Hafentunnel Cherbourger Straße Referenznummer der Bekanntmachung: BIS-2021-0031
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bis-bremerhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hafentunnel Cherbourger Straße
Betriebstechnik
Bremerhaven
Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Betriebstechnische Ausstattung des 1.848 m langen Hafentunnels Cherbourger Straße samt zugehöriger Bauwerke, wie z. B. 2 Betriebszentralen, 3 Trogbereiche, 2 Vorfeldbereiche, 10 Fluchttreppenhäuser sowie der Außenstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Formblatt 102, Teilnahmebedingungen EU und Formblatt 107 Eigenerklärung Eignung
siehe Formblatt 102, Teilnahmebedingungen EU und Formblatt 107 Eigenerklärung Eignung
siehe Formblatt 102, Teilnahmebedingungen EU und Formblatt 107 Eigenerklärung Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden;
2) werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusiv einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.