Baumkontrolle in Bonn, Sankt Augustin, Meckenheim, Swisttal und Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 088-21 Referenznummer der Bekanntmachung: 088-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumkontrolle in Bonn, Sankt Augustin, Meckenheim, Swisttal und Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 088-21
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katasterüberarbeitung
in Bonn, Sankt Augustin, Meckenheim, Swisttal und Bad Neuenahr-Ahrweiler
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katasterüberarbeitung in Bonn
14 Wirtschafteinheiten in Bonn
Die Anschriften sind der WE-Liste zu entnehmen.
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katasterüberarbeitung
in Bonn
Anzahl Wirtschaftseinheiten: 14
Anzahl Bäume: 1.041 Bäume
Neunummerierung/Plaketten: 1.041 Stück
Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. jährlicher Aktualisierung: 14
keine flächige Kontrolle
Der genaue Umfang und die Angaben zur Ausführung der Leistung sind dem beiliegenden Leistungsverzeichnis mit integriertem Preisblatt je Los und der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
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Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z.B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Liegenschaft UN - Campus (Pos. 01.01. und 01.02.):
Es handelt sich zum einen um einen Liegenschaftskomplex im Umfeld der Straße „Platz der Vereinten Nationen“ und dem World Conference Center (WCCB). Dieser Bereich ist durch einen Sicherheitszaun geschützt und durch einen Wachdienst gesichert.
Um Zugang zu erlangen, ist eine Anmeldung des Personals vor jedem Arbeitsgang erforderlich. Im Vorfeld und mit genügend Vorlauf sind für die zur Ausführung der Arbeiten geplanten Mitarbeiter (auch für Führungspersonal, das nur temporär auf die Liegenschaft kommt) anzumelden. Der Zugang muss durch den Nutzer der Liegenschaft genehmigt werden. Eine Ablehnung einzelner Personen ist möglich. Das Personal muss sich durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises legitimieren können.
Frei zugängliche Liegenschaften des Los 1 ist Pos. 01.04:
Es handelt sich um eine Leerstandliegenschaft, auf der sich unter anderem wertvolle Bäume, auch ein Naturdenkmal und eine Parkanlage mit jungem Baumbestand (01.04.) befindet. Die ca. 3 m breiten Parkwege auf dem Grundstück unter DW sind überwiegend mit wassergebundener Wegefläche befestigt. Diese sind nur mit entsprechender Vorsicht zu befahren. Bei entsprechender Witterung, d.h. nach starken Regenfällen und bei Tauwetter, sind diese Wege nicht befahrbar. Die Rasen und Pflanzflächen sind zu keiner Zeit zu befahren.
Historische Parkanlage BMZ /Palais Schaumburg (Pos. 01.08.):
Die Liegenschaft befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Der Park zeichnet sich aus durch seinen wertvollen Baumbestand in gutem Pflegezustand.
Das Gelände ist durch einen Sicherheitszaun gesichert und der Zugang erfolgt über die Wache an der Dahlmannstraße. Um Zugang zu erlangen, ist eine Anmeldung des Personals vor jedem Arbeitsgang erforderlich. Im Vorfeld und mit ca. 1 Monat Vorlauf sind für die zur Ausführung der Arbeiten angemeldeten Mitarbeiter, Unterlagen zur Sicherheitsüberprüfung abzugeben. (Hierbei handelt es sich um eine Anfrage beim BZR - ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis. Dieses muss der AN selbständig beantragen und vor Leistungserbringung vorlegen.) Die Überprüfung erfolgt durch den Nutzer, der auch berechtigt ist Personal abzulehnen. Die Genehmigung verliert nach 2 Zeitjahren ihre Gültigkeit und ist zu aktualisieren. Das Personal muss sich zum Einlass auf die Liegenschaft durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises legitimieren können.
Die Zufahrt von der Wache bis zum Arbeitsbereich erfolgt teilweise über eine Tiefgarage mit folgenden Einschränkungen: Generell ist die Tiefgarage zugelassen für SLW 12 (Schwerlastwagen mit 12 to Gesamtgewicht) und einer Einzelflächenlast von 6,7 KN/m².
