Kauf eines Vorausrüstwagens Tunnel (VRW-T) für die Feuerwehr Hamburg. Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20212122029

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e3d312fb-ef5d-42ec-9526-fb4ccdb316a8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kauf eines Vorausrüstwagens Tunnel (VRW-T) für die Feuerwehr Hamburg.

Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20212122029
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Herstellung und Lieferung von einem Vorausrüstwagen Tunnel (VRW-T) mit Ausrüstung nach Beladeplan sowie eines weiteren optionalen Fahrzeuges.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg – beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung eines Vorausrüstwagens Tunnel (VRW-T) mit Ausrüstung nach Beladeplan sowie eines weiteren optionalen Vorausrüstwagens Tunnel. Die Lieferung des fest zugesagten Fahrzeuges soll in 2023 erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zusätzlich soll ein weiterer identischer Vorausrüstwagen Tunnel (VRW-T) optional für den Fall eines Totalschadens oder struktureller Anpassungen angeboten werden. Die Entscheidung, ob und wann die Option in Anspruch genommen wird, erfolgt ohne zeitliche Festlegung nach Zuschlagserteilung. Diese Option wird bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nicht berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausschöpfung der Option.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:

• Technisches Leistungsverzeichnis

• Firmenangaben und Lieferzeit

• Erklärung zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)

• Zusicherung Qualitätssicherung, Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten, Ersatzteilversorgung, Benennung von Servicecentern

• Gestattungsvereinbarung zur Wartung und Reparatur

• Verlängerte Garantie für den Durchrostungsschutz

• Darlegung Qualitätssicherung

• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art

• Realisierungszeitplan

• Skizze Beladungsunterbringung

• Besichtigungsbestätigung

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

• Steuernummer

• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

• Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB

• gesetzliche Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit

• Erklärung zum Bestehen des Unternehmens seit mindestens 5 Jahren

• Referenzen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Erklärung über die Inanspruchnahme einer/s Eignungsleihe/Unterauftragnehmers

• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers

• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes

• Erklärung zur Umweltverträglichkeit

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

• Feuerwehrfahrzeuge – Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung – DIN EN 1846-2

• Feuerwehrfahrzeuge – Fest eingebaute Ausrüstung - Sicherheits- und Leistungsanforderungen – DIN EN 1846-3

• Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer – DIN 14610

• Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegebenutzer - Anforderungen und Funktionsprinzip – DIN 14630

• Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland,

• anzuwendenden und einzuhaltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV, DGUV, etc.), insbesondere

• DGUV V 49 „Feuerwehren“

• DGUV V 70 „Fahrzeuge“

• DGUV V 1 „Grundsätze der Prävention“

• DGUV G 305-002 Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

• DGUV V 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

• sowie sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/01/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/01/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei Abschlagzahlung ist eine entsprechende selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts erforderlich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2021