Stellung von Teilereinigungsmaschinen/ -tischen einschließlich Komplettservice in 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0366-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Adresse des Beschafferprofils: www.BVG.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stellung von Teilereinigungsmaschinen/ -tischen einschließlich Komplettservice in 3 Losen
Stellung von Teilereinigungsmaschinen/ -tischen einschließlich Komplettservice in 3 Losen
1. Los: Teilereinigungseräte/tische wasserbasiert
2. Los: Teilereinigungsgeräte/tische lösemittelbasiert
3. Los: Teilereinigungsgeräte Hochdruck
Teilereinigungsgeräte, Tische wasserbasiert mit Komplettservice
diverse Standorte im Stadtgebiet Berlin
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2022 - 2030 Stellung von industriellen Teilereinigungsgeräten einschließlich Komplettservice aus. Die Leistungserbringung für das bezuschlagte Los beinhaltet die leihweise Stellung von diversen wasserbasierten Teilereinigungsgeräten einschließlich Komplettservice gemäß den Anforderungen der Vergabeunterlagen an verschiedenen Standorten der Berliner Verkehrsbetriebe im gesamten Berliner Stadtgebiet. Die Leistungserbringung für das bezuschlagte Los erfolgt planmäßig gemäß Leistungsverzeichnis. Es handelt sich für Los 1 um manuelle und automatische Teilereinigungsgeräte/-tische. Der Komplettservice beinhaltet: • die Anlieferung -, den Aufbau - und die Installation der vermieteten Teilereinigungsgeräte einschließlich der Einweisung der Mitarbeiter des AG, • regelmäßige Services einschließlich der Lieferung frischer Reinigungsmedien, je nach individuell vereinbartem Serviceintervall und Leerbehälterrücknahme, • das Abpumpen, die Abholung sowie die fach- und umweltgerechte Entsorgung der verschmutzten/gebrauchten Reinigungsmedien mit allen vom Gesetzgeber erforderlichen Nachweisen, • Übernahmescheinverfahren für die Entsorgung, • die lückenlose Einhaltung aller betriebs- und sicherheitsrelevanten Prüfungen u. a.: o BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) o DGUV V3 (Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen) o DGUV Regel 109-010 (Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln), o TRBS (Technischen Regeln für Betriebssicherheit) • die regelmäßige Instandhaltung und ggf. Instandsetzung der vermieteten Geräte innerhalb kürzester Reaktionszeiten (max. 24 Stunden) • eine fachgerechte umfassende Beratung, die individuelle Versorgungskonzepte garantiert, • bei Bedarf flexible und individuelle Anfertigungen im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse des AG, • die Abholung der Teilereinigungsgeräte, - der Reinigungsmedien sowie die Entsorgung der Reinigungsmedien bei Kündigung und/oder Beendigung des Vertrages. Zurzeit sind 26 Teilereinigungsgeräte auf Lösemittelbasis (diverse Modelle und - Reinigungsmedien) an 12 Standorten des AG im gesamten Berliner Stadtgebiet im Einsatz.