Die ca. 3 m breiten Parkwege sind überwiegend mit wassergebundener Wegefläche befestigt und nur mit entsprechender Vorsicht und bei Witterung, d.h. nach starken Regenfällen und bei Tauwetter, nicht befahrbar. Die Rasen und Pflanzflächen sind zu keiner Zeit zu befahren.
Übrige oben nicht erwähnte Liegenschaften des Los 1 mit eingeschränkter Zugänglichkeit aber ohne Sicherheitsanspruch:
Die übrigen Liegenschaften des Loses 1 sind in der Regel mit Sicherheitszäunen gesichert. Der Zugang erfolgt über die Wache. Eine Anmeldung bei der AG mit einer Woche Vorlauf ist erforderlich. Von hier erfolgt eine entsprechende Anmeldung beim jeweiligen Nutzer. Grundsätzlich ist beim Betreten einer Liegenschaft ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katasterüberarbeitung in Bonn, Sankt Augustin, Swisttal und Bad Honnef Rhöndorf
11 Wirtschafteinheiten in Bonn, Sankt Augustin, Swisttal und Bad Honnef Rhöndorf
Die Anschriften sind der WE-Liste zu entnehmen.
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katasterüberarbeitung
in Bonn, Sankt Augustin, Swisttal und Bad Honnef Rhöndorf
Anzahl Wirtschaftseinheiten: 11
Anzahl Bäume: 4.589 Bäume
Neunummerierung/Plaketten: 4.589 Stück
Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. jährlicher Aktualisierung: 11
flächige Kontrolle: 54,40 ha
Der genaue Umfang und die Angaben zur Ausführung der Leistung sind dem beiliegenden Leistungsverzeichnis mit integriertem Preisblatt je Los und der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
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Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z.B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Pos. 02.01. - 02.04. und 02.06, 02.09. Liegenschaften mit eingeschränkter Zugänglichkeit aber ohne Sicherheitsanspruch:
Diese Liegenschaften sind mit Sicherheitszäunen gesichert. Der Zugang erfolgt über die Wache. Eine Anmeldung bei der AG mit einer Woche Vorlauf ist erforderlich. Von hier erfolgt eine entsprechende Anmeldung beim jeweiligen Nutzer. Grundsätzlich ist beim Betreten einer Liegenschaft ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Arbeiten an Bäumen in Parkplatzbereichen sind mit dem Nutzer der Liegenschaft abzustimmen, da Bereiche zu sperren sind. Ebenso ist es möglich, dass diese Arbeiten nur an einem Wochenende möglich sind.
Pos. 02.05.:
Die Liegenschaft ist frei zugänglich. Im Weiteren gelten die Aussagen zuvor.
Pos. 02.07. und 02.08. Liegenschaften der Bundespolizei (St. Augustin und Swisttal):
Diese Liegenschaften sind mit Sicherheitszäunen gesichert. Um Zugang zu erlangen, ist eine Anmeldung des Personals vor jedem Arbeitsgang erforderlich. Im Vorfeld und mit ca. 1 Monat Vorlauf sind für die zur Ausführung der Arbeiten angemeldeten Mitarbeiter, Unterlagen zur Sicherheitsüberprüfung abzugeben. (Hierbei handelt es sich um eine Anfrage beim BZR - ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis. Dieses muss der AN selbständig beantragen und vor Leistungserbringung vorlegen.) Die Überprüfung erfolgt durch den Nutzer, der auch berechtigt ist Personal abzulehnen.
Der Zugang erfolgt über die Wache. Eine Anmeldung der Arbeiten ist bei der AG mit einer Woche Vorlauf erforderlich. Von hier erfolgt eine entsprechende Anmeldung beim jeweiligen Nutzer. Grundsätzlich ist beim Betreten einer Liegenschaft ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Ebenso sind auf den Liegenschaften Waldflächen vorhanden. Diese Bereiche sind nur entlang ausgewiesener Postenwege in einer Falltiefe von ca. 10 m zu überprüfen.
