Umweltunterlagen für die Fahrrinnenanpassungen der Unterweser und der Außenweser Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_802_012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-onilne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltunterlagen für die Fahrrinnenanpassungen der Unterweser und der Außenweser
Im Zuge des Neustarts der Infrastrukturvorhaben zur Fahrrinnenanpassung der Außenweser mit Tiefenanpassung der Wendestelle sowie der Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) im Rahmen des MGVG sind sämtliche Umweltunterlagen zu aktualisieren und teilweise neu aufzustellen.
Bremerhaven
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist fachlich zu begleiten.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §14 (4) 2b VGV
Die hier zu vergebende Leistung ist direkte Folge einer strategischen Entscheidung des BMVI, die Vorhaben zur Weseranpassung nicht weiter als zu heilendes Planfeststellungsverfahren, sondern als neue Vorhaben im Rahmen der Maßnahmengesetzgebung zu verfolgen. Die zu 95% fertig gestellten Umweltunterlagen für die Heilung des beklagten Planfeststellungsbeschlusses von 2011 verloren durch die dabei verstrichene Zeit die notwendige Aktualität sowie verschiedene fachliche Fix- und Bezugspunkte, die durch den Sachverhalt der Heilung zwingend vorgegeben waren, aber nun im Neustart nicht weiter tragfähig sind.
Es müssen demnach die Umweltunterlagen UVP-Bericht (Bestand und Auswirkungsprognose), LBP sowie Fachbeiträge zur FFH-Verträglichkeit, zum Artenschutz und zur EU-Wasserrahmenrichtlinie anhand zu erneuernder Datengrundlagen aktualisiert und an die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen des MgVG angepasst werden. Gleichzeitig haben die im bisherigen Verfahren angewendeten Methoden und Bewertungstools in den bereits absolvierten langwierigen Abstimmungsprozessen einen hochgradig detaillierten Spezialisierungsgrad erreicht, so dass in einem neuen Verfahren die Rückkehr zu allgemeineren Standardmethoden verunmöglicht ist, ohne die Zustimmung von TöBs und Verbänden zu verlieren.
Das Gutachterkonsortium hat im Laufe des zurückliegenden Verfahrens spezielle Methoden entwickeln und anwenden musste. Für den Auftraggeber wären mit einem möglichen Wechsel der Umweltgutachter infolge einer wettbewerblichen Neuausschreibung somit unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten und darüber hinaus unannehmbare Risiken für den Erfolg und die Zeiteinhaltung in der weiteren Vorhabenplanung verbunden.
Hierfür greift der Ausnahmetatbestand nach §14 (4) 2b VGV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umweltunterlagen für die Fahrrinnenanpassungen der Unterweser und der Außenweser
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
„Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de