Elektro- und Elektroinstallationsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: T14-2021-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Elektro- und Elektroinstallationsmaterial
Beschaffung von Elektronik- und Elektroinstallationsmaterial mittels elektronischer Kataloglösung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Elektronik- und Elektroinstallationsmaterial jeglicher Art.
Inklusive Betreuung, Beratung und Beschaffung Auftraggebers mit allen Materialien sowie Dienstleistungen im beschriebenen Leistungsumfang.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektro- und Elektroinstallationsmaterial
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch, in elektronischer Textform ausschließlich auf der Ausschreibungsplattform "Vergabekooperation Berlin" einzureichen.
1. "Aktuell" bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist (sofern nicht anders gefordert).
2. Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
3. Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und — auf Deutsch — zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht,
4. Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1. und II.1.2. geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3. gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
5. Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher), als - sofern solche Angaben bereits bei Bewerbung schon möglich sind - auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, in der Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert sind, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist,
6. Die Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Ebenso ist neben der Unterschrift der Name des Unterzeichnenden und dessen Position anzugeben. Sollten diese nicht erkennbar sein, werden diese nicht anerkannt.
7. Die Kommunikation ist ausschließlich nur über die Ausschreibungsplattform "Vergabekooperation Berlin" zulässig.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."