Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz_VOEK 212-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 212-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz_VOEK 212-20
Es werden für nachfolgende Liegenschaften Sicherheitsdienstleistungen ausgeschrieben:
Los 1
- WE 138654: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK Lengsdorf) und Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), Provinzialstr. 93 in 53127 Bonn und
- WE 140323: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - Bestückungslager und Technikum (BBK Dransdorf), Siemensstr. 100 in 53121 Bonn
Los 2
- WE 140537: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ), Ramersbacher Straße 95 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des BBK in Nordrhein-Westfalen, VOEK 212-20 LOS 1
Provinzialstr. 93 in 53127 Bonn und
Siemensstr. 100 in 53121 Bonn
Los 1
a) WE 138654 - BBK Lengsdorf, THW
Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen von der Auftraggeberin (AG) angemieteten Gebäudekomplex, der zum Ausschreibungszeitpunkt vom BBK und der Leitung des THW gemeinsam genutzt wird. Es befinden sich auf der Liegenschaft neben Büro- und Verwaltungsflächen der vorgenannten Nutzer ebenso die Einsatzzentralen / Lagezentren.
Die Hauptnutzungszeit der Liegenschaft liegt zwischen 05:30 Uhr und 22:00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind. Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt kalendertäglich über 24 Stunden.
Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten stationären Sicherheitsdienst ein.
- Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Pforten- und Empfangsdienst und Kontrolldienst) in der Hauptpforte ist zu den folgenden Zeiten durchzuführen:
Montag - Freitag (exkl. Feiertage): Einfachbesetzung von 05:30 bis 22:00 Uhr; Zweifachbesetzung von 22:00 bis 05:30 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: Zweifachbesetzung von 00:00 bis 24:00 Uhr
- Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Pforten- und Empfangsdienst und Kontrolldienst) in der Tagespforte ist zu den folgenden Zeiten durchzuführen: Einfachbesetzung: Montag - Freitag (exkl. Feiertage) von 05:30 bis 22:00 Uhr
- Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes im Empfang (zugleich Telefonzentrale) ist zu den folgenden Zeiten durchzuführen:
Montag - Donnerstag (exkl. Feiertage): Einfachbesetzung von 08:00 bis 16:30 Uhr
Freitag (exkl. Feiertage): Einfachbesetzung von 08:00 bis 15:00 Uhr
Von dem Auftragnehmer (AN) ist auf seine Kosten ein Wächterkontrollsystem mit 15 Kontrollpunkten zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit der AG an markanten Punkten der Liegenschaften zu installieren.
b) WE 140323 - BBK Dransdorf
Bei der Liegenschaft handelt es sich, um eine Liegenschaft der AG, die zum Ausschreibungszeitpunkt vom BBK genutzt wird. Auf der Liegenschaft befinden sich eine Lagerhalle, Freiflächen zur Lagerung von Fahrzeugen, Ausstattung und Geräten, Labore und eine Strahlenprüfstrecke.
Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten stationären Sicherheitsdienst ein.
- Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Pforten- und Kontrolldienst) ist zu den folgenden Zeiten durchzuführen:
Montag - Freitag (exkl. Feiertage): Zweifachbesetzung von 00:00 bis 07:00 Uhr; Einfachbesetzung von 07:00 bis 17:00 Uhr; Zweifachbesetzung von 17:00 bis 00:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: Zweifachbesetzung von 00:00 bis 24:00 Uhr
Teile der Liegenschaft (Strahlenschutzstrecke und Bunker) sind durch eine Gefahrenmeldeanlage (Einbruchmeldeanlage) geschützt. Der AN stellt eine zertifizierte Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) zur Verfügung. Die Aufschaltung der Anlage erfolgt durch den Nutzer der entsprechenden Bereiche für die Zeit außerhalb des Betriebs. Bei Meldungen / Störungen / fehlender Scharfschaltung / Auffälligkeiten o. ä. der Anlage muss das Personal der NSL das Sicherheitspersonal vor Ort informieren.
Von dem AN ist auf seine Kosten ein Wächterkontrollsystem mit 12 Kontrollpunkten zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit der AG an markanten Punkten der Liegenschaften zu installieren.
c) WE 138654 - BBK Lengsdorf, THW und WE 140323 - BBK Dransdorf
- Der AN hat eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung hat der AG/Nutzerin als Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stehen und stellt das Bindeglied zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Sicherheitsmitarbeitern des AN dar. Die Objektleitung ist montags bis freitags ausgenommen Feiertage in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar und einmal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort, sowie einmalig vier Wochen vor Leistungsbeginn zur Kick-Off-Besprechung vor Ort.
- Die AG kann vom AN Bedarfsleistungen nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG verlangen - Einzelheiten siehe § 12 der besonderen Vertragsbedingungen. Der AN setzt erfahrene, qua-lifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeiter zur Leistungserbringung ein.
