ISBJ, KiTa- und EuD-Verfahren
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/bjf/
Abschnitt II: Gegenstand
ISBJ, KiTa- und EuD-Verfahren
ISBJ-KiTa, -EuD, -Portal und -Komponenten
Im Rahmen der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) stellt die Senatsverwaltung für Bildung,Jugend und Familie (SenBildJugFam) den Jugendämtern der zwölf Berliner Bezirke landesweite, einheitliche IT-Fachverfahren für die Fachverfahren im Aufgabenfeld der Kindertagesbetreuung (ISBJ-KiTa), die Einrichtungs- und Dienste-Datenbanken (EuD), die Portalanwendungen und die ISBJ-Komponenten:
— BK: ISBJ-Buchungskomponente,
— PSV: Personenstamm Verwaltung,
— RBS: Regionales Bezugssystem,
— PDF: Erstellen und Speichern von PDF-Dokumenten,
— OMK: Output-Management-Komponente,
— DataSync: Technische Schnittstelle zwischen Portalanwendungen.
Auftragsgegenstand ist die Pflege, Weiterentwicklung, Betriebsunterstützung und optional der Applikationsbetrieb vorgenannter Fachverfahren und -anwendungen. Einen Schwerpunkt des Auftrags bildet die Modernisierung der Softwarekomponenten, um die Pflege und den Applikationsbetrieb so zu standardisieren, dass er von unterschiedlichen Dienstleistern ausgeführt werden kann.
Die Laufzeit ist aufgrund der Komplexität des Projekts auf 5 Jahre festgelegt worden, da eine frühere Vollendung der Ausführung nicht realistisch war.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Pflege des Systems und Modernisierung und Anpassung an den gegenwärtigen technischen Standards.
Die Komplexität des Projekts, insbesondere der Modernisierungen, erfordert die kontinuierlichen Modernisierungsmaßnahmen des Auftragnehmers zur erfolgreichen Ausführung des Projekts.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2024
Die erforderlichen Modernisierungsarbeiten haben sich aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verzögert und sind noch nicht abgeschlossen. Durch die Home-Office Maßnahmen bei dem Auftragnehmer kam es vermehrt zu Verzögerungen bei der Abstimmung mit der Auftraggeberin und zu Verschiebungen bei der Priorisierung der Leistungen im Ausführungsprozess, insbesondere in Bezug auf die Modernisierung der Software. Mithin liegt der eigentliche Grund für diese Verzögerungen in dem Ausbruch der Pandemie und den damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen. Diese Ereignisse waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch bei Beachtung größter Sorgfalt nicht absehbar und sind mithin als ein unvorhersehbares Ereignis im Sinne des Gesetzes zu bewerten.