Neubaustrecke (NBS) Hermannplatz, HOAI Lph. 2-7 Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0659-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke (NBS) Hermannplatz, HOAI Lph. 2-7
Straßenbahn-Neubaustrecke von Warschauer Straße bis Hermannplatz
Planungsleistungen gem. HOAI 2021, Lph. 2-7
Berlin
Das stetige Wachstum der Stadt Berlin und die steigenden Nutzerzahlen der Verkehrsmittel des Umweltverbundes stellen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR vor eine große Herausforde-rung. Um in Zukunft weiterhin den Anforderungen der wachsenden Stadt gerecht zu werden und die damit steigenden Bedürfnisse im öffentlichen Personennahverkehr befriedigen zu können, hat das Land Berlin einen Ausbau des Straßenbahnnetzes beschlossen. Das Projekt "War-schauer Straße - Hermannplatz" ist Bestandteil eines 16 Strecken umfassenden Maßnahmen-programms, das in der rot-rot-grünen Koalitionsvereinbarung des Jahres 2016 verankert ist.
Die BVG wurden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) des Landes Berlin beauftragt, die Planungen für diese Straßenbahnstrecke auf Basis der 2019 abgeschlossenen Machbarkeitsstudie mit Trassenuntersuchung und Wirtschaftlichkeitsberechnung fortzuführen. Die Leistungen wurden bereits im Auftrag der SenUVK erbracht und liegen vor.
Die Vorzugstrasse sieht eine Verlängerung der Linie M10 ab der vorhandenen Haltestelle S+U-Bahnhof Warschauer Straße über Warschauer Straße - Am Oberbaum - Oberbaumbrücke - Falckensteinstraße - Görlitzer Park - Glogauer Straße - Thielenbrücke - Pannierstraße - Son-nenallee mit einer anschließenden Kehranlage in der Urbanstraße vor.
Die ca. 3,1 km lange Strecke soll - soweit räumlich möglich - als besonderer, begrünter Bahn-körper ausgeführt werden. Die Neubaustrecke quert an der Oberbaumbrücke die Spree und an der Thielenbrücke den Landwehrkanal.
Gegenwärtig befindet sich der Ausbau der bestehenden eingleisigen Kehranlage am S+U-Bahn-hof Warschauer Straße zu einer provisorischen zweigleisigen Anlage in Planung. Nach aktuellem Planungsstand soll sie - zusammen mit dem Verlängerungsabschnitt am anderen Ende der Linie M10 vom Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße - bis zum Jahr 2023 in Betrieb gehen und mit der Neubaustrecke zum Hermannplatz wieder überplant werden.
Gleichzeitig soll die Umstiegssituation der Linie M13 zur den U-Bahnlinien U1 und U3 verbessert werden. Die Linie soll bis zum U-Bahnhof Warschauer Straße verkehren, wozu die Errichtung einer Kehranlage in der Mühlenstraße erforderlich wird. Perspektivisch soll dieser Streckenab-zweig in die Mühlenstraße in Richtung Ostbahnhof verlängerbar sein.
Vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen an die zeitgerechte, qualitative und wirtschaftliche Planungsdurchführung beauftragt die BVG mit dieser Ausschreibung auf Basis des PBefG einen Planer mit den Leistungen
• der Planungsleistungen nach HOAI § 47, Verkehrsanlagenplanung der Leistungs-phasen 2 bis 7 inkl. der Besonderen Leistungen.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
(1)
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle
Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
(2)
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
(3)
Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen
abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung gem. III.1.1) bis III.1.3) der Bekanntmachung (Formblatt) ergeben.
(4)
Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
(5)
Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag desjenigen Bewerbers im Verfahren, der die höheren Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400) für alle Referenzen zusammengefasst aufweist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Die Formblätter ("Eigenerklärung gem. III.1.1) bis III.1.3) der Bekanntmachung") liegen den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-
Sach- Vermögens- und Umweltschäden)
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche
Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung zu III.1.2) der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Bestandteil des Formblattes "Eigenerklärungen gem. III.1.1) und III.1.2) der Bekanntmachung"):
1. Zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Ggf. weitere Erklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen gem. III.1.3) der Bekanntmachung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen
2. Ggf. weitere Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat 2 Referenzen für erbrachte Leistungen der Verkehrsanlagenplanung einzureichen (VP1, VP2), sowie 2 Referenzen für erbrachte Leistungen zur Objektplanung von Schienenverkehrsbrücken (SB1, SB2).
Die entsprechende Zuordnung und Kennzeichnung der Referenzen ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) vorzunehmen. Diese haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhalten:
1. Mindestanforderungen an Leistungsinhalt Referenzen VP1 und VP2 der Verkehrsanlagenplanung:
Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 7 nach HOAI im Leistungsbild Verkehrsanlagen zum Neubau oder Umbau einer Straßenbahnanlage erbracht und abgeschlossen wurden. Darüber hinaus muss mindestens eine der beiden Referenzen Gesamtbaukosten im Wert von mindestens 5 Mio. EUR nachweisen.
2. Mindestanforderungen an Leistungsinhalt Referenzen SB1 und SB2 der Objektplanung von Schienenverkehrsbrücken:
Es sind mindestens zwei Referenz einzureichen für erbrachte Objektplanungsleistungen von Schienenverkehrsbrücken einschließlich Tragkonstruktion. Dabei kann es sich um einen Neubau von einer Straßenbahnanlage / Gleisanlage auf einer Bestandsbrücke handeln oder einer Sanierung / Instandsetzung einer bestehender Straßenbahnanlage / Gleisanlage. Darüber hinaus muss mindestens eine der beiden Referenzen Gesamtbaukosten im Wert von mindestens 5 Mio. EUR nachweisen.
Die Vergabestelle wird maximal 4 Referenzen bewerten. Der Bewerber ist angehalten die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Eigenerklärungen zu verwenden.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
(1.)
Eigenerklärung gem. III.1.1) der Bekanntmachung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag benannten
Nachunternehmer)
(2.)
Eigenerklärung gem. III.1.2) und III 1.3) der Bekanntmachung
(3.)
Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich)
(4.)
im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer
Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt)
(5.)
im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung einer
Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt)
Weitere Erläuterungen sind dem Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb
zu entnehmen. Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
- Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen
- Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22. April 2020 sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den
Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 23.06.2021 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
7. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen
und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der
Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf
Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.