Leistungen des Technischen Gebäudemanagements -Betreibervertrag, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Nutzer: Bundespolizei) - VOEK 149-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 149-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements -Betreibervertrag, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Nutzer: Bundespolizei) - VOEK 149-21
Die Dienstleistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten sicherstellen. Zyklische und termingerechte Wartungen und Inspektionen während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung sind u.a. Bestandteil. Im Rahmen des Störungsmanagements wird 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr ein Störungsdienst gewährleistet.
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen.
Zu den Leistungen gehören die geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende.
Zur Leistungserbringung ist ein CAFM-System einzusetzen, das software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht.
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Den Mitarbeitern des Auftragnehmers (AN) ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur nach bestandener "Erweiterten Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz -Ü2-Sab-" und gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden.
12439 Berlin, Schnellerstraße 139a/140 (Nutzer:Bundespolizei)
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
-Start-Up-Phase
Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung "geplanter Zuschlag 16.05.2022"
Stufe 2: beginnt am 01.10.2022
-Regelbetrieb: 01.01.2023 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 31.12.2026 (ggf. Verlängerung bis 31.12.2028)
-Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Leistungen in der Start-Up-Phase:
Während der Start-Up-Phase erfolgt die Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG).
Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des AN während der Start-Up-Phase gehören u. a.:
- Kennenlernen der Liegenschaft und der technischen Anlagen und Systeme
- Einweisung des Objekt- und des Servicepersonals in die Liegenschaft
- Einweisung des Objekt- und Servicepersonal in die Hausordnung des Nutzers
- Übernahme der technischen Anlagen und Systeme
- Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation und Einarbeitung in die Betriebsanweisungen der Hersteller sowie Vorbereitung aller weiteren Dokumentationsaufgaben gemäß der Leistungsbeschreibung
- Einbindung der Liegenschaft in alle vom AN genutzten EDV-Systeme zur Gebäudebewirtschaftung
- Zusammenstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Verfolgung der Gewährleistung von Bedeutung sind
- detaillierter Anlagenabgleich (Soll/Ist) der vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme
- Protokollieren der Übernahme
- Einrichtung der Büro- und Lagerstätten
- Teilnahme der Objektleiter an regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit AG und Nutzer (Nutzergespräche)
- Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben
- Erstellung Notfallordner für den Bereitschaftsdienst
- Unterstützen bei der Beweissicherung
- Erstellung von Einarbeitungskonzepten für neue Objektmitarbeiter getrennt nach Objektleiter (OL) und Haustechniker (HT)
- Funktionsprüfung zur Feststellung des Zustandes technischer Anlagen (Prüfen der Anlage bei unterschiedlichen Lastzuständen auf einwandfreie Funktion, Kontrolle der Sicherheitsketten, Protokollieren der Maßnahmen und Prüfungen)
- Funktionsmessung (Prüfen der erforderlichen Mess- und Anzeigegeräte sowie der dazugehörigen Messstrecke, Protokollieren der Messwerte)
- Betreuung der Wartungsverträge
- Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen
- kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN und Klärung der objektspezifischen Anforderungen an das CAFM-System sowie Übernahme der Stammdaten, des Ersatzteillagers usw.
- Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen
- Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens
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Personal in der Start-Up-Phase:
Zur Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team muss der vorgesehene Objektleiter (OL) angehören.
Ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter (PL) ist als Ansprechpartner für die AG zu benennen.