Für die WE 138654 (BKK Lengsdorf, THW) hat die AG zusätzlich das Recht durch einseitige Willenserklärung schriftlich von dem AN 5 Monate vor geplanter Erweiterung der Pfortenzeiten, die folgende Erhöhung der Besetzung der Tagespforte anzufordern: Einfachbesetzung: Samstag, Sonntag, Feiertag von 05:30 bis 22:00 Uhr. Die Vergütung der Bedarfsleitung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Stundenverrechnungssätze gem. lfd. Nr. 2.2 des Preisblattes (Anlage 2 des Vertrags) multipliziert mit den tatsächlich erbrachten Stunden vor Ort.
Sämtliche Änderungen des Leistungsumfanges auf Basis der Bedarfsleistungen sind auf insgesamt 20% des Auftragsvolumens begrenzt.
- Der AN stellt manuell geführte Wachbücher zur Verfügung.
d) Sicherheitsüberprüfung (SÜ2 - Sabotageschutz)
Innerhalb der Liegenschaften des LOS 1 und LOS 2 existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das in den Objekten eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein - auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß (Vertragsstrafe nach § 9 Abs. 2 des Vertrages - Anhang I) wird ausdrücklich hingewiesen.
Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anhang I a) und die Leistungsbeschreibung.
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des BBK in Rheinland-Pfalz, VOEK 212-20 LOS 2
Ramersbacher Straße 95 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Los 2
a) Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Liegenschaft der AG, die zum Ausschreibungszeitpunkt von der AKNZ genutzt wird und dem BBK zugeordnet ist. Die Liegenschaft ist ca. 200.000 m² groß. Die Liegenschaft ist komplett umzäunt (ca. 5,5 km Zaunlänge).
Der AN hat eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung hat der AG/Nutzerin als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und stellt das Bindeglied zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Sicherheitsmitarbeitern des AN dar. Die Objektleitung ist montags bis freitags ausgenommen Feiertage in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar und einmal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort, sowie einmalig vier Wochen vor Leistungsbeginn zur Kick-Off-Besprechung vor Ort.
Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten stationären Sicherheitsdienst ein.
- Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Pforten- und Kontrolldienstes) ist zu den folgenden Zeiten durchzuführen:
Einfachbesetzung: Montag - Donnerstag (exkl. Feiertage) von 07:00 bis 16:30 Uhr und
Freitag (exkl. Feiertage) von 07:00 bis 12:00 Uhr
Zweifachbesetzung: Montag - Donnerstag (exkl. Feiertage) von 16:30 bis 07:00 Uhr; Freitag (exkl. Feiertage) von 00:00 bis 07:00 und 12:00 bis 24:00 Uhr, sowie Samstage, Sonntage, Feiertage von 00:00 bis 24:00 Uhr
- Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Empfangsdienst) ist zu den folgenden Zeiten in Einfachbesetzung durchzuführen:
Montag - Donnerstag (exkl. Feiertage) von 07:00 bis 16:30 Uhr; Freitag (exkl. Feiertage) von 07:00 bis 12:00 Uhr
Bedarfsleistungen (Stationärer Sicherheitsdienst und Interventionsdienst) sind nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG, durch den AN zu erbringen und werden separat vergütet - Einzelheiten siehe § 12 der besonderen Vertragsbedingungen. Der AN setzt erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeiter ein. Sämtliche Änderungen des Leistungsumfanges auf Basis der Bedarfsleistungen sind auf insgesamt 20% des Auftragsvolumens begrenzt.
Der AN stellt ein manuell geführtes Wachbuch zur Verfügung. Von dem AN ist auf seine Kosten ein Wächterkontrollsystem mit 9 Kontrollpunkten zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit der AG an markanten Punkten der Liegenschaften zu installieren.
b) Sicherheitsüberprüfung (SÜ2 - Sabotageschutz)
Innerhalb der Liegenschaften des LOS 1 und LOS 2 existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das in den Objekten eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein - auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß (Vertragsstrafe nach § 9 Abs. 2 des Vertrages - Anhang I) wird ausdrücklich hingewiesen.
Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anhang I b) und die Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des BBK in Nordrhein-Westfalen, VOEK 212-20 LOS 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40235
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des BBK in Rheinland-Pfalz, VOEK 212-20 LOS 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenselbold
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63505
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
- Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen.
- Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
- Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
- Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
- Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können nur nach Absprache durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 05.07.2021 vereinbart werden, der späteste Besichtigungstermin ist der 07.07.2021. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Es ist von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26.07.2021; 12:00 Uhr.
- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
- Für das Angebot ist pro Los das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
- Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
- Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Land: Deutschland