Tower Los 07 Natursteinarbeiten - NT 02 Bodenbelagsplatten, Fensterbänke
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 07 Natursteinarbeiten - NT 02 Bodenbelagsplatten, Fensterbänke
Die Ausschreibung beinhaltet die Natursteinarbeiten für die Sanierung des Kopfbau West am Flughafen Tempelhof.
Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).
Die Leistung umfasst im Wesentlichen:
— Natursteinarbeiten an der Attika,
— Brüstungsplatten im Innenraum.
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Bestandsboden Nebentreppenhaus:
Die Kanten der Platten müssen aufgearbeitet werden, um eine Kürzung der Elemente zu vermeiden und das alte Fugenbild zu wahren. Zur Haltbarmachung werden die Betonplatten imprägniert.
Fensterbänke:
Die Fensterbänke aus Naturstein werden aufgearbeitet und imprägniert. An zwei Stellen müssen Ersatzfensterbänke neu gefertigt werden, um das ursprüngliche Bild des Bestandsgebäudes wiederherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die notwendig werdenden Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht absehbar. Erst im Rahmen der weiteren Abstimmungen/Bemusterungen mit den Denkmalbehörden wurden die Anforderungen hinsichtlich des Erscheinungsbildes des Bodenbelages und der Fensterbänke weiter konkretisiert. Z.B. ist es gefordert, dass der bestehende Fugenbild erhalten bleibt. Hierfür mussten die Kanten der Platten repariert und geschliffen werden. Ein Zuschnitt der Bestandsplatten hätte das Erscheinungsbild verfälscht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VE07 Natursteinarbeiten, hier: NT02, NA03 (Bodenbelagsplatten, Fensterbänke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thale OT Westerhausen
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06502
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/