Tower Los 4 Stahlbau - NT 21 Verlängerung der BE
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 4 Stahlbau - NT 21 Verlängerung der BE
Verlängerung der Vorhaltung der Baustelleneinrichtung (BE) für die Montageabschnitte 1 und 2 durch Bauzeitverzögerungen
Flughafen Berlin Tempelhof
Verlängerung der Vorhaltung der Baustelleneinrichtung (BE) für die Montageabschnitte 1 und 2 durch Bauzeitverzögerungen
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Ein Abzug der Baustelleneinrichtung sollte nicht erfolgen, um bei Fortführung der Montagear-beiten keine weiteren Terminverzüge durch Neueinrichtung (und dann ggf. nicht vorhandener Verfügbarkeit) zu riskieren.
Bei der Leistung der Firma SSM (Stahlverstärkung Tragwerk, Stahltreppe Haupttreppenhaus) handelt es sich um Schlüsselgewerke, ohne die das Projekt nicht möglich wäre.
Eine Neuausschreibung der Leistung würde einen weiteren mindestens sechs Monate dauernden Zeitverzug bedeuten. Bei Ansetzen monatlicher Verzugskosten würden diese Summe die aktuelle Nachtragssumme erheblich überschreiten.
Aufgrund der massiven Materialpreissteigerung ist davon auszugehen, dass die Angebots-preise weit höher ausfallen. Die Schnittstellenthematik wäre nicht geklärt.
Die Zeitverzögerungen würden sich in diesem Fall auch in den Ausführungszeiten der Folge-gewerke auswirken und ggf. Folgekosten nach sich ziehen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Stahlbau - Verlängerung der BE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westoverledingen
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26810
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/