1. Optionszeitraum: 01.04.2026-31.03.2028 2. Optionszeitraum: 01.04.2028-31.03.2030
Lackierpistolen Reinigungsgerät Lösemittelbasiert
diverse Standorte im Stadtgebiet Berlin
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2022 - 2030 Stellung von industriellen Teilereinigungsgeräten einschließlich Komplettservice aus. Die Leistung beinhaltet die leihweise Stellung von diversen lösemittelbasierten Teilereinigungsgeräten einschließlich Komplettservice gemäß den Anforderungen der Vergabeunterlagen an verschiedenen Standorten der Berliner Verkehrsbetriebe im gesamten Berliner Stadtgebiet. Die Leistungserbringung für das bezuschlagte Los erfolgt planmäßig gemäß Leistungsverzeichnis. Es handelt sich für Los 2 um lösemittelbasierten Teilereinigungsgeräte/-tische. Der Komplettservice beinhaltet: • die Anlieferung -, den Aufbau - und die Installation der vermieteten Teilereinigungsgeräte einschließlich der Einweisung der Mitarbeiter des AG, • regelmäßige Services einschließlich der Lieferung frischer Reinigungsmedien, je nach individuell vereinbartem Serviceintervall und Leerbehälterrücknahme, • das Abpumpen, die Abholung sowie die fach- und umweltgerechte Entsorgung der verschmutzten/gebrauchten Reinigungsmedien mit allen vom Gesetzgeber erforderlichen Nachweisen, • Übernahmescheinverfahren für die Entsorgung, • die lückenlose Einhaltung aller betriebs- und sicherheitsrelevanten Prüfungen u. a.: o BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) o DGUV V3 (Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen) o DGUV Regel 109-010 (Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln), o TRBS (Technischen Regeln für Betriebssicherheit) • die regelmäßige Instandhaltung und ggf. Instandsetzung der vermieteten Geräte innerhalb kürzester Reaktionszeiten (max. 24 Stunden) • eine fachgerechte umfassende Beratung, die individuelle Versorgungskonzepte garantiert, • bei Bedarf flexible und individuelle Anfertigungen im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse des AG, • die Abholung der Teilereinigungsgeräte, - der Reinigungsmedien sowie die Entsorgung der Reinigungsmedien bei Kündigung und/oder Beendigung des Vertrages. Zurzeit sind 15 Teilereinigungsgeräte auf Lösemittelbasis (diverse Modelle und - Reinigungsmedien) an 5 Standorten des AG im gesamten Berliner Stadtgebiet im Einsatz.
1. Optionszeitraum: 01.04.2026-31.03.2028 2. Optionszeitraum: 01.04.2028-31.03.2030
Hochdruck-Reinigungskabinen auf Wasserbasis incl. Komplettservice
diverse Standorte im Stadtgebiet Berlin
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2022 - 2030 Stellung von industriellen Teilereinigungsgeräten einschließlich Komplettservice aus. Die Leistung beinhaltet die leihweise Stellung von diversen Hochdruckteilereinigungsgeräten einschließlich Komplettservice für zu reinigende Teile bis max. 50 Kg gemäß den Anforderungen der Vergabeunterlagen an verschiedenen Standorten der Berliner Verkehrsbetriebe im gesamten Berliner Stadtgebiet. Die Leistungserbringung für das bezuschlagte Los erfolgt planmäßig gemäß Leistungsverzeichnis. Es handelt sich für Los 3 um Hochdruckteilereinigungsgeräte/-kabinen. Der Komplettservice beinhaltet: • die Anlieferung -, den Aufbau - und die Installation der vermieteten Teilereinigungsgeräte einschließlich der Einweisung der Mitarbeiter des AG, • regelmäßige Services einschließlich der Lieferung frischer Reinigungsmedien, je nach individuell vereinbartem Serviceintervall und Leerbehälterrücknahme, • das Abpumpen, die Abholung sowie die fach- und umweltgerechte Entsorgung der verschmutzten/gebrauchten Reinigungsmedien mit allen vom Gesetzgeber erforderlichen Nachweisen, • Übernahmescheinverfahren für die Entsorgung, • die lückenlose Einhaltung aller betriebs- und sicherheitsrelevanten Prüfungen u. a.: o BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) o DGUV V3 (Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen) o DGUV Regel 109-010 (Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln), o TRBS (Technischen Regeln für Betriebssicherheit) • die regelmäßige Instandhaltung und ggf. Instandsetzung der vermieteten Geräte innerhalb kürzester Reaktionszeiten (max. 24 Stunden) • eine fachgerechte umfassende Beratung, die individuelle Versorgungskonzepte garantiert, • bei Bedarf flexible und individuelle Anfertigungen im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse des AG, • die Abholung der Teilereinigungsgeräte, - der Reinigungsmedien sowie die Entsorgung der Reinigungsmedien bei Kündigung und/oder Beendigung des Vertrages. Zurzeit sind 17 Teilereinigungsgeräte auf Lösemittelbasis (diverse Modelle und - Reinigungsmedien) an 9 Standorten des AG im gesamten Berliner Stadtgebiet im Einsatz.
1. Optionszeitraum: 01.04.2026-31.03.2028 2. Optionszeitraum: 01.04.2028-31.03.2030
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilereinigungsgeräte, Tische wasserbasiert mit Komplettservice
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lackierpistolen Reinigungsgerät Lösemittelbasiert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochdruck-Reinigungskabinen auf Wasserbasis incl. Komplettservice
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.