Lebensmittel für die Betriebsgastronomie Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002654
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Lebensmittel für die Betriebsgastronomie
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Lebensmitteln.
Fleisch, Fisch, Backwaren TK
Belieferung von Fleisch, Fisch, Backwaren – TK
Vertragsverlängerung um 12 Monaten
Fleisch und Wurst – frisch
Belieferung von Fleisch und Wurst – frisch
Vertragsverlängerung um 12 Monaten
Fleisch – frisch – BIO
Belieferung von Fleisch – frisch – BIO
Vertragsverlängerung um 12 Monaten
Obst, Gemüse, Kräuter – TK – BIO
Belieferung von Obst, Gemüse, Kräuter – TK – BIO
Vertragsverlängerung um 12 Monaten
Obst, Gemüse, Kräuter – frisch – BIO
Belieferung von Obst, Gemüse, Kräuter – frisch – BIO
Vertragsverlängerung um 12 Monaten
Molkereiprodukte, Eier, Fette, Öle und Nährmittel (Gewürze, Konserven, Tee, Süßwaren)
Belieferung von Molkereiprodukte, Eier, Fette, Öle und Nährmittel (Gewürze, Konserven, Tee, Süßwaren)
Vertragsverlängerung um 12 Monaten
Getränke (kalt, Konferenzservice, etc.)
Belieferung von Getränke (kalt, Konferenzservice, etc.)
Vertragsverlängerung um 12 Monaten
Kaffee und Kakao - BIO
Belieferung von Kaffee und Kakao
Vertragsverlängerung um 12 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Zertifikat oder Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, dass es noch kein Zertifikat gibt (Teil A Anlage A5)
- Nachweis (über entsprechenden Beleg) oder Bereitschaftserklärung (über Anlage A0 Eigenerklärung Versicherungsschutz) zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherungen mit entsprechendem Deckungsumfang
- Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (über Teil A, Anlage A2), Mindestjahresumsatz 2020:
o Los 1, 2, 5, 6 300.000
o Los 3, 4, 7, 8 100.000
- Darstellung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3)
- Unternehmensdarstellung einschließlich Logistikkonzept zur Belieferung unserer Standorte (Art und Anzahl der Transportfahrzeuge, Logistikstandorte) gemäß Teil A, Anlage A2 (Bieterselbstauskunft)
- Bestätigung der zukünftigen technischen Anbindung an das Warenwirtschaftssystem der BSR, gemäß Teil A, Anlage A2 (Bieterselbstauskunft) und Teil C, Anlage C3 sowie Teil C, Anlage C4
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.