Wäscheausgaberäume UHZ + Martini-Klinik Referenznummer der Bekanntmachung: VV 135-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäscheausgaberäume UHZ + Martini-Klinik
Lieferung, Montage, Installation, Customizing und Inbetriebnahme der Gerätetechnik, Betriebssysteme, Applikation, Schnittstellen und sonstiger Hilfssysteme von RFID-basierten Ausgabe- und Rücknahmesystemen zur Versorgung der Mitarbeiter des Auftraggebers mit Berufskleidung
UKE Strategischer Einkauf Martinistr. 52 20251 Hamburg Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der geschätzte Gesamtauftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000 wird in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.
Im Rahmen der Umsetzung von zwei Neubauprojekten am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) plant das UKE, die Versorgung mit Berufskleidung über elektronisch unterstütze Räume und Entnahme-schränke zu organisieren.
Über die Versorgungs-Räume hinaus sollen dezentral Entnahme- und Rückgabe-Schränke für die Mitarbeiter der Gebäudereinigung (KSE) auf dem UKE-Gelände und in der Martini-Klinik auch für die OP-Mitarbeiter (Kleidung außerhalb des OP-Trakts) aufgestellt werden. Für die KSE ist die Versorgung mit Berufskleidung über die Schranksysteme im 2. Quartal 2022 geplant.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Montage, Installation, Customizing und Inbetriebnahme der Gerätetechnik, Betriebssysteme, Applikation, Schnittstellen und sonstiger Hilfssysteme von RFID-basierten Ausgabe- und Rücknahmesystemen zur Versorgung der Mitarbeiter des Auftraggebers mit Berufskleidung.
Die Bewerberzahl ist unbegrenzt!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen können den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (sog. Präqualifikationsverzeichnis) oder über eine Zertifizierung, ergänzt durch geforderte auftragsbezogene Einzelnachweise, erbringen. Nicht präqualifizierte Bewerber haben im Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen:
Unternehmensangaben Einzelbewerber; Unternehmensangaben Bewerbergemeinschaft; Unternehmensbeschreibung/Firmenprofil; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ggf. zur Selbstreinigung/Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen; Verbundene Unternehmen; Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, ob er/sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will. Falls ja, die genaue Angabe der privilegierten Nachunternehmer und deren Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall.
Vordruck Eigenerklärung zum Umsatz: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Bankerklärung; Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG)
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindestanforderung: Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen.
Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist,
Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe in seinem Unternehmen implementiert, sind diese zu beschreiben. Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses dem Antrag in Kopie beizufügen.
Eigenerklärung umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG.
Eigenerklärung sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG
Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Referenzen werden nur dann als gleichwertig gewertet, wenn durch mindestens eine der Referenzen mindestens 800 Personen über die installierten Systeme versorgt werden und mindestens eine der Referenzen die Kombination aus Raumanlage und Schranksystem aufweist. Eine Referenz kann mehrere Kriterien abdecken. Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRAAU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.