UPVA Stuttgart Hbf tief, Entrauchung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39128
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
UPVA Stuttgart Hbf tief, Entrauchung
Stuttgart
UPVA Stuttgart Hbf tief, Entrauchung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
UPVA Stuttgart Hbf tief, Entrauchung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerlingen
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70839
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.airforall.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
UPVA Stuttgart Hbf tief, Entrauchung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerlingen
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 09: Im Zuge der Montagearbeiten wurde festgestellt, dass für die Umverlegung der Schmutzwasserleitungen zusätzliche Formteile und andere Dimensionen erforderlich sind. Hinzu kommt eine Änderung der Löschwasserleitung, die als Edelstahlausführung angebracht wurde. Zuletzt wurde die demontierte Schmutzwasserleitung wieder an Ihrem Befesstigungsort remontiert. Diese Ausführungen sind laut Bauvertrag nicht vorgesehen.
Ein Wechsel des AN ist aus terminlichen Gründen nicht möglich. Eine Ausschreibung und Vergabe der Leistung wäre terminlich und wirtschaftlich unverhältnismäßig und nicht vertretbar. Sofern ein anderer Auftragnehmer beauftragt wird, wäre die Terminschiene der im Zusammenhang stehenden Arbeiten im Projekt massiv gestört, es würden weitere Folgekosten entstehen.