Sekundäre Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2021-0131 (EU)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sekundäre Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
Rahmenvertrag über die Durchführung von sekundären Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin Brandenburg (BER).
Die wesentlichen Leistungsbestandteile sind: • Störungsbehebung: Unterstützung bei der Aufklärung und Behebung von gepäckbedingten Störungen sowie bei der Umsetzung von Rückfallprozessen, • Gepäcknachkontrolle: Zuführung, Durchführung und Dokumentation von Gepäcköffnungen sowie Entnahme von nicht beförderungsfähigen Gegenständen, • Manuelle Kodierung von nicht automatisch erkannten/sortierten Gepäckstücken, • Rückführung von Gepäckwannen an die Gepäckaufgabestellen (Check-in und Transfer), • Annahme von abfliegendem Groß- und Sondergepäck vom Passagier inkl. Begleitung der Kontrolle, systemische Erfassung und Bereitstellung zur Verladung, • Logistik des zentralen Zollverwahrlagers: Ein- und Auslagerung zollrechtlich relevanter Gepäckstücke, Bedienung der Schnittstellen zu Zoll, Gepäckermittlung und Zustelldiensten, • Ausgabe von ankommendem Groß- und Sondergepäck zur Bereitstellung an den Passagier, • Betreuung der Gepäckausgabe inkl. Abnahme von übrigbleibendem Gepäck von den Rundläufen und Zuführung an die Gepäckermittlung, • Bedarfsweise in Spitzenstunden oder Flughafensystemstörungen: Bedienung des manuellen Frühgepäckspeichers & Besetzung der Klärstelle für nicht zuzuordnendes Gepäck, • Störungsminimierung: Unterstützung beim Monitoring der Prozesstreue von Prozesspartnern zur Vermeidung von Fehlbedienungen, • Gepäcktransportleistungen nach Bedarf, z.B. im Rahmen des VIP-Service. Kernfunktionen, wie die Steuerung und Disposition der Ressourcen, werden durch flughafeneigenes Personal des AG erfüllt und sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Dienstleistungen. Die zu erbringenden Leistungen sind zudem grundsätzlich nicht als Dienstleistung gemäß Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV) zu verstehen, mit Ausnahme der jeweils vom AG abgerufenen Leistungsbestandteile, welche durch den AG als Zentrale Infrastruktur (ZI) gemäß §6 BADV definiert wurden. Für die gesamte übergeordnete administrative Kommunikation ist vom Auftragnehmer zu Beginn der Leistung ein Koordinator zur Verfügung zu stellen, der während der gesamten Vertragslaufzeit als verantwortlicher Ansprechpartner für die Leistungserbringung vor Ort zur Verfügung steht. Zusätzlich sind vom Auftragnehmer Schichtleiter zu stellen, die im täglichen Betrieb die Funktion des operativen Vor-Ort-Ansprechpartners für den AG sowie die gesamte konkrete und operative Steuerung der Mitarbeiter des Auftragnehmers übernehmen. Der voraussichtliche Einsatzbedarf des jeweiligen Folgemonats wird vom Auftraggeber ca. zehn Tage vor Beginn des Kalendermonats im Voraus definiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben. Laufzeit sind 2 Jahre + maximal 12 Monate (Option), Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01.04.2022 (abhängig von einer angemessenen Frist nach der Zuschlagserteilung).
Option Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) um bis zu 12 Monate nach Ende der anfänglichen Laufzeit verlängert werden. Der Abruf kann monatsweise erfolgen. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sekundäre Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de