Kooperation im Projekt "Computergesteuerte Bauteilaufarbeitung"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperation im Projekt "Computergesteuerte Bauteilaufarbeitung"
Im Rahmen des Projekts UT 7011 „Computergesteuerte Bauteilaufarbeitung“ verfolgt die HSU einen ganzheitlichen Ansatz, um Bauteilkomponenten in ressourcenschonenden Verfahren herzustellen, energie- und material-schonend aufzuarbeiten und zu reparieren.
Auftragsgegenstand ist die kooperative Zusammenarbeit mit der HSU, um Schadensfälle an Kampfflugzeugen (z.B. Tornados) zu analysieren und definieren.
Im Rahmen des Projekts UT 7011 „Computergesteuerte Bauteilaufarbeitung“ verfolgt die HSU einen ganzheitlichen Ansatz, um Bauteilkomponenten in ressourcenschonenden Verfahren herzustellen, energie- und material-schonend aufzuarbeiten und zu reparieren. Dazu will sie ein Modellzentrum aufbauen, das durch den Einsatz neuer computergestützter Verfahren zielgerichtet geeignete Strategien zum ressourcenschonenden Aufbau sowie zur Aufarbeitung lasttragender Komponenten vorschlägt. Dieses Konzept beabsichtigt die HSU am Beispiel ausgewählter Komponenten aus der Luftfahrtindustrie zu erproben und zu validieren. Größere Komponenten herzustellen, ist oft aufwendig und kostenintensiv. Das betrifft insbesondere die Luftfahrtindustrie. Kleinere Defekte führen meistens dazu, dass Komponenten ausgemustert und ersetzt werden müssen. Geeignete Reparaturverfahren könnten diese Komponenten deutlich günstiger aufarbeiten. Hierzu ist Kaltgasspritzen ein aussichtsreiches Verfahren.
Der Auftragnehmer (Kooperationspartner) analysiert und definiert Schadensfälle an Kampfflugzeugen (z.B. Tornado). Er definiert Fehlerarten und erforderliche Randbedingungen für eine Bauteilreparatur in der militärischen Luftfahrt und unterstützt die Entwicklung von Laborbedingungen für anwendungsnahe Teststrategien. Ferner unterstützt er die HSU bei der Erprobung zerstörungsfreier Prüfmethoden (NDT) zur anwendungsnahen Qualitätssicherung und möglicher Verfahren zur Bauteilnachbehandlung und erprobt Methoden für festigkeitssteigernde Bauteilnachbehandlungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die HSU darf im Projekt „Computergesteuerte Bauteilaufarbeitung“ mit der Airbus Defence and Space GmbH (ADS) zusammenarbeiten, ohne zuvor ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchzuführen. Der Anwendungsbereich des Vergaberechts ist gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eröffnet.
Das Vergaberecht ist auf die beabsichtigte Kooperation mit der ADS nicht anwendbar, denn sie umfasst Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Unter den Begriff der Forschung und Entwicklung fallen alle Tätigkeiten, die Grundlagenforschung, angewandte Forschung sowie experimentelle Entwicklung beinhalten.
Im Projekt erbringt die ADS experimentelle Entwicklungsleistungen, die einen wesentlichen Beitrag zu dem Forschungsziel, ein Verfahren für die endkontournahe Reparatur von Bauteilen für die Luftfahrt zu entwickeln, leisten.
Die ADS analysiert und definiert anhand ihres Produktportfolios Schadensfälle an Kampfflugzeugen (z.B. Tornado). Sie definiert Fehlerarten und erforderliche Randbedingungen für eine Bauteilreparatur in der militärischen Luftfahrt und unterstützt die Entwicklung von Laborbedingungen für anwendungsnahe Teststrategien. Ferner unterstützt die ADS die HSU bei der Erprobung zerstörungsfreier Prüfmethoden (NDT) zur anwendungsnahen Qualitätssicherung und möglicher Verfahren zur Bauteilnachbehandlung und erprobt Methoden für festigkeitssteigernde Bauteilnachbehandlungen.
Zwar enthält § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB a.E. eine Rückausnahme für bestimmte Forschungsleistungen. Diese ist jedoch nicht einschlägig.
Die Leistungen der ADS im Projekt „Computergesteuerte Bauteilaufarbeitung“ unterfallen der „Forschung und Entwicklung für Sicherheits- und Verteidigungsgüter“ (CPV-Code „73400000“) und somit keinem der von der Rückausnahme erfassten CPV-Codes.
Die Voraussetzungen der Rückausnahme liegen außerdem nicht vor. Die Rückausnahme setzt voraus, dass die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsleistungen ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden und die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.
Die ADS bringt Sachmittel in Höhe von etwa [Betrag gelöscht] EUR in die Kooperation ein. Darüber hinaus werden die Projektergebnisse nicht ausschließliches Eigentum der HSU.
Die Projektergebnisse sind nicht ausschließlich für den Gebrauch der HSU im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit bestimmt. Die Kooperationspartner beabsichtigen zum Wohle der Allgemeinheit Erkenntnisse über Verfahren für die Reparatur von Bauteilen für die militärische Luftfahrt zu gewinnen. Die Forschungsergebnisse des Projekts stehen neben den partizipierenden Partnern auch anderen Wirtschaftsteilnehmern sowie der Allgemeinheit zur freien Verfügung. Andere Wirtschaftsteilnehmer haben die Möglichkeit, von den Forschungsergebnissen durch die Vergabe von Lizenzen zu profitieren. Darüber hinaus werden die Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (open access) sowie Dissertationen zugänglich gemacht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Manching
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85077
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor dem Vertragsschluss eine Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht hat. Bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 135 Abs. 3 GWB tritt keine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein.