Neubau Bürogebäudes für Bundesbehörden - Zwischenunterbringung BPrA Erstellung eines Büroneubaus in überwiegender Modulbauweise mit Hilfe einer integrierten Projektabwicklung (IPA) - Vergabenummer: 2515/2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2515/2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Bürogebäudes für Bundesbehörden - Zwischenunterbringung BPrA Erstellung eines Büroneubaus in überwiegender Modulbauweise mit Hilfe einer integrierten Projektabwicklung (IPA) - Vergabenummer: 2515/2021

Referenznummer der Bekanntmachung: 2515/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bundespräsidialamt - Generalunternehmer

Neubau Bürogebäudes für Bundesbehörden - Zwischenunterbringung BPrA Erstellung eines Büroneubaus in überwiegender Modulbauweise mit Hilfe einer integrierten Projektabwicklung (IPA)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Elisabeth-Abegg-Straße Ecke Alt-Moabit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Anlass und Ziel

Auf dem Grundstück Elisabeth-Abegg-Straße Ecke Alt-Moabit soll ein Bürogebäude für Bundesbehörden errichtet werden und zunächst als Ausweichliegenschaft des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes genutzt werden. Die Fertigstellung muss bis Ende 2024 erfolgen, um ab Mitte 2025 mit der Sanierung des Schlosses Bellevue und des Verwaltungsgebäudes beginnen zu können.

Zur Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Vorhabens steht nur ein sehr begrenztes Zeitfenster zur Verfügung. Deshalb ist die Umsetzung mit Hilfe eines Mehrparteienvertrages mit integrierter Projektabwicklung (IPA) mit drei Vertragspartnern (Bauherr, Planung, Ausführung) vorgesehen.

Aufgrund der vorgegebenen Projekttermine, der unterschiedlichen Nutzungen und der Geometrie des Grundstückes ist eine Hybridbauweise mit einem möglichst hohen Anteil an Modul-/ Systembau geplant. Durch innovative Lösungen sollen Störungen im Bauprozess vermieden und die Qualitäts- und Terminsicherheit erhöht werden.

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II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 201-521008
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Bürogebäudes für Bundesbehörden - Zwischenunterbringung BPrA Erstellung eines Büroneubaus in überwiegender Modulbauweise mit Hilfe einer integrierten Projektabwicklung (IPA) - Vergabenummer: 2515/2021

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei derVergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.

„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind denVergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu

entnehmen".

Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.

Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.

Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an derAusschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.

Seit dem 1.1.2017 werd...

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn

Tel: [gelöscht]

Fax: [gelöscht]

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter dero.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 Abs. 3 GWB vorliegen.

Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zubeachten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2021