02.10 Liegenschaft der Stiftung Bundeskanzler Adenauer Haus:
Die Liegenschaft befindet sich in Bad Honnef-Rhöndorf. Eine Anmeldung der Arbeiten ist erforderlich. Im Parkplatzbereich sind zur Kontrolle Absperrungen notwendig.
02.11. Wahner Heide:
Es handelt sich um den Schießplatz der Bundespolizei. Zugang nur nach vorheriger Anmeldung und in Abstimmung der schießfreien Zeiten möglich.
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katasterüberarbeitung in Bonn
8 Wirtschafteinheiten in Bonn
Die Anschriften sind der WE-Liste zu entnehmen.
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katasterüberarbeitung
in Bonn
Anzahl Wirtschaftseinheiten: 8
Anzahl Bäume: 953 Bäume
Neunummerierung/Plaketten: 953 Stück
Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. jährlicher Aktualisierung: 8
keine flächige Kontrolle
Der genaue Umfang und die Angaben zur Ausführung der Leistung sind dem beiliegenden Leistungsverzeichnis mit integriertem Preisblatt je Los und der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
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Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z.B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Pos. 03.01. - 03.07. Liegenschaften mit eingeschränkter Zugänglichkeit:
Diese oben genannten Liegenschaften sind mit Sicherheitszäunen gesichert.
Der Zugang erfolgt über die Wache. Eine Anmeldung bei der AG mit einer Woche Vorlauf ist erforderlich. Von hier erfolgt eine entsprechende Anmeldung beim jeweiligen Nutzer. Grundsätzlich ist beim Betreten einer Liegenschaft ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Liegenschaft der Pos. 03.06 handelt es sich um ein Grundstück ohne Bebauung. Das Gelände ist durch einen Zaun gesichert. Der Schlüssel ist bei der AG im Vorfeld zu erfragen.
Die Liegenschaft der Pos 03.07. ist wochentags frei zugänglich.
Sollte zur weitergehenden Untersuchung der Gehölze (speziell im Parkplatzbereich), der Einsatz von Maschinen oder Geräten notwendig sein, sind die Termine mit den Nutzern der Liegenschaften abzustimmen, da i. d. R. Bereiche zu sperren sind. Ebenso ist es möglich, dass diese Arbeiten nur an einem Wochenende möglich sind.
Pos. 03.08.
Es handelt sich um eine Leerstandsliegenschaft. Kontrolltermine sind mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen um die Zugänglichkeit herzustellen.
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katasterüberarbeitung in Bonn
8 Wirtschafteinheiten in Bonn
Die Anschriften sind der WE-Liste zu entnehmen.
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katasterüberarbeitung
in Bonn
Anzahl Wirtschaftseinheiten: 8
Anzahl Bäume: 965 Bäume
Neunummerierung/Plaketten: 965 Stück
Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte
je WE inkl. jährlicher Aktualisierung 8
keine flächige Kontrolle
Der genaue Umfang und die Angaben zur Ausführung der Leistung sind dem beiliegenden Leistungsverzeichnis mit integriertem Preisblatt je Los und der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
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Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z.B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Die Liegenschaften der Pos. 04.01. - 04.02., 04.04, 04.06. sind frei zugänglich.
Trotzdem ist bei geplanten Baumkontrollen die AG mit einer Woche Vorlauf zu informieren. Der auf der Liegenschaft des BfN (04.05.) vorhandene waldartige Baumbestand soll in einem natürlichen Zustand belassen werden. Totholz wird an den Bäumen und in der Fläche belassen. Hier werden lediglich die Bereiche an Wegen kontrolliert. Bei der Festlegung von Pflegemaßnahmen ist der Nutzer über die AG zu informieren.
Die Liegenschaften der Pos. 04.03., 04.05. und 04.07. sind durch Zäune / Sicherheitszäune gesichert.
Bei geplanten Baumkontrollen ist die AG mit einer Woche Vorlauf zu informieren.
Liegenschaft UN - Campus (Pos. 04.08. Haus Carstanjen):
Es handelt sich zum einen um einen Liegenschaftskomplex im Stadtteil Bad Godesberg um die ehemalige Villa Haus Carstanjen (UN) mit dazugehörigem öffentlichen Park (BImA). Sie befinden sich im Landschaftsschutzgebiet und stehen unter Denkmalschutz.
