Neubau ZMT Referenznummer der Bekanntmachung: 164/19
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leibniz-zmt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau ZMT
Der Auftraggeber plant einen Neubau, in welchem Büro- und Verwaltungsgebäude, Labore (insbesondere für die Fachrichtungen Chemie, Biologie und Geologie), Aquarien für Fische und Korallen mit Salzwasseranlage und ein Mangrovengewächshaus realisiert werden sollen. Gegenstand dieses Wettbewerbs sind die hierzu erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Freianlagen gemäß den Leistungsphasen 1-9 der Anlagen 10 und 11 zur HOAI. Zu einem späteren Zeitpunkt soll optional eine Erweiterung des Gebäudes erfolgen. Dies soll bereits jetzt bei der Kubatur und Dichte berücksichtigt werden. Es ist des Weiteren geplant, maßgebliche Stakeholder (insbesondere für die Labore und Aquarien) von Beginn an stark in Konzeption, Planung und Umsetzung einzubeziehen.
Die Planung soll unter Einsatz der Instrumente des digitalen Planen und Bauens (BIM) durchgeführt werden.
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 12 Teilnehmern durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Ausschlusskriterien
1. Formale Ausschlusskriterien:
a) Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 VgV.
b) Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Dem Antrag auf Teilnahme sind die nachfolgend genannten Unterlagen beizufügen. Das Nichtbeifügen führt zum Ausschluss; der Auftraggeber wird keine Unterlagen nachfordern.
aa) Ggf. Erklärung Bietergemeinschaft
bb) ggf. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes
cc) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogenen relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
dd) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
ee) Nachweis über Bestehen und Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen).
ff) Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; eine solche Erklärung wird für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt, jedoch nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
gg) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Dabei sind drei Referenzen vom Teilnehmer auszuwählen und so darzustellen, dass nachgewiesene Erfahrung bei vergleichbaren Bauvorhaben anhand der folgenden Auswahlkriterien erkennbar ist:
-Architektonische Qualität
-Nachhaltigkeit im Bau und insbesondere im Betrieb
-Erfahrung mit multifunktionalen Forschungsgebäuden
-Erfahrung mit Laborgebäuden gemäß der Aufgabenstellung
-Erfahrung mit der Erfüllung der Erwartung der Nutzer
- Erfahrung mit den Methoden des digitalen Planens und Bauens
Der Auftraggeber wird die vom Bewerber ausgewählten (insgesamt) drei Referenzprojekte gemäß den unter Ziff. IV.1.9 dieser Bekanntmachung veröffentlichten Kriterien bewerten. Zugelassen sind Referenzobjekte, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind, es muss sich aber nicht notwendig um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Bewertet wird die insgesamt sich aus den benannten Referenzen ergebende Eignung, es ist nicht erforderlich, zu jedem der genannten Unterkriterien gesonderte Referenzobjekte vorzulegen.
Für die genannten Referenzen sind als Ansprechpartner der Auftraggeber und der Nutzer mit Namen, Adresse, E-Mail Anschrift und Telefonnummer zu benennen.
hh) Eine förmliche Erklärung des Teilnehmers, dass die von ihm angegebenen Informationen genau und korrekt sind und er sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst ist.
ii) Eine förmliche Erklärung des Teilnehmers, dass er in der Lage ist, auf Anfrage unverzüglich die Bescheinigungen und anderen genannten dokumentarischen Nachweise beizubringen, außer wenn der öffentliche Auftraggeber über die Möglichkeit verfügt, die betreffenden zusätzlichen Unterlagen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedsstaat abzurufen.
jj) Eine förmliche Zustimmung des Teilnehmers, dass der Öffentliche Auftraggeber Zugang zu den Unterlagen erhält, mit denen die Informationen belegt werden, die das Unternehmen diesem Teilnahmeantrag für die Zwecke dieses Wettbewerbs angegeben haben.
3. Materielle Mindestanforderungen
a) ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags von EUR 1.000.000,00 brutto,
b) eine Versicherungsdeckung für Personen- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jeweils nicht unter EUR 5.000.000,00,
c) ausreichende Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben, jedoch nicht notwendig in der gleichen Nutzungsart.
II. Auswahl der Teilnehmer
Soweit mehr als 9 Bewerber die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, wählt der Auftraggeber unter den geeigneten Bewerbern (ohne bereits ausgewählte Teilnehmer) die Teilnehmer nach den unter Ziff. IV.1.9 dieser Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien aus.
