System-Upgrade der bereits vorhandenen Angiographieanlage
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Abschnitt II: Gegenstand
System-Upgrade der bereits vorhandenen Angiographieanlage
System-Upgrade der vorhandenen Angiographieanlage der Firma Philips GmbH Market DACH, Health Systems von „Allura Xper“ auf „Azurion 7 M20“
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
System-Upgrade der bereits vorhandenen Angiographieanlage der Firma Philips GmbH Market DACH, Health Systems von „Allura Xper“ auf „Azurion 7 M20“
Die Werte unter II. 1. 7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nur mit [Betrag gelöscht] EUR benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, mit dem unter V.2.3) genannten Auftragnehmer zu schließen.
Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV). Die Anforderung, die Radiologie mit dem neusten Stand der Technik bei Angiographieanlagen auszustatten, kann durch ein System-Upgrade der bereits vorhandenen Angiographieanlage der Firma Philips von „Allura Xper“ auf „Azurion 7 M20“ erfüllt werden.
Die für das Upgrade erforderlichen Lieferungen und Leistungen können ausschließlich von der Fa. Philips GmbH Market DACH, Health Systems, Hamburg erbracht werden. Nur die Philips GmbH Market DACH kann ihre radiologische Großgeräte upgraden, da ausschließlich Philips die technische Möglichkeiten hat, Teile von diesen Systemen so auszutauschen, damit diese auf den neusten Stand der Technik gebracht werden können. Zum Upgrade der bereits vorhandenen Systeme gibt es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung i.S.v. § 14 Abs. 6 VgV. Aus wirtschaftlichen Gründen kommt hier nur ein Upgrade der vorhandenen Geräte in Frage, da dieses wesentlich günstiger ist, als die Geräte neu zu beschaffen. Weiterhin spricht für ein Upgrade der vorhandenen Philips-Anlage, dass wesentliche Teile erhalten bleiben und somit Nachhaltigkeit und Schonung von Ressourcen gewährleistet sind. Aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ist es nicht zu verantworten, funktions- und nachrüstungsfähige Geräte zu entsorgen und stattdessen Neugeräte anzuschaffen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Computertomograph (CT) mit Sliding Gantry
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung.
Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135(Abs. 3) GWB.