ISBJ DWH und Berichtsportal
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/bjf/
Abschnitt II: Gegenstand
ISBJ DWH und Berichtsportal
ISBJ DWH und Berichtsportal
Rahmenvertrag zur Neubeauftragung der Pflege, Weiterentwicklung, Betriebsunterstützung und des Applikationsbetriebs der ISBJ-Bereiche Datawarehouse und Berichtsportal. Schwerpunkt des Vertrags bilden die Modernisierungsmaßnahmen und die Anpassung der Software an den gegenwärtigen technischen Standards.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ISBJ- DWH und Berichtsportal
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Pflege, Weiterentwicklung, Betriebsunterstützung und des Applikationsbetriebs der ISBJ-BereicheDatawarehouse und Berichtsportal
Aufgrund der Komplexität der Maßnahmen zur Modernisierung und Anpassung der Software ist eine längere Ausführungszeit erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Ziel des Auftrags ist es neben der Pflege eine bessere Strukturierung der Software zu erreichen, sodass diese aufgrund besseren Skalierens und einer Restrukturierung des bestehenden Codes besser und leichter gewartet werden kann. Zudem wird stellenweise eine Modernisierung aufgrund technologischen Fortschritts sowie eingebundener Fremdprodukte (Datenbanken etc.) notwendig.
Mit Blick auf das besondere Know-how des Auftragnehmers über die Entwicklung und den Quellcode der Software zu diesem Zeitpunkt kann der Auftrag nur von dem bisherigen Entwicklungsteam ausgeführt werden. Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten soll der Quellcode den üblichen Standards insoweit angepasst worden sein, dass die Software von unterschiedlichen Dienstleistungsanbieter gepflegt werden kann.
Die Modernisierungsarbeiten sind – anders als anfänglich geplant – nicht beendet. Der Grund hierfür liegt in dem Ausbruch der globalen Corona Pandemie, welche durch die angeordneten Distanz-Maßnahmen die Arbeitsweise der Auftraggeberin stark beeinträchtigte.Dadurch gerieten auch die Ausführungsarbeiten in Stocken. Konkret konnten mehrere Abstimmungstermine mit der Auftraggeberin nicht stattfinden und auch innerbetrieblich sind die Abläufe beim Auftragnehmer erheblich langsamer und weniger effizient gewesen. Infolgedessen sind auch die bereits beauftragten Modernisierungsarbeiten nicht so schnell ausgeführt, wie geplant. Mithin rühren die Verzögerungen der Arbeiten aus dem Ausbruch der Pandemie und den damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen her. Diese Ereignisse waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch bei Beachtung größter Sorgfalt nicht absehbar und sind mithin als ein unvorhersehbares Ereignis im Sinne des Gesetzes zu bewerten.