Kauf eines Vorausrüstwagens Tunnel (VRW-T) für die Feuerwehr Hamburg. Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20212122029
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Vorausrüstwagens Tunnel (VRW-T) für die Feuerwehr Hamburg.
Herstellung und Lieferung von einem Vorausrüstwagen Tunnel (VRW-T) mit Ausrüstung nach Beladeplan sowie eines weiteren optionalen Fahrzeuges.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg – beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung eines Vorausrüstwagens Tunnel (VRW-T) mit Ausrüstung nach Beladeplan sowie eines weiteren optionalen Vorausrüstwagens Tunnel. Die Lieferung des fest zugesagten Fahrzeuges soll in 2023 erfolgen.
Zusätzlich soll ein weiterer identischer Vorausrüstwagen Tunnel (VRW-T) optional für den Fall eines Totalschadens oder struktureller Anpassungen angeboten werden. Die Entscheidung, ob und wann die Option in Anspruch genommen wird, erfolgt ohne zeitliche Festlegung nach Zuschlagserteilung. Diese Option wird bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nicht berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausschöpfung der Option.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
• Technisches Leistungsverzeichnis
• Firmenangaben und Lieferzeit
• Erklärung zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)
• Zusicherung Qualitätssicherung, Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten, Ersatzteilversorgung, Benennung von Servicecentern
• Gestattungsvereinbarung zur Wartung und Reparatur
• Verlängerte Garantie für den Durchrostungsschutz
• Darlegung Qualitätssicherung
• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art
• Realisierungszeitplan
• Skizze Beladungsunterbringung
• Besichtigungsbestätigung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Steuernummer
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
• Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
• gesetzliche Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
• Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit
• Erklärung zum Bestehen des Unternehmens seit mindestens 5 Jahren
• Referenzen
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer/s Eignungsleihe/Unterauftragnehmers
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
• Erklärung zur Umweltverträglichkeit
• Feuerwehrfahrzeuge – Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung – DIN EN 1846-2
• Feuerwehrfahrzeuge – Fest eingebaute Ausrüstung - Sicherheits- und Leistungsanforderungen – DIN EN 1846-3
• Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer – DIN 14610
• Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegebenutzer - Anforderungen und Funktionsprinzip – DIN 14630
• Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland,
• anzuwendenden und einzuhaltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV, DGUV, etc.), insbesondere
• DGUV V 49 „Feuerwehren“
• DGUV V 70 „Fahrzeuge“
• DGUV V 1 „Grundsätze der Prävention“
• DGUV G 305-002 Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr
• DGUV V 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
• sowie sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Abschlagzahlung ist eine entsprechende selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.