Heizungsanlage ist hinsichtlich des technischen Zustandes und der Wärmebilanz zu untersuchen. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob die vorliegende Heizleistung und der technische Zustand den zukünftigen Erfordernissen des neuen Nutzungskonzeptes sowie den aktuell geltenden Richtlinien und Vorschriften noch entsprechen. Ggf. sind die entsprechenden Erneuerung bzw. Ergänzungen zu planen.
Elektrotechnik
Zu planen ist die Erneuerung der Wechselsprechanlage und der Lichtsteuerung des Wirtschaftshofs, Ausstattung der Mietereinheiten mit Mieterübergabekasten (MÜK), Zähler inkl. aller Zuleitungen, Lagerräume der Mietereinheiten sind zusätzlich mit Steckdosen, Beleuchtung und jeweils mit eigenem Zähler auszustatten.
Für die neu hergestellte Automatenaufstellplätze sind mit Elektroanschluss mit separaten Zählerplatz auszustatten.
Für das Werbekonzept der Firma Ströer sind Elektroanschlüsse zu planen.
Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
Herstellung LAN-Kabel zu allen Mietereinheiten (jeweils zum Mieterübergabekasten).
Sämtliche Automatenaufstellplätze sind mit Datenanschlüsse zu planen.
Für das Werbekonzept der Firma Ströer sind Datenanschlüsse zu planen.
Umbau Fahrtreppe
Die im Bestand vorhandene Fahrtreppe, vom Untergeschoss ins Erdgeschoss des Empfangsgebäudes wird durch eine feste Treppe ersetzt.
BIM Planungsleistungen in den Lph 5-7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BALX Bestandserhalt EG am Bf. AlexanderplatzBIM-Planungen Lph 1-4, Option Lph 5-7
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.