Lieferung Weichen L086-L081, L088-L087, L049-L050, L033-L048, L045-L046 Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0457-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Weichen L086-L081, L088-L087, L049-L050, L033-L048, L045-L046
Lieferung Weichen L086-L081, L088-L087, L049-L050, L033-L048, L045-L046
für Straßenbahn Betriebshof Lichtenberg, Gleis 31-34
2 Folgeweichen FW L086-L081 und FW L088-L087
Lieferung diverser Weichen gemäß der vorgegebenen Leistungsbeschreibung und Konstruktion für den Betriebshof Lichtenberg, Gleis 31-34.
Folgeweiche FW L049-L050
Lieferung diverser Weichen gemäß der vorgegebenen Leistungsbeschreibung und Konstruktion für den Betriebshof Lichtenberg, Gleis 31-34.
Einfache Gleisverbindung EGV L033-L048
Lieferung diverser Weichen gemäß der vorgegebenen Leistungsbeschreibung und Konstruktion für den Betriebshof Lichtenberg, Gleis 31-34.
2 Innenbogenweichen IBW L045 und IBW L046
Lieferung diverser Weichen gemäß der vorgegebenen Leistungsbeschreibung und Konstruktion für den Betriebshof Lichtenberg, Gleis 31-34.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten konnte der Auftrag nur von bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§13, Abs. 3b).
Nach Durchführung eines anforderungsgerechten Qualifizierungssystems - Sektoren "Lieferung von Weichen- und Kreuzungsanlagen, Weichengroßteilen und diversen Ersatzteilen für den Gleisbau der Straßenbahn und U-Bahn Berlin" unter der Vergabe-Nr. FEM-SE3/8115/17 wurden durch die technischen Fachbereiche der Straßenbahn und der U-Bahn die entsprechenden Bewerber qualifiziert und zugelassen. Zuvor wurde die technische Leistungsfähigkeit der Bewerber anhand von Werksbesichtigungen bzw. von bisherigen Referenzen geprüft. Nur diese qualifizierten Bieter dürfen Weichen bzw. Weichenersatzteile an die BVG liefern und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden
Für diese Vergabe wurden alle qualifizierten Bieter berücksichtigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2 Folgeweichen FW L086-L081 und FW L088-L087
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Folgeweiche FW L049-L050
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einfache Gleisverbindung EGV L033-L048
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2 Innenbogenweichen IBW L045 und IBW L046
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.