Zugelassen wird, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß Absatz 1 oder 2 benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Soweit mehr als 9 Teilnahmeanträge von nicht bereits ausgewählten Teilnehmern vorliegen, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden die Teilnehmer nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
1. Qualität der Referenzen 90 %. Als Unterkriterien werden festgelegt: Jede vom Bieter benannte Referenz wird mit einer Punktzahl zwischen 1 und 30 bewertet. Jede Referenz wird dabei anhand der folgenden sechs Kriterien bewertet:
a) Architektonische Qualität. Bewertet wird die in den dargestellten Referenzen gezeigte architektonische Qualität, insbesondere die Gestaltung, die Funktionalität und die Einbindung in das städtebauliche Umfeld.
b) Nachhaltigkeit im Bau und insbesondere im Betrieb. Bewertet wird die in den Referenzen gezeigte Umsetzung von Aspekten der Nachhaltigkeit von Bau und Betrieb, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Baustoffe und des Energieverbrauchs.
c) Erfahrung mit multifunktionalen Forschungsgebäuden. Bewertet wird die in den Referenzen gezeigte Erfahrung bei der Realisierung von multifunktionalen Forschungsgebäuden.
d) Erfahrung mit Laborgebäuden gemäß der Aufgabenstellung. Bewertet wird die in den Referenzen gezeigte Erfahrung mit Laborgebäuden gemäß der Aufgabenstellung.
e) Grad der Erfüllung der Erwartungen der Nutzer. Bewertet wird die in den Referenzen gezeigte Berücksichtigung der Nutzerbelange. Die Vergabestelle behält sich vor, bei der Endauswahl die benannten Ansprechpartner zu ihren Nutzererfahrungen zu befragen und deren Angaben in der Wertung zu berücksichtigen.
f) Einsatz digitaler Methoden des Planens und Bauens. Bewertet wird, wie der Bieter zur Erreichung der Planungsziele Instrumente des digitalen Planen und Bauen eingesetzt hat.
Jedes Unterkriterium (a -f) wird mit 1 - 5 Punkten bewertet.
Lässt die Bewertung des jeweiligen Unterkriteriums eine durchschnittliche Qualität der Ausführung erwarten, erhält der Bewerber 3 Punkte. Lässt die Referenz eine bessere oder schlechtere Qualität erwarten, wird das mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt.
2. Technische Ausrüstung: 10%. Als Unterkriterien werden festgelegt: Lässt die technische Ausrüstung (insbesondere die zur Verfügung stehende Hard- und Software) eine durchschnittliche Leistungsfähigkeit erwarten, erhält der Bewerber 5 Punkte. Lässt die technische Ausrüstung (insbesondere die zur Verfügung stehende Hard- und Software) eine bessere oder schlechtere Qualität erwarten, wird das mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Berücksichtigt werden die Fähigkeiten zum Einsatz digitaler Methoden des Planens und Bauens und der Modellierung einschließlich der Software und die Schnittstellenfähigkeiten.
Der Auftraggeber stellt eine Preisgeldsumme inkl. Bearbeitungshonorare in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zzgl.
MwSt. zur Verfügung. Hiervon erhalten die Teilnehmer des Wettbewerbs bei Abgabe einer prüffähigen Arbeit jeweils [Betrag gelöscht] EUR Bearbeitungshonorar zzgl. MwSt., die verbleibende Summe wird als Preisgeld auf die Gruppe der Preisträger verteilt.
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR
Das Preisgericht kann auf einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preisgeldsumme vornehmen. Die Preisrichter werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Jeder Teilnehmer der kein Preisgeld nach Ziff. IV 3.1) erhält und eine prüffähige Arbeit abgibt, erhält ein Bearbeitungshonorar von [Betrag gelöscht] EUR zzgl. MwSt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt, soweit und sobald das Ergebnis des Wettbewerbs realisiert werden soll, die Preisträger zur
Verhandlung aufzufordern. Kriterien und Gewichtung dieser Verhandlung werden im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe gem. § 80 VgV bekanntgegeben.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die vom Auslober/Auftraggeber ausgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden, die in den Bewerbungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Anlagen sind mit der Bewerbung abzugeben. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrages beeinflussen können, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Antragsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach dem Zeitpunkt gestellt werden.
Die Kommunikation erfolgt ebenso, wie die Abgabe der Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch über
die unter I.3) genannte Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVQRBZT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bauumwelt.bremen.de
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, oder mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bauumwelt.bremen.de