Zweitausschreibung BIM-Planung Bad Neustadt (Los 1), Würzburg-Zell (Los 2), Amberg (Los 3) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53697
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Zweitausschreibung BIM-Planung Bad Neustadt (Los 1), Würzburg-Zell (Los 2), Amberg (Los 3)
Zweitausschreibung BIM-Planung Bad Neustadt (Los 1), Würzburg-Zell (Los 2), Amberg (Los 3)
BIM-Planung Bad-Neustadt
Verkehrsstation Bad Neustadt (Saale)
BIM-Planung Bad-Neustadt
BIM-Planung, barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bad-Neustadt (Saale) (Lph 5-7):
-Objektplanung Verkehrsanlage
-Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
-Fachplanung 50 Hz
-Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik
BIM-Planung Würzburg-Zell
Verkehrsstation Würzburg-Zell
BIM-Planung Würzburg-Zell
BIM-Planung, Erneuerung der Verkehrsstation Würzburg-Zell (Lph 5-7):
-Objektplanung Verkehrsanlage
-Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
-Fachplanung 50 Hz
-Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik
-Fachplanung Oberleitungsanlagen
-Vermessung
BIM-Planung Amberg
Verkehrsstation Amberg
BIM-Planung Amberg
BIM-Planung, barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Amberg (Lph 5-7 für Leistungsumfang 1; Lph 3-7 für Leistungsumfang 2)
-Objektplanung Verkehrsanlage einschl. Technische Ausstattung
-Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
-Fachplanung 50 Hz
-Vermessung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BIM-Planung Bad-Neustadt
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04155
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BIM-Planung Würzburg-Zell
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BIM-Planung Amberg
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
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Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projektbeauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich Abhängigkeit besteht.
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Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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Beteiligte Unternehmen:
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1. DB Engineering & Consulting GmbH (Los 1-3)
2. Vrame Consult GmbH (Los 2)
3. AFRY Deutschland GmbH (Los 2)
4. Kehrer Planung (Los 3)
5. Die Landschaftsplaner GmbH (Los 3)
6. BG Emch & Berger GmbH (Los 1)
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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht worden sind.
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Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
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2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.