Neubau Bürogebäudes für Bundesbehörden - Zwischenunterbringung BPrA Erstellung eines Büroneubaus in überwiegender Modulbauweise mit Hilfe einer integrierten Projektabwicklung (IPA) - Vergabenummer: 2515/2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2515/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürogebäudes für Bundesbehörden - Zwischenunterbringung BPrA Erstellung eines Büroneubaus in überwiegender Modulbauweise mit Hilfe einer integrierten Projektabwicklung (IPA) - Vergabenummer: 2515/2021
Bundespräsidialamt - Generalunternehmer
Neubau Bürogebäudes für Bundesbehörden - Zwischenunterbringung BPrA Erstellung eines Büroneubaus in überwiegender Modulbauweise mit Hilfe einer integrierten Projektabwicklung (IPA)
Elisabeth-Abegg-Straße Ecke Alt-Moabit
1. Anlass und Ziel
Auf dem Grundstück Elisabeth-Abegg-Straße Ecke Alt-Moabit soll ein Bürogebäude für Bundesbehörden errichtet werden und zunächst als Ausweichliegenschaft des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes genutzt werden. Die Fertigstellung muss bis Ende 2024 erfolgen, um ab Mitte 2025 mit der Sanierung des Schlosses Bellevue und des Verwaltungsgebäudes beginnen zu können.
Zur Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Vorhabens steht nur ein sehr begrenztes Zeitfenster zur Verfügung. Deshalb ist die Umsetzung mit Hilfe eines Mehrparteienvertrages mit integrierter Projektabwicklung (IPA) mit drei Vertragspartnern (Bauherr, Planung, Ausführung) vorgesehen.
Aufgrund der vorgegebenen Projekttermine, der unterschiedlichen Nutzungen und der Geometrie des Grundstückes ist eine Hybridbauweise mit einem möglichst hohen Anteil an Modul-/ Systembau geplant. Durch innovative Lösungen sollen Störungen im Bauprozess vermieden und die Qualitäts- und Terminsicherheit erhöht werden.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Bürogebäudes für Bundesbehörden - Zwischenunterbringung BPrA Erstellung eines Büroneubaus in überwiegender Modulbauweise mit Hilfe einer integrierten Projektabwicklung (IPA) - Vergabenummer: 2515/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei derVergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind denVergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu
entnehmen".
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an derAusschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 1.1.2017 werd...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter dero.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zubeachten.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]