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Regelbetrieb
a) Durchführung von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements gemäß den Ausführungen in der Leistungsbeschreibung Punkt 2.1 bis 2.19;
b) Übernahme der Betreiberverantwortung für die vertragsgegenständlichen technischen Anlagen;
Personal im Regelbetrieb:
- allgemeine Anforderungen einschl. Sicherheitsanforderungen an das Personal des AN - sind der Leistungsbeschreibung Okt. 4.1 zu entnehmen;
- Einsatz eines OL bzw. eines Vertreters, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind und Abläufe eigeninitiativ und aktiv steuern.
a) Anforderungen an den Obj.Ltr. bzw. dessen Stellvertreter:
- mindestens Diplomingenieur (FH), Bachelor, Meister, (DQR/EQR, mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung der Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbare Fachrichtung
- mindestens 8 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) C1 nach GER
- weitere Anforderungenund Aufgaben des Obj.Leiters bzw. dessen Stellvertreters sind den umfangreichen Ausführungen in der Leistungsbeschreibung unter Pkt. 4.2.1 bis 4.2.4 zu entnehmen;
- Es ist eine Präsenzzeit des Objektleiters von mindestens 8:00 bis 15:00 Uhr arbeitstäglich zu gewährleisten.
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b) Einsatz mindestens eines Haustechnikers (HT) und seine Vertretung.
HT bzw. Vertreter müssen innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit vor Ort (ca. 15 Stunden wöchentlich, Abstimmung in der Start-Up-Phase) vertragsgegenständlichen Liegenschaft anwesend und ständig erreichbar sein. Die vertragsgegenständlichen Leistungen des HT sind in der Zeit von 06:30 bis 18:00 Uhr zu erbringen. Weitere Ausführungen in LB Pkt. 4.3.1 enthalten.
- Anforderungen an die Haustechniker:
- Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) der Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung
- mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) in einem versorgungstechnischen Gewerk und mindestens einen Servicetechniker in der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schaltbefähigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen techn. Anlagen), MSR-Technik, Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik, Kältetechnik).
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- für den MSR-Techniker ist spätestens zwei Monate nach Vertragsbeginn ein Seminar oder Lehrgang bei der Fa. Sauter für die Beherrschung der GLT nachzuweisen
- Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen (alle HT und deren Vertreter) gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen
- Bereitschaft zur Antragstellung für ein Führungszeugnis (BZR - Prüfung)
- Bereitschaft zur sicherheitsüberprüfung nach SÜG 2 Sabotageschutz;
- die Aufgaben und Pflichten des Haustechnikers bzw. dessen Vertretung sind den umfangreichen Ausführungen in der Leistungsbeschreibung unter Pkt. 4.3.3 zu entnehmen;
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Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden müssen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 2 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.12.2028. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 2 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.12.2028.
Der unter Ziffer II.2.7 genannte Termin zum Laufzeitbeginn ist der geplante Zuschlagstermin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die als Anhang II beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden und mit Angebot einzureichen.
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In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind anzugeben:
1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
2.1.Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort
2.2. Bei Einzelunternehmen/Freiberufler erforderliche zusätzliche Angaben
3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die uständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB wie z.B. Verstößen gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei früherer Ausführung öffentlicher Aufträge und zu Verfehlungen, die die Unternehmensintegrität infrage stellen, sowie Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze wie gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
weiter im Vordruck "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Anhang II) enthalten
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 5,0 Mio. €, Sachschäden 5,0 Mio. €, Vermögensschäden 0,5 Mio € und Schlüsselschäden 0,1 Mio €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen
5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart - Technisches Gebäudemanagement- einschließlich Betreiber-Leistungen - jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
s.o.
weiter im Vordruck "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Anhang II) enthalten
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6. Eigenerklärungen zur Leistungserbringung, dass
a) das Unternehmen zu Beginn der Start-Up-Phase und damit zur Übernahme der Liegenschaft Personal in ausreichendem Umfang (Start-Up-Team) und einen mit Objektübernahmen erfahrenen Projektleiter (PL) als Ansprechpartner für die AG bereitstellt, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team gehört der vorgesehene Objektleiter an.
b) dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
c) Auftragsspezifische Eigenerklärungen über die Leistungserbringung:
-Eigenerklärung, dass das Unternehmen zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen wird, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü2 Sabotageschutz).
-Eigenerklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü2 Sabotageschutz), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
-Eigenerklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sabotageschutz) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.
d) Auftragsspezifische Eigenerklärungen über die Leistungserbringung:
- bekannt ist, dass alle geforderten Nachweise der Qualifikation/Zertifizierung über den Leistungszeitraum Gültigkeit besitzen müssen
e) Auftragsspezifische Eigenerklärungen zu Objektleitung und Haustechniker:
-Erklärung, dass der Objektleiter und sein Vertreter mindestens über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektro-technik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen.
-Erklärung, dass der Objektleiter und sein Vertreter mindestens über 8 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich verfügen.
-Erklärung, dass der Haustechniker und sein Vertreter über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) der Elektrotechnik oder einem Ge-werk der Versorgungstechnik oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
-Erklärung, dass der Haustechniker und sein Vertreter über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position verfügen.
-Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn eine Beauftragte Person (Haustechniker und Vertreter) f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugs-wärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung zur Verfügung steht bzw. die Erklärung, die Berechtigung zur Personenbefreiung unverzüglich einzuholen.
-Erklärung, dass Haustechniker und Vertreter Sachkundige für Feststellanlagen sind.
-Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn unterwiesene Betriebsangehörige (mindestens zwei) zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen zur Verfügung stehen.
=Alle vorab genannten Nachweise auf Anforderung der Vergabestelle in Kopie eingereicht werden.=
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7. Leistungsbezogene Erklärungen und Angaben:
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart (TGM- einschließlich Betreiber-Leistungen) tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (TGM- einschließlich Betreiber-Leistungen)
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (TGM- einschließlich Betreiber-Leistungen)
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8. Angaben zu Referenzen
- Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen der ausgeschriebenen Leistungsart (TGM- einschließlich Betreiber-Leistungen) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von
-Art des Referenzobjektes, -Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, -technischer Leistungsumfang (Benennung Kostengruppen nach DIN 276), -Leistungszeitraum, -Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, -Auftragswert pro Jahr, -Anteil der Leistungen an Anlagen der Kostengruppe 400 in %, -ggf. Angaben zum An-teil von Leistungen bei Arbeitsgemeinschaften, -Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer;
Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
400.000 €/Jahr (netto) Auftragsvolumen. Dabei muss der überwiegende Anteil Leistungen an Anlagen der Kostengruppe 400 erbracht worden sein. Bei Referenzen zu in Arbeitsgemeinschaft er-brachten Leistungen muss der vom Bieter selbst erbrachte Anteil am Auftragsvolumen mindestens 400.000 €/Jahr (netto) betragen. Dabei muss der Anteil der Leistungen des Bieters an Anlagen der Kostengruppe 400 mehr als 50 % betragen. Die Leistungen der Referenzen müssen zur Angebotsfrist mindestens bereits 12 Monate andauern.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
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9. Angaben zu Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds (im Vordruck "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" Anhang II enthalten) sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang III) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) einzureichen.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern sind die Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten) anzugeben.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang IV). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderer vorliegender Registerauszug sind der Bietererklärung von Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern oder Eignungsleihern mit Einreichung dieser Bieterauskunft beizulegen.
-der Objektleiter und sein Vertreter müssen mindestens über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen.
-der Objektleiter und sein Vertreter müssen mindestens über 8 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich verfügen.
- der Haustechniker und sein Vertreter müssen über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) der Elektrotechnik oder einem Gewerk der Versorgungstechnik oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
- der Haustechniker und sein Vertreter müssen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position verfügen.
- dem Unternehmen muss spätestens bei Leistungsbeginn eine Beauftragte Person (Haustechniker und Vertreter) f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung zur Verfügung steht bzw. ist die Berechtigung zur Personenbefreiung unverzüglich einzuholen.
- der Haustechniker und Vertreter müssen Sachkundige für Feststellanlagen sein.
