Annahme und Entsorgung von Problemstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2021-306
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Annahme und Entsorgung von Problemstoffen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Annahme, Verwiegung, der administrative Aufwand und die Entsorgung von Problemstoffen.
Die Problemstoffe werden auf den 12 Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg und in der mobilen Problemstoffsammlung separat erfasst.
Annahme und Entsorgung von gebrauchten organischen und anorganischen Chemikalien Säuren Laugen Reinigungsmitteln
Annahme und Entsorgung von gebrauchten organischen und anorganischen Chemikalien Säuren Laugen Reinigungsmitteln
2-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr
Annahme und Entsorgung von Aufsaug- und Filtermaterialien gefährlichen Stoffen enthaltene Gase Lösemittel Pestizide
Annahme und Entsorgung von Aufsaug- und Filtermaterialien gefährliche Stoffe enthaltene Gase Lösungsmittel Pestizide
1-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr
Annahme und Entsorgung von Farben Druckfarben Klebstoffe und Kunstharze
Annahme und Entsorgung von Farben Druckfarben Klebstoffe Kunstharze
1-malige Verlängerungsoption im je ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie
zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
2. Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register
3. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
zu unterschreiben.
1. Umsatz des Unternehmens
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze,
d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
Die SRH behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben
ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines
Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung
oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu
gewähren.
3. Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen
(Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
Zu 2. Der Versicherungsschutz muss sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehen.
Umweltschäden müssen explizit ausgewiesen sein.
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstandvergleichbare frühere Aufträge der letzten 3
Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
2. Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019-2021 Beschäftigte
insgesamt und Beschäftigte im Bereich angebotenen Leistungen
3. Formblatt Angaben zu Annahmestellen
Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende, sofern die erste
Annahmestelle nicht für eine Verwertung oder Beseitigung zertifiziert ist.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
4. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestelle
(je nach Alter und Anlagenart nach BImSchG, AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der
hier ausgeschriebenen Abfallart und Menge, im Rahmen der vom AN gehändelten
Gesamtdurchsatzmenge.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
5. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der
Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer, sofern die erste Annahmestelle nicht für eine
Verwertung oder Beseitigung zertifiziert ist.
6. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen(z.B. Nachweis über ein Umweltmanagement-
system z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
7. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen
(Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung
stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
8. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung
9. Eine ausführliche Verfahrensbeschreibung des gesamten Behandlungsablaufes für die Abfälle,
hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung (getrennt nach stofflicher und
energetischer Verwertung) und welcher Anteil einer Beseitigung zugeführt wird und für den Fall des
Einsatzes von Nachunternehmern ebenfalls eine Verfahrensbeschreibung des dort stattfindenden
Behandlungsablaufes.
Zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbare frühere Aufträge beinhalten.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen:
Diese haben ihre bisherigen vergleichbaren Aufträge anzugeben.
Zu 6. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland