Ökologische Fachplanung auf militärischen Flächen des Bundesforstbetriebes Reußenberg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 122-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 122-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökologische Fachplanung auf militärischen Flächen des Bundesforstbetriebes Reußenberg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 122-20)
Ökologische Fachplanung auf militärischen Flächen des Bundesforstbetriebes Reußenberg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Truppenübungsplatz Hammelburg mit Saaleck-Kaserne, TrÜbPl Hammelburg MunLgr ÜbdTr und Einzelkämpferausbildungslager
Durchführung der ökologischen Fachplanung nach dem Verfahren der „Biotopkartierung auf Bundeswehrliegenschaften (weiterhin BKBu genannt)“ und nach den Vorgaben zur „Maßnahmen-, Pflege und Entwicklungsplanung für von der Bundeswehr genutzte Liegenschaften (weiterhin MPE genannt)“ auf Liegenschaften des Bundes
Die BKBu umfasst grundsätzlich die folgenden Leistungen:
1. Flächendeckende Kartierung und Bewertung der Biotoptypen inklusive gesetzlich geschützter Biotope gemäß Kapitel 2.2
2. Kartierung und Bewertung der Lebensraumtypen inklusive Integration vorhandener Informationen zu den Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes DE 5925-30 „TrÜbPl Hammelburg“ gemäß Kapitel 2.3
3. Artkartierungen inklusive der Integration vorhandener Artinformationen gemäß Kapitel 2.4
4. Erstellung der Berichte gemäß Kapitel 2.6
5. Digitale Aufarbeitung der Kartierergebnisse gemäß Kapitel 2.7
6. Erstellung der Karten gemäß Kapitel 2.7.7.2
Die MPE umfasst grundsätzlich die folgenden Leistungen:
1. Erstellung und Abstimmung der ökologischen Fachplanung gemäß MPE-Leitfaden (Bereichsvorschrift C1-2034/0-6006) zur Erarbeitung eines Maßnahmen-, Pflege und Entwicklungsplans (MPE-Plan) für von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung gem. der Bieterauskunft (Anlage der Vergabeunterlagen: 02_VOEK 122-20_Bieterauskunft) und der darin geforderten Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(gem. § 45 VgV und § 46 VgV), für die zu erbringenden Ökologischen Fachplanungen im BFB Reußenberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökologische Fachplanung auf militärischen Flächen des Bundesforstbetriebes Reußenberg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 122-20)
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anlage in den Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn,
der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die
Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ist dazu erforderlich. Angebote können nur in Textform oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören
für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der
12.10.2021, 12:00 Uhr.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de