Planungsleistung Technische Ausrüstung LPH 4 - 9 gem. § 53 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: BSW VV-ABH4-789/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Technische Ausrüstung LPH 4 - 9 gem. § 53 HOAI
Das unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble ist ein renommiertes Stadtteilkulturzentrum in Hamburg-Winterhude in dem seit 1981 ein vielseitiges Programm angeboten wird. Die an das Kontorgebäude angrenzende Halle wird als Mehrzweckhalle für diverse Sportangebote, kulturelle Veranstaltungen, Disco, Vorträge und Versammlungen bis hin zu Ausstellungen und Märkte genutzt.
Gestalterisch und altersbedingt führt die Gebäudesubstanz insbesondere der Halle des Goldbekhauses zu erheblichen Beeinträchtigungen. Weiter erfüllt der vorhandene Gebäudestandard nicht mehr die Erwartungen des Publikums an die Aufenthaltsqualität und verursacht einen zu hohen Kostenaufwand in der Bauunterhaltung, der nicht durch Mehreinnahmen kompensiert werden kann.
Die vorliegende abgeschlossene Entwurfsplanung geht von einem Abbruch der bestehenden Halle aus. Es wird ein Ersatzneubau im direkten Anschluss an das Bestandsgebäude geplant.
Das unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble ist ein renommiertes Stadtteilkulturzentrum in Hamburg-Winterhude in dem seit 1981 ein vielseitiges Programm angeboten wird. Die an das Kontorgebäude angrenzende Halle wird als Mehrzweckhalle für diverse Sportangebote, kulturelle Veranstaltungen, Disco, Vorträge und Versammlungen bis hin zu Ausstellungen und Märkte genutzt.
Gestalterisch und altersbedingt führt die Gebäudesubstanz insbesondere der Halle des Goldbekhauses zu erheblichen Beeinträchtigungen. Weiter erfüllt der vorhandene Gebäudestandard nicht mehr die Erwartungen des Publikums an die Aufenthaltsqualität und verursacht einen zu hohen Kostenaufwand in der Bauunterhaltung, der nicht durch Mehreinnahmen kompensiert werden kann.
Die vorliegende abgeschlossene Entwurfsplanung geht von einem Abbruch der bestehenden Halle aus. Es wird ein Ersatzneubau im direkten Anschluss an das Bestandsgebäude geplant.
HOAI-Vertrag - keine Laufzeit im eigentlichen Sinne
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen. Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, welche die ausgeschriebene Planungsleistung erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Maßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 1.1.2017) mit der Leistungsphase 8 abgeschlossen worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Bauaufgabe (0-4 Punkte) und vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 12 Punkte erreicht werden. (Siehe hierzu auch die Wertungsmatrix, Anlage 5, der Vergabeunterlagen)
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden bereitgestellten Unterlagen und Erklärungen elektronisch
einzureichen:
• Teilnahmeantrag (Formblatt VV-Bau Anlage 5-130)
• Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt VV-Bau Anlage 5-140)
• Eigenerklärung Tariftreue (Formblatt VV-Bau Anlage 5-330)
• Referenzen (Anlage 4)
• Bescheinigung Berufshaftpflichtversicherung über mind. die Deckungssummen (siehe III.1.2)
• Nachweise der Qualifikation Objekt-/ Fachplaner gem. § 75 VgV.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen bei Bedarf einzureichen:
• Erklärung Bewerbergemeinschaft (Formblatt VV-Bau Anlage 5-150) (Anlage 1)
• Leistung Unterauftragnehmer (Formblatt VV-Bau Anlage 5-160)
• Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Formblatt VV-Bau Anlage 5-170) (Anlage 2)
• Leistung anderer Unternehmen (Formblatt VV-Bau 5-180)
• Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Formblatt VV-Bau 5-190) (Anlage 3)
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Formatlayout der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Die Firmenzugehörigkeiten von Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen.
A) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung.
B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45
Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die
Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über die Bereitstellung folgender Deckungssummen im
Auftragsfall, mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.
Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der
Versicherungssumme beträgt, d.h., dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle
in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die
Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden
Versicherungssummen liegt.
Zu B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers gem. §§ 53 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der
durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) erreichen.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
zwingend zu beachten und bindend.
A) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung
Verantwortlichen;
B) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung;
C) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten;
D) Erklärung über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A) Ingenieur/-in gem. § 75 (2) VgV.
Zu B) Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Technische Ausrüstung (mindestens FH,
Nachweis durch Studiennachweis).
Zu C) Erfahrungen mit dem öffentlichen Auftraggeber oder mit öffentlich geförderten Maßnahmen.
Zu D) Für den Leistungsbereich gem. §§ 53 HOAI sind mindestens 4 festangestellte Ingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Technische Ausrüstung (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
§ 75 Abs. 1-3 VgV
1) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur
2) Bewerbergemeinschaften, die ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die diese Voraussetzung erfüllen;
3) Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, wenn ihre Berechtigung zur Führung der vorgenannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Ort: Hamburg
Land: Deutschland