Vergabe von technischen Facility Management Services für die Eigentümergemeinschaft Zollernhof Referenznummer der Bekanntmachung: ZDF-170-VV-21-039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE300
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zdf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von technischen Facility Management Services für die Eigentümergemeinschaft Zollernhof
Der Baueinkauf des ZDF in Vertretung für die Eigentümergemeinschaft Zollernhof strebt an, Technische Facility Management Services für das Objekt Zollernhof, Unter den Linden 36-38, 10117 Berlin und das Objekt Mittelstraße 49-50 in 10117 Berlin gemäß Vergabeunterlagen an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Die Leistungen sollen auf Grundlage eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV vergeben werden.
Berlin
Auftragsgegenstand sind Leistungen des Bedienens und der Betriebsführung unter Einsatz einer vom Auftragnehmer einzusetzenden CAFM-Software für die Planung und Dokumentation seiner Leistungserbringung, die Wartung / Inspektion / Prüfung baulicher und technischer Anlagen, das Vorhalten eines Störungsmanagement inkl. eines technischen Help Desks zur zentralen Meldungsannahme von technischen Störmeldungen sowie die Instandsetzung, das Energiemanagement für die vertragsgegenständlichen Objekte. Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen enthält die Leistungsbeschreibung und der Vertragsentwurf, die unter der unter I.3) angegebenen Adresse abrufbar sind.
Bei dem Bewirtschaftungsgegenstand handelt es sich um zwei Objekte mit insgesamt ca. 33 000 m2 NRF.
Einmal um 24 Monate
Siehe Dokument Bewertungsmatrix_Eignung“, dass unter der unter I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Dokument „10738_Verfahrensbrief“, dass unter der unter I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar ist
Siehe Dokument „10738_Verfahrensbrief“, dass unter der unter I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar ist
Siehe Dokument „10738_Verfahrensbrief“, dass unter der unter I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar ist
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen / Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich auf der externen Vergabeplattform (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/109133) zur Verfügung gestellt. Nach dem Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen sowie über Fragen und Antworten zum Verfahren informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v. g. Internetseite von RIB regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen von Fristen, Vergabeunterlagen sowie Bieterfragen und Antworten kontrollieren.
2) Bewerber-/Bieterfragen sind – unter Angabe des Aktenzeichens ZDF-170-VV-21-039 ausschließlich direkt über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de zu stellen. Für jede/s einzelne/s Thema/Ziffer/ Position sind separate Bieterfragen auf der Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Bewerber-/ Bieterfragen erfolgt je Bieterfrage ebenfalls über die Vergabeplattform.
Der Auftraggeber behält sich vor, Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrages oder die Abgabe der Angebote vorliegen, nicht zu beantworten.
3) Die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform RIB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]