Förderanlagen, Schwarzenbergstraße 50 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 053-21 PF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Förderanlagen, Schwarzenbergstraße 50
Der Schulstandort Schwarzenbergstraße 50 wird saniert und zu einer 4-zügigen Grundschule umgebaut. Hierfür wird auch der auf dem Grundstück befindliche Pavillonbau abgebrochen, um eine Einfeld-Sporthalle errichten zu können (nicht Teil dieser Ausschreibung).
Bei dem Altgebäude handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts, das in den 50er Jahren umfangreiche An- und Umbauten erfahren hat. Die BGF des Gebäudes beträgt ca. 5.200 m². Die, im Park gelegene, Baustelle ist über die Schwarzenbergstraße anfahrbar.
Schwarzenbergstraße 50, 21073 Hamburg
Speisenaufzug
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. April 2022 bis Mai 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderanlagen, Schwarzenbergstraße 50
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im vorliegenden Vergabeverfahren sind keine wirtschaftlichen Angebote eingegangen.
Gemäß § 16d EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A darf der Zuschlag auf ein Angebot mit unangemessen hohem Preis nicht erteilt werden. Die Ausschreibung war nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]