IT-Hardware, Zubehör und Software
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Hardware, Zubehör und Software
Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Business-Notebooks inkl. Betriebssoftware, Monitoren und Zubehör (z.B. Docking-Station).
Für den kontinuierlichen Austausch der bestehenden IT-Produkte des GKV-Spitzenverbands werden Business-Notebooks und Business-Monitore ausgeschrieben. Unter Ziffer 1.1 der Leistungsbeschreibung sind die geschätzten Abnahmemengen aufgelistet.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgenden Unterkriterien 1. Qualität der angebotenen Geräte gem. Leistungsblätter 1-4 50% 1.1 Bewertung der allgemeinen Anforderungen (LB 1) 20% 1.2 Bewertung der Geräte 80% 1.2.1 Bewertung Business-Notebook I (LB 2) 40% 1.2.2 Bewertung Business-Notebook II (LB 3) 40% 1.2.3 Bewertung Monitore (LB 4) 20% 2. Bewertung Preis 50% 2.1 Bewertung Preis Business-Notebook I (PB1) 40% 2.2 Bewertung Preis Business-Notebook II (PB2) 30% 2.3 Bewertung Preis Business-Monitore (PB3) 30%
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, mit den Deckungssummen für Sach- und Personenschäden bis zu 5 Mio. EUR, für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, jeweils mit doppelter Maximierung je Vertragsjahr.
Bei Nichtbestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der oben genannten Deckungssummen eine Erklärung zur Verpflichtung, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen.
Erklärung über den Umsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Es ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro mit vergleichbaren Gerätetypen in den letzten drei Geschäftsjahren gefordert.
Kurze Eigendarstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist, die belegen, dass der Bieter mit den hier ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Es müssen Referenzen nachgewiesen werden, die folgende Aspekte erfüllen:
• Mindesten drei Referenzen für die Lieferung von Notebooks • Mindestens eine Referenz für die Lieferung von Monitoren Die Referenz für die Lieferung von Monitoren kann auch kumulativ mit einer der Referenzen für die Lieferung von Notebooks nachgewiesen werden.
Bei den Referenzen muss es sich jeweils um Lieferungen von Produkten des Herstellers handeln, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. In jeder nachgewiesenen Referenz muss die Anzahl der gelieferten Geräte je Gerätetyp mindestens 75% der Mengengerüste gemäß Nr. 1.1 Spalte 3 der Leistungsbeschreibung entsprechen. Im Rahmen dieser Referenzen muss mindestens eine Referenz enthalten sein, die belegt, dass das benannte Mengengerüst zu 50 % in einem Abruf gefordert und geliefert wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen der Ausschreibung ist eine für den Auftraggeber kostenfreie verifizierende Teststellung vorgesehen. Nach der Auswertung der Angebote und Ermittlung der Leistungs-Preis-Verhältnisse wird der bestplatzierte Bieter zur Teststellung aufgefordert. Für die Teststellung ist der Zeitraum vom 21.02.2022 bis einschließlich 18.03.2022 vorgesehen. Nähere Angaben zur Teststellung sind den Verfahrensbedingungen Ziffer 13.5 zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +22 894990
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.