U7, Hermannplatz, Deckensanierung und Sanierung Innentreppe Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0129-2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U7, Hermannplatz, Deckensanierung und Sanierung Innentreppe
Bauhauptleistung
Die erste Baumaßnahme der Tunnelsanierung von Innen (TSI 1) beginnt bei Deckenfeld 00 im Bereich der Treppe zur Verteilerhalle I und endet bei Deckenfeld 09 vor der Treppenanlage zum Übergang zur U-Bahnlinie 8. Die Gesatmlänge der Baumaßnahme umfasst eine laufende Länge von ungefähr 70m.
Die zweite Baumaßnahme der Tunnelsanierung von Innen (TSI 2)beginnt bei Deckenfeld 10 im Bereich der Treppe zur Verteilerhalle I und endet im Deckenfeld 15 vor der Treppenanlage Richtung Rahtaus Neukölln. Die Gesamtlänge der Baumaßnahme umfasst eine laufende Länge von ungefähr 45m.
Die jeweiligen Bauabschnitte sind einzeln zu betrachten und zu bearbeiten. Um den zweiten BA zu bearbeiten, muss der erste BA komplett beräumt und gereinigt sein.
U-Bahnhof Hermannplatz (U7)
Berlin
a. Art der Hauptleistungen: TSI 1 / TSI 2: - Betoninstandsetzungsarbeiten - Injektionsarbeiten - Gerüstbauarbeiten b. Umfang der Leistungen (Ausführung in 2 getrennten Bauabschnitten): TSI 1: - Betoninstandsetzungsarbeiten: -- ca. 945 m2 Betoninstandsetzung mit Reprofilierung Decken und Deckenvouten - Injektionsarbeiten: --ca. 735 m2 Injektionsarbeiten in der Tunneldecke - Gerüstbauarbeiten: --Herstellen einer vom laufenden Bahnbetrieb dicht abgeschlossenen Arbeitsebene als Raumgerüst mit einer Gerüstfläche von ca. 845 m2 - Putz- udn Malerarbeiten: --ca. 945 m2 Reprofilierung Decken und Deckenvouten mit farbig gefasstem Deckenputz - Herstellen einer Logistiköffnung einschl. technischer Bearbeitung und bauzeitlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen TSI 2: - Betoninstandsetzungsarbeiten: -- ca. 1.560 m2 Betoninstandsetzung mit Reprofilierung Decken und Deckenvouten - Injektionsarbeiten: --ca. 1.220 m2 Injektionsarbeiten in der Tunneldecke - Gerüstbauarbeiten: --Herstellen einer vom laufenden Bahnbetrieb dicht abgeschlossenen Arbeitsebene als Raumgerüst mit einer Gerüstfläche von ca. 1.470 m2 - Putz- udn Malerarbeiten: --ca. 1.560 m2 Reprofilierung Decken und Deckenvouten mit farbig gefasstem Deckenputz - Herstellen einer Logistiköffnung einschl. technischer Bearbeitung und bauzeitlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen c. Erbringen von Leistungen der technischen Bearbeitung: - Technische Bearbeitung erforderlich für: --Logistiköffnungen einschl. bauzeitlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen für TSI 1 und TSI 2 --Arbeitsgerüste für TSI 1 und TSI 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.