Wissenschaftlichen Begleitung der Einzelprojekte (Los 1) und Gesamtevaluation des Bundesförderprogramms Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_031
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftlichen Begleitung der Einzelprojekte (Los 1) und Gesamtevaluation des Bundesförderprogramms Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen (Los 2)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV den Auftrag für eine wissenschaftliche Begleitung und Gesamtevaluation des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu vergeben.
Wissenschaftlichen Begleitung der Einzelprojekte
Bonn/Berlin
Los 1 ist Los 2 zeitlich z. T. vorgeschaltet und untersucht die Wirkung der einzelnen Projekte beider Förderstränge. Da der Förderzeitraum für die Einzelprojekte im INO-Teil bis 31.12.2022 begrenzt ist, liegen die Ergebnisse hier bereits im Jahre 2023 vor. Die INV-Projekte können voraussichtlich bis 31.12.2024 laufen, die Analyse für diesen Strang muss allerdings aufgrund der Laufzeit des Programms ebenfalls voraussichtlich in 2024 abgeschlossen sein. Unter Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel besteht die Option auf eine Verlängerung des Auftrags um zwölf Monate bis zum 31.10.2025. Für beide Stränge des Bundesprogramms aus Los 1 gilt, dass die Erkenntnisse fortlaufend in die unter Los 2 vergebene und zeitglich stattfindende Gesamtevaluation eingespeist werden müssen. Um sicherzustellen, dass die Erkenntnisse aus Los 1 in Los 2 so überführt werden, so dass eine prozesshafte Gesamtevaluation mit ausreichender Datenbasis im vorgegebenen Zeitrahmen erfolgen kann, werden ein oder mehrere Stichtag(e) vereinbart, an dem die Erkenntnisse aus Los 1 zu überliefern sind. Es ist zudem möglich, dass einzelne Projekte wegen der begrenzten Laufzeit des Programms nicht bis zum Abschluss des Projektes wissenschaftlich begleitet und insbesondere evaluiert werden können Die Herausforderung wird dennoch sein, diese Projekte aus Los 1 trotz ihrer unterschiedlichen Laufzeit sowohl wissenschaftlich umfassend begleiten zu können, als auch parallel in die Gesamtevaluation aufzunehmen. Nach heutigem Stand wird die Anzahl der geförderten INO-Projekte auf ungefähr 20 geschätzt, die der INV-Projekte auf circa 120-150.
Die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind per Bewilligungsbescheid aufgefordert und verpflichtet, aktiv an der wissenschaftlichen Begleitung ihrer Projekte und Gesamtevaluation des Förderprogramms mitzuwirken. Der/die Auftragnehmer/in/en soll/en für die Umsetzung des Werkvertrags die Zwischenberichte und Abschlussberichte der Zuwendungsempfängerinnen und, sofern vorhanden, eigens angefertigte Evaluationsberichte, Studien, etc. der Zuwendungsempfänger/innen, auswerten. Zur Beantwortung der Fragen (s. u.) müssen ggfs. weitere Daten erhoben und genutzt werden. Neben der Analyse der quantitativen und qualitativen Daten sollen ergänzend Ländervertreter/innen bzw. Vertreter/innen der kommunalen Ebene sowie des Hilfesystems (u. a. die Vernetzungsstellen) und evtl. im Themenfeld „Gewalt gegen Frauen“ Forschende bzw. Expertinnen und Experten nach ihrer Einschätzung gefragt werden.
Es besteht die Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Gesamtevaluation des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
Bonn/Berlin
Die unter Los 1 erzielten Erkenntnisse und Daten fungieren u. a. als Datengrundlage für die unter Los 2 durchzuführende prozesshafte Gesamtevaluation beider Stränge und müssen zum vereinbarten Zeitpunkt durch den/die Auftragnehmer/in aus Los 1 bereitgestellt werden.
Los 2 umfasst die Gesamtevaluation beider in Los 1 untersuchten Stränge, um die erreichten Ergebnisse und Wirkungen sowie mögliche Nachsteuerungsbedarfe zu identifizieren und ggf. Handlungsempfehlungen zu generieren. Zudem soll das Programm in seiner Gesamtheit bewertet werden: Inwiefern hat es insgesamt einen Innovationsschub in der Hilfelandschaft im Sinne der Zielsetzung des Bundesförderprogramms gegeben?
Untersuchungsmethode:
Die Ergebnisse aus der Betrachtung der einzelnen Vorhaben werden zusammenfassend angesehen und analysiert. Hierzu soll zunächst eine quantitative Erhebung der (u. a. baulichen) Maßnahmen erfolgen, um zu beantworten, was durch das Programm in der Summe (u. a. baulich) entstanden ist. Im Anschluss soll die Wirkung der Maßnahmen auf das Unterstützungssystem insgesamt analysiert werden. Hierzu sind u. U. weitergehende qualitative Erhebungen (Befragungen, Einzelinterviews, Auswertung von Studien, etc.) erforderlich.
Es besteht die Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wissenschaftlichen Begleitung der Einzelprojekte
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtevaluation des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
e. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
f. Fragen sind bis zum 02.08.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
g. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
h. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
i. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
j. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
k. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
l. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.