Personalvermittlung von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus dem Ausland Referenznummer der Bekanntmachung: GeNo03/21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesundheitnord.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKRMTN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKRMTN
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Klinikverbund
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Personalvermittlung von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus dem Ausland

Referenznummer der Bekanntmachung: GeNo03/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79611000 Arbeitsvermittlungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über Leistungen der Personalvermittlung für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus dem Ausland

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bremen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gesundheit Nord gGmbH ist Bremens größter Klinikverbund und einer der größten kommunalen Klinikkonzerne in Deutschland: Vier Krankenhäuser mit insgesamt rund 8.200 Beschäftigten, die jährlich rund 250.000 Menschen behandeln - in fast jeder medizinischen Disziplin; von der Versorgung von Unfallopfern bis zu hoch spezialisierten Operationsmethoden, von der Geburtshilfe bis zur Altersmedizin, von der Transplantation bis zur Rehabilitation.

Zielsetzung von der Gesundheit Nord gGmbH ist es, vakante Positionen in den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege schnell, ressourcensparend und effizient mit neuen, qualifizierten Mitarbeiter/innen zu besetzen.

Die/der Bieter/in soll die Gesundheit Nord gGmbH fachkundig bei der Rekrutierung von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus dem Ausland unterstützen und Mitarbeiter/innen suchen, die nachweislich

- im Herkunftsland eine Ausbildung mindestens auf deutschem Niveau durchlaufen haben;

- eine hohe Fachkompetenz in ihrem jeweiligen Fachgebiet vorweisen;

- deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens

vorweisen können;

- sich durch eine starke Offenheit für andere Kulturen und Werte auszeichnen

Als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt ist der Gesundheit Nord gGmbH das Thema Diversity ein besonderes Anliegen. Dem soll auch bei der Rekrutierung von Pflegefachkräften Rechnung getragen werden. Daher möchte die Gesundheit Nord gGmbH bei Möglichkeit Pflegefachkräfte aus verschiedenen Regionen, Ländern und Kulturen rekrutieren.

Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag über Leistungen der Personalvermittlung von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus dem Ausland mit vier Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Es besteht eine dreimalige Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr.

Es sollen maximal 170 Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus dem Ausland innerhalb der nächsten drei Jahre (2022-2024) rekrutiert bzw. vermittelt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die Personalvermittlung/Bieterkonzept zur Arbeitsmethodik / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: Höhe des Honorars für eine erfolgreiche Vermittlung / Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag kann dreimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Rahmenvertrag kann dreimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt Eignung).

Eine Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers (Formblatt Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern) ist mit Einreichung des Angebots nur dann zwingend vorzulegen, sofern dessen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) benötigt wird. In diesem Fall ist auch die Eignung des oder der Unterauftragnehmer nachzuweisen, für die der oder die Unterauftragnehmer vorgesehen ist/sind. Insoweit gelten dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Ansonsten ist mit dem Angebot anzugeben, ob und in welchem Umfang der Einsatz des oder der Unterauftragnehmer(s) geplant ist.

b) Eigenerklärung oder Nachweis Gütesiegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland"

Das Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) unter Trägerschaft des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) arbeitet eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit zusammen, um die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege im Bereich "Anwerbung aus dem Ausland" umzusetzen. Um die Prozesse der internationalen Pflegekräftegewinnung zu erleichtern, sie verlässlicher und transparenter zu gestalten und vor allem um einen ethisch vertretbaren Standard in der Anwerbung zu setzen,

wurde die Einführung eines freiwilligen Gütesiegels im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland beschlossen.

Der Bieter muss mindestens nachweisen, das Gütesiegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland" beim Deutschen Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) beantragt zu haben.

c) Erklärung zur Einhaltung von Mindestlohnverpflichtungen (Formblatt)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz in den Geschäftsjahren 2018, 2019, 2020 im Bereich Personalvermittlung im Gesundheitswesen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] Euro im Durchschnitt

der Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020 (siehe Formblatt Eignung)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen über mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen, die seit dem 01.01.2018 erbracht wurden. Eine Referenzleistung ist mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar, wenn mindestens folgende Kriterien erfüllt werden:

- Personalvermittlung im Bereich Gesundheit/Pflege

- Vermittlung von Personal aus dem Ausland

- Die Leistungserbringung beinhaltete Relocation-Services (Persönliche Betreuung, z.B. Unterstützung bei der Wohnungssuche und Behördengängen)

Für den Zeitpunkt der vollständigen Erbringung der Leistung ist der Abschluss des Arbeitsvertrags maßgeblich. Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils max. 2 Seiten DINA4) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Gegenstand der Referenzleistung, ggf. Angabe des Auftraggebers möglichst unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, Angabe des Ausführungszeitraums, Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen.

b) Eigenerklärung über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers (nicht Maklers) mit einer Versicherungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 2,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen wird. Mit dem Angebot ist entweder ein aktueller Versicherungsnachweis (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend), einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung: 4 Referenzen.

Mindestanforderung: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 2,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), zweifach maximiert im Versicherungsjahr

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 4
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/01/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/01/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die

Vergabeplattform. Die potenziellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum verfahren bereitstehen.

b) Anfragen zur Angebotserstellung sind frühzeitig und ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 07.01.2022 gestellt werden.

c) Angebote sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.

d) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen) wird kumulativ berücksichtigt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKRMTN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bremen
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich

des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen.

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."

- § 135 GWB Unwirksamkeit

- § 160 GWB Einleitung, Antrag: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/12/2021