Der Bereich UN ist durch einen Sicherheitszaun geschützt und durch einen Wachdienst gesichert.
Um Zugang zu erlangen, ist eine Anmeldung des Personals vor jedem Arbeitsgang erforderlich. Im Vorfeld und mit genügend Vorlauf sind für die zur Ausführung der Arbeiten geplanten Mitarbeiter (auch für Führungspersonal, das nur temporär auf die Liegenschaft kommt) anzumelden. Der Zugang muss durch den Nutzer der Liegenschaft genehmigt werden. Eine Ablehnung einzelner Personen ist möglich. Das Personal muss sich durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises legitimieren können.
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katastüberarbeitung in in Bonn und Meckenheim
2 Wirtschafteinheiten in Bonn und Meckenheim
Die Anschriften sind der WE-Liste zu entnehmen.
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katasterüberarbeitung
in Bonn und Meckenheim
Anzahl Wirtschaftseinheiten: 2
Anzahl Bäume: 424 Bäume
Neunummerierung/Plaketten: 424 Stück
Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. jährlicher Aktualisierung: 2
keine flächige Kontrolle
Der genaue Umfang und die Angaben zur Ausführung der Leistung sind dem beiliegenden Leistungsverzeichnis mit integriertem Preisblatt je Los und der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
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Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z.B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Bei den Liegenschaften der Pos. 05.01. und 05.02. handelt es sich um Liegenschaften mit erhöhtem Sicherheitsanspruch. Das für die qualifizierte Inaugenscheinnahme der Gehölze auf den genannten Liegenschaften vorgesehene Personal ist gem. den Vorgaben des SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) vor dem ersten Einsatz auf der Liegenschaft in der vom jeweiligen Nutzer geforderten Überprüfungstiefe zu überprüfen. Die Nutzeranforderungen sind bei allen Positionen SÜ1 (Überprüfungsdauer bis 3 Monate).
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katasterüberarbeitung in Bad Neuenahr-Ahrweiler
1 Wirtschaftseinheit in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Die Anschrift ist der WE-Liste zu entnehmen.
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katasterüberarbeitung
in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Anzahl Wirtschaftseinheiten: 1
Anzahl Bäume: 189 Bäume
Neunummerierung/Plaketten: 189 Stück
Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. jährlicher Aktualisierung: 1
flächige Kontrolle: 20 ha
Der genaue Umfang und die Angaben zur Ausführung der Leistung sind dem beiliegenden Leistungsverzeichnis mit integriertem Preisblatt je Los und der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
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Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z.B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Die Liegenschaft befindet sich im Bundesland Rheinland-Pfalz. Sie ist mit einem Sicherheitszaun gesichert. Um Zugang zu erlangen, ist eine Anmeldung des Personals vor jedem Arbeitsgang erforderlich.
Der Zugang erfolgt über die Wache. Eine Anmeldung der Arbeiten ist bei der AG mit einer Woche Vorlauf erforderlich. Von hier erfolgt eine entsprechende Anmeldung beim jeweiligen Nutzer.