- dem Unternehmenmuss spätestens bei Leistungsbeginn unterwiesene Betriebsangehörige (mindestens zwei) zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
1.Angebotsschreiben (Anhang 0)
2.Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II)
3.Besichtigungsnachweis (Anlage 6.0)
4.Leistungsverzeichnis (pdf- und GAEB-Format, Anlage 2.0)
5.Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung (Das Gesamtkonzept ist auf maximal 10 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5)
6.Formblätter Preisgleitklausel Objektleiter, Technischer Hausmeister und Lohn + Material (Anlagen 3.1 bis 3.3.)
7.Angaben zum verwendeten CAFM-System des AN (Anlage 4.0)
8.Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate) oder gleichwertig
9.Bietergemeinschaftserklärung (Anhang III, soweit notwendig).
Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:
a-die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II)
b-die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV)
c-die entsprechend dem Hinweis im Vorwort ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
d-Berufs-und Qualifikationsnachweise für den Objektleiter und dessen Stellvertreter, den Haustechniker und seine Vertretung (Berufl. Ausbildung und Berufserfahrung),
e-Nachweise der im Unternehmen zur Verfügung stehenden Beauftragte Person (Haustechniker und Vertreter) f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung, f-der unterwiesenen Betriebsangehörigen (mindestens zwei) zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen und Nachweis als Fachkraft für Feststellanlagen des zum Einsatz vorgesehenen Personals als Haustechniker und dessen Vertreter.
Bei Angabe gleichwertiger Nachweise und Qualifikationen ist die Gleichwertigkeit vom Bieter zu erläutern.
Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Zuschlagskriterien sind 1. der Angebotspreis des LV in Euro und 2. das schriftliche eigene Konzept zur Leistungserbringung, mit der Gewichtung 70% Angebotspreis, 30% Konzept.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (der Summe aus erreichter Punktzahl aus Angebotspreis, max. 70 Punkte und aus der Konzeptbewertung, max. 30 Punkte).
1. Punktzahl Wertungskriterium Preis Angebot XY = Preis niedrigstes Angebot x 70 Pkt./ Preis Angebot XY
2. Punktzahl Wertungskriterium schriftliches Konzept wird aus der Bewertung der Teilkonzepte und deren Gewichtung ermittelt:
2.1 Teilkonzept Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase, Gewichtung: 4%
2.2 Teilkonzept Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement, Gewichtung: 12 %,
2.3 Teilkonzept Störungsmanagement, Gewichtung 7%,
2.4 Teilkonzept Qualitätsmanagement, Gewichtung 4%,
2.5 Teilkonzept Energiemanagement, Gewichtung 3%.
Die Teilkonzepte sind mithilfe vorgegebener Aussagepunkte zu erläutern, diese sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Es sind entsprechend maximal 30 Punkte erreichbar.
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Aussagepunkt. Die je Aussagepunkt vergebene Punktzahl wird mit dem diesem Aussagepunkt entsprechenden Teilgewichtsprozentsatz (an der jeweiligen Gewichtung der Teilkonzepte) in Punkten multipliziert und durch 10 dividiert. Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Aussagepunkte werden abschließend addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl für das schriftliche Konzept. Das Gesamtkonzept ist auf maximal 10 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5). Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Gesamtkonzeptes die geforderten 10 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein. Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
Ortsbesichtigungen sind verpflichtend und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungen können im Zeitraum vom 24.01. bis 04.02.2022 durchgeführt werden. Besichtigungstermine sind bis zum 17.01.2022 über den E-Mail-Kontakt: [gelöscht] zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Mit der Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind folgende Angaben zu übersenden: Name, Vorname, Geb-datum, Firma, Telefon-bzw. Handy-Nr. der teilnehmenden Personen. Es erfolgt ein Kontrollcheck durch die Bundespolizei, welche auch Personen ablehnen kann. Der Vertreter des Teilnehmers (max.1 Person) müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren und es ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung (möglichst FFP2-Maske) zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der verpflichtenden Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 15.02.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234; E-Mail: [gelöscht]; Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland