Wartung Gaseinzelgeräte IB-K5 Referenznummer der Bekanntmachung: DIV-1-2000

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.berlin.de/vergabeplattform
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.berlin.de/vergabeplattform
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsbaugesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung Gaseinzelgeräte IB-K5

Referenznummer der Bekanntmachung: DIV-1-2000
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Wartungsleistungen an Einzelgeräten im Gewerk Heizung für diverse Liegenschaften der GESOBAU AG.

Es handelt sich hierbei um die Bestände des IB-K5, dem Kundencenter für die Bereiche Hellersdorf sowie Weissensee – Pankow

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50721000 Betriebsbereitmachung von Heizanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung von Wartungen der Einzelgeräte im Gewerk Heizung für diverse Liegenschaften der GESOBAU AG.

Es handelt sich hierbei um die Bestände des IB-K5, dem Kundencenter für die Bereiche Hellersdorf sowie Weissensee – Pankow

Insgesamt handelt es sich um:

- ca. 777 Außenwandheizer ohne Kaminanschluss;

- ca. 676 Durchlaufwasserheizer (Warmw.-Bereiter);

- ca. 104 Heiztherme ohne Warmwasser-Bereitung;

- ca. 597 Kleinraumheizer m. Kaminanschluss Kü/Bd;

- ca. 760 Kombitherme mit Warmwasser-Bereitung;

- ca. 1 Warmwasserspeicher

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dauer des Vertrages maximal 22 Monate mit zweimaliger optionaler Verlängerung um ein weiteres

Jahr, insgesamt um maximal weitere 24 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.

2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:

— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis);

— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin;

— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oderMecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer;

— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.

Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:

a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.

b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.

c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.

d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.

Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.

3) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von [Betrag gelöscht] Euro bei Personen- und Sachschäden, [Betrag gelöscht] Euro bei Vermögensschäden.

Für mehrere Schadensfälle pro Jahr muss mindestens eine Deckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro zur Verfügung stehen.

Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020.

2.) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart Wartungsarbeiten an Heizungsanlagen (einzutragen unter davon vergleichbare Leistungen im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung II) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020.

Für die geforderten Angaben der Punkte 1) und 2) ist ein Formblatt Eigenerklärung zur Eignung II den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

2.) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Umsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 für Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR Brutto.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in Angestellte insgesamt und davon Leitungspersonal.

Für die geforderten Angaben des Punktes 1) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.

.

2) Referenzliste über ähnliche Leistungen (erfolgreich beendeter oder noch gültiger Vertrag über Wartungsleistungen von Heizungsanlagen) in vergleichbarer Größenordnung, mit folgenden Angaben:

- Auftraggeber (Name und Adresse)

- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer

- Bezeichnung des Referenzprojektes

- Beschreibung der Art der Leistung

- Beschreibung des Leistungsumfanges

- Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer

- Auftragssumme (brutto)

- Ausführungszeitraum (von / bis)

.

Für die geforderten Angaben des Punktes 2) ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1.) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 4 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020.

.

zu 2.) Als Mindestanforderung gilt mindestens eine vergleichbare Referenz (Ausführung von Wartungsleistungen von Heizungsanlagen) über bestehende oder erfolgreich beendete Wartungsverträge ab dem 01.01.2018 mit einer Mindestauftragssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro/ Jahr.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/01/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/01/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.

.

2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattformdes Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/ oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.

.

3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.

.

4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

.

5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.

.

6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnung zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.

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7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:

Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.

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Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.

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Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!

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Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/12/2021