Entwicklung und Erprobung eines Konzeptes zum qualifikationsorientierten Personaeinsatz § 8 Abs. 3 b SGB XI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Erprobung eines Konzeptes zum qualifikationsorientierten Personaeinsatz § 8 Abs. 3 b SGB XI
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, in zwei Losen einen Auftrag zur Entwicklung eines Konzepts für eine qualifikationsorientierte Aufgabenverteilung in der vollstationären pflegerischen Versorgung und die empirische Erprobung dieses Konzepts in einer begrenzten Anzahl von vollstationären Pflegeeinrichtungen (Los 1) sowie eine begleitende Evaluation (Los 2) zu vergeben. Die an der Erprobung teilnehmenden Einrichtungen sollen dabei eine am neuen Personalbemessungsinstrument (sog. Algorithmus 1.0) orientierte Personalausstattung erhalten. Weiter ist in Los 1 eine Implementationsstrategie für die anschließende flächendeckende Implementation des empirisch erprobten und bewährten Konzepts zu entwickeln. Los 2 beinhaltet zudem die Weiterentwicklung des Algorithmus 1.0 auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse sowie die Empfehlung eines Algorithmus 2.0.
Entwicklung und Erprobung eines Konzepts, Entwicklung einer Implementationsstrategie
Die Leistung Los 1 beinhaltet:
Die Entwicklung eines Konzepts zur Umsetzung der im Projekt PeBeM entwickelten qualifikationsorientierten Aufgabenverteilung durch Maßnahmen zur Organisations- und Personalentwicklung vor dem Hintergrund einer auf dem Algorithmus 1.0 basierenden Personalausstattung sowie unter Einbeziehung geeigneter Maßnahmen der Digitalisierung und des Technikeinsatzes in der vollstationären Pflege.
Die Erprobung des unter Ziffer 1 entwickelten Konzepts in einer begrenzten Anzahl von vollstationären Pflegeeinrichtungen, deren Personalausstattung unter Berücksichtigung einer angemessenen Effizienzreserve auf dem Algorithmus 1.0 basiert. Dies umfasst die Gewinnung geeigneter und teilnahmewilliger Pflegeeinrichtungen, die Schulung und Einführung der neuen personellen und konzeptionellen Rahmenbedingungen in den teilnehmenden Pflegeeinrichtungen sowie deren Erprobung und laufende Begleitung im Rahmen eines Monitorings.
Die Entwicklung einer Strategie für die flächendeckende Implementation des entwickelten und erprobten Konzepts.
60 %:
Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarerer Leistungen anhand von Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung 40%:
Qualifikation und Erfahrungen der vorgesehenen Projektleitung und Stellvertretung
Evaluation des Konzepts, Vorschlag Algorithmus 2.0
Die Leistung Los 2 beinhaltet:
Die Evaluation der Umsetzung des Konzepts zur qualifikationsorientierten Aufgabenverteilung unter Berücksichtigung von Digitalisierung und Technikeinsatz unter Einbeziehung der Kriterien Mitarbeiterzufriedenheit und Qualität der Versorgung.
Die Entwicklung von Vorschlägen für einen Algorithmus 2.0, d.h. eine Anpassung (Neuparametrisierung) des Personalbemessungsinstruments (PeBeM) bzw. des Algorithmus 1.0 auf Grundlage entsprechender Evaluationsergebnisse.
60%:
Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarerer Leistungen anhand von Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung 40%:
Qualifikation und Erfahrungen der vorgesehenen Projektleitung und Stellvertretung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf oder alternativer Nachweis.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
Der Bewerber reicht drei geeignete vollständig oder überwiegend abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Los 1:
Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden. Jede der eingereichten Referenzen muss mindestens eines der nachfolgend genannten Themen beinhalten:
• pflegerische Versorgung (SGB XI),
• Entwicklung von Konzepten der Personal-/Organisationsentwicklung im Gesundheitswesen,
• Anwendung/Durchführung von Maßnahmen der Personal-/Organisationsentwicklung im Gesundheitswesen,
• Erfahrung mit bundeslandübergreifenden Projekten.
Insgesamt sind über die Referenzen mindestens drei der Themen nachzuweisen.
Los 2:
Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden. Jede der eingereichten Referenzen muss mindestens eines der nachfolgend genannten Themen beinhalten:
• Personalbemessung in der stationären Altenpflege • Evaluation komplexer Interventionen • Methodenentwicklung • fachliche Anforderungen an die pflegerische Versorgung (SGB XI).
Insgesamt sind über die Referenzen mindestens drei dieser Themen nachzuweisen.
Zur Prüfung der Eignung werden alle eingereichten Referenzen berücksichtigt.
Die entsprechende Tabelle im Beiblatt zu Formblatt 5 ist je Los auszufüllen und um ggf. eigene Anlagen zu ergänzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.