Licht + Farbe Stuttgart, Revitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49128
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Licht + Farbe Stuttgart, Revitalisierung
Stuttgart
Stuttgart Stadtmitte
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
ROHBAUARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN DECKE
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
SCHLOSSERARBEITEN
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
SANIERUNG BAUTEILFUGEN
STÜTZENSANIERUNG
Stuttgart Feuersee
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
SCHLOSSERARBEITEN
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
SANIERUNG BAUTEILFUGEN
STÜTZENSANIERUNG
Stuttgart Schwabstraße
ÜBERGEORDNETES
LOGISTIK UND BE
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
ROHBAUARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
SCHLOSSERARBEITEN
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
SANIERUNG BAUTEILFUGEN
STÜTZENSANIERUNG
Stuttgart Universität
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Licht + Farbe Stuttgart, Revitalisierung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Stuttgart Stadtmitte
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
ROHBAUARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN DECKE
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
SCHLOSSERARBEITEN
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
SANIERUNG BAUTEILFUGEN
STÜTZENSANIERUNG
Stuttgart Feuersee
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
SCHLOSSERARBEITEN
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
SANIERUNG BAUTEILFUGEN
STÜTZENSANIERUNG
Stuttgart Schwabstraße
ÜBERGEORDNETES
LOGISTIK UND BE
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
ROHBAUARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
SCHLOSSERARBEITEN
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
SANIERUNG BAUTEILFUGEN
STÜTZENSANIERUNG
Stuttgart Universität
GERÜSTARBEITEN
ABBRUCH - UND ENTSORGUNGSARBEITEN
BODENBELAGSARBEITEN
METALLBAUARBEITEN WÄNDE
MALERARBEITEN
STARKSTROMANLAGEN
BAUREINIGUNG
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
LÄA 05: Gemäß Vertrags-LV sind die Bahnsteigkantensteine neu zu verlegen. Hierzu wurde die LV-Pos. 6.2.90 zum Los 3 ausgeschrieben. Durch die Anpassung des Abstandes der Bahnsteigkante zur Gleisachse nach aktuellem Regelwerk der DB, ist es erforderlich, die Bahnsteigkante um 2-3 cm in Richtung Bahnsteigmitte zu verschieben. Der Bahnsteigkorpus im Bestand hat jedoch keine durchgehend gleiche Oberfläche, sondern im Bereich des Kragarms einen Versatz nach unten. Durch die o.g. Verschiebung der Kantensteine kollidieren diese nun mit der Versatzkante, sodass es in Teilen erforderlich war dies Rückseite auszuklinken.
Aufgrund des im Vorfeld umfangreich mit TÜV SÜD, der Feuerwehr und den Baufirmen abgestimmten Sicherheitskonzepts kam der Einsatz eines weiteren AN nicht in Frage, desweiteren wäre dann die Gewährleistung auf den Bodenbelag nicht übernommen worden.
Die für den umzusetzenden Leistungsumfang extrem knapp bemessene Sperrpause hätte bei einem AN-Wechsel nicht eingehalten werden und die Inbetriebnahme der stark im politischen Fokus stehenden Stuttgarter Stammstrecke nicht termingerecht durchgeführt werden können