Grundsätzlich ist beim Betreten einer Liegenschaft ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Es handelt sich um weitläufige Liegenschaften mit hohem Baumbestand und waldartigen Strukturen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen des Vordruckes "Bieterauskunft" zu:
1. Einzelbieter / Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
- Angebotsabgabe als Einzelbieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft
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2. Angaben zum Unternehmen
2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft, Auszug aus dem Handelsregister in Kopie und nicht älter als drei Monate)
- Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, Gesetzliche/r Vertreter/in, Ansprechperson, Telefon, Mail, ggf. zuständiger Standort bzw. Niederlassung
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2.2 Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder Freiberufler ist (Nachweis: Bieterauskunft)
- Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
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3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Erklärung über Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB:
- Erklärung, dass keine Person, die dem Unternehmen zuzurechnen ist, iSd § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist (Nachweis: Bieterauskunft)
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Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
- Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zurZahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) an die zuständige Krankenkasse bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft ordnungsgemäß erfüllt (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft erfüllt, Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
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Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Nachweis: Bieterauskunft)
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Erklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB:
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verfahrensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass für das Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen bis zum aktuellen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oderAuskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erkärung, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft)
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Erkärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB
- Liegen Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)
- Liegen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)
- Liegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vor, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)
- Liegen Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vor, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)
Erklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbtreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
- Erklärung, dass eine oder mehrere der in Ziff. 3 geforderten Erklärungen nicht abgegeben werden kann, das Unternehmen jedoch gleichwohlnicht von der Teilnahme am Verfahren auszuschließen ist; Nennung der Gründe bzw. der Selbstreinigungsmaßnahmen (Nachweis: Bieterauskunft)
Erklärungen des Vordruckes "Bieterauskunft" zu:
4. Erklärung zur bestehenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung
- Geforderte Deckungssummen pro Schadensfal, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert: Personenschäden 3 Mio. €, Sachschäden 3 Mio. € und Vermögensschäden 300.000 €
- Erklärung, dass die geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadenereignisse derzeit schon erreicht wird (Nachweis: Bieterauskunft, Nachweis über das Bestehen der Versicherung)
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, wird das Unternehmen nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungssummen der Versicherung für die Dauer der Verträge vornehmen (Nachweis: Bieterauskunft)
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5. Angaben zu Umsätzen
- Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitgliedes gemacht werden.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Baumkontrolle (Verkehrssicherung Bäume) inkl. Katasterüberarbeitung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachweis: Bieterauskunft)
Erklärungen des Vordruckes "Bieterauskunft" zu:
6. Erklärung über die Leistungserbringung
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass die Kontrollen von Personen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, durchgeführt werden. Die Personen müssen
a. Schäden und Schadsymptome (FLL Baumkontrollrichtlinien) erkennen können;
b. diese nach Art und Umfang sowie Gefährdungspotential einschätzen können;
c. erkennen und festlegen können, ob und ggf. welcher weitere Handlungsbedarf besteht;
d. in der Lage sein die notwendigen Maßnahmen zu benennen.
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Ein Nachweis der Ausbildung/Qualifizierung bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifizierungs- bzw. Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Erklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung NUR für Los 5:
- Erklärung, dass das Unternehmen zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen wird, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1).
- Erklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
- Erklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü1) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.
-
Eigenerklärung betreffend erweitertes Führungszeugnis NUR für Lose 1 und 2:
- Erklärung, dass das Unternehmen ein erweitertes Führungszeugnis, Anfrage beim BZR, beantragt und vor Leistungserbringung vorlegt.
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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft)
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistung täig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
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8. Angaben zu Referenzen (Nachweis: Bieterauskunft)
- Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Baumkontrolle von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
- Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
- Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Anzahl kontrollierter Bäume, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugutekommt, und Ansprechperson mit Telefonnummer
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9. Angaben bei Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, ob es beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben; Bezeichnung des Loses; Benennung des Mitgliedes der Bietergemeinschaft, Bezeichnung des Teilbereiches, Umfang
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10. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist; Benennung des Loses; Beschreibung des Leistungsbereiches; Umfang
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11. Eignungsleihe (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, ob eine Eignungsleihe vorgenommen wird; Bezeichnung der Aspekte
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
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Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
Los 1: Leistungsumfang je Referenz mind. 1.000 kontrollierte Bäume
Los 2: Leistungsumfang je Referenz mind. 1.000 kontrollierte Bäume
Los 3: Leistungsumfang je Referenz mind. 1.000 kontrollierte Bäume
Los 4: Leistungsumfang je Referenz mind. 1.000 kontrollierte Bäume
Los 5: Leistungsumfang je Referenz mind. 500 kontrollierte Bäume
Los 6: Leistungsumfang je Referenz mind. 200 kontrollierte Bäume
erreicht.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags lassen sich je Los dem Punkt II.2.14 entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungs-verhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 10.01.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des
Angebotes führen.
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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail:[gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten:
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland