Interventionelle Diagnostik und Therapie zum Reflux Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05919
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Interventionelle Diagnostik und Therapie zum Reflux
Ziel der Beschaffung ist ein Versorgungskonzept zur koordinierten und abgestimmten Behandlung von Erkrankungen des oberen Gastrointesti-naltraktes sowie die Optimierung der Versorgungsqualität durch Vernetzung der Sektoren (therapeutische Synergieeffekte) in der Region Nordrhein.
Vertragspartner soll ein Krankenhaus in der Region Nordrhein sein.
Auftragsgegenstand ist ein übergreifendes Versorgungskonzept, das für die Versicherten während des gesamten stationären Aufenthaltes sowie während der Nachsorge einen koordinierten Behandlungsablauf ermöglicht. Die Selektionierung der Patienten für den konservativ medikamentösen oder chirurgischen Versorgungpfad erfolgt interdisziplinär über ein Reflux-Board, bestehend mindestens aus Gastroenterologen und Viszeralchirurgen. Im Anschluss an die stationäre Diagnostik erfolgt entweder eine viszeralchirurgische Intervention oder eine ambulant konservative Therapieeinleitung. Eine poststationäre Nachsorge wird durch das teilnehmende Krankenhaus persönlich oder telemedizinisch erbracht.
Das Krankenhaus befindet sich in der Region Nordrhein und verfügt über die Expertise von hochspezialisierter funktioneller Speiseröhren- und Magenchirurgie in Kombination mit einer interventionell-internistischen Fachabteilung Gastroenterologie.
Abweichend von Ziffer II.2.7) wird der Vertrag nicht für 48 Monate sondern unbefristet geschlossen und kann von der TK oder dem
Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Es handelt sich um ein Hauseigenes verfahren gem. § 69 Abs.4 SGB V. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD9P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.