Unterstützung bei der Ausgestaltung eines Fördersystems für strombasierte Kraftstoffe“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 132-323706
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei der Ausgestaltung eines Fördersystems für strombasierte Kraftstoffe“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Ziel des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des wettbewerblichen Verfahrens. Der Auftrag umfasst 4 Arbeitspakete.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ziel des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des wettbewerblichen Verfahrens. Der Auftrag umfasst 4 Arbeitspakete.
Ort: Köln
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Es waren zusätzliche Aufgaben in allen 4 Arbeitspaketen notwendig geworden.
Es waren zusätzliche Aufgaben in allen 4 Arbeitspaketen notwendig geworden, aufgrund der zuwendungs- und beihilferechtlichen Fragestellung des Auftrages sowie einer ökonomischen Bewertung für die Ausgestaltung des dem Leistungsgegenstand zugrundeliegenden Fördersystems. Darüber hinaus erfolgte während des Auftragszeitraums parallel durch die EU- Kommission eine Bewertung der neuen europäischen Klima- und Umweltbeihilfeleitlinien, die zu einer Überarbeitung der Leitlinien für Klima- und Umweltbeihilfen im März 2021 durch die EU-Kommission führte.