Herstellung von Retroviren
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdc-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung von Retroviren
GMP-Produktion von GALV-pseudotypisierten retroviralen Vektoren für die klinische Anwendung
GMP-Produktion von GALV-pseudotypisierten retroviralen Vektoren für die klinische Anwendung
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das MDC benötigt Retrovirale Vektoren für die klinische Phase einer Therapieentwicklung inklusive Beratung und Begleitung im Rahmen der Prüfungs- und Zulassungsprozesse.
Damit kann nur ein Unternehmen beauftragt werden, das über GMP-konforme Anlagen und Herstellungsprozesse verfügt und das über alle notwendigen Erfahrungen für die Zulassungsprozesse einer angestrebten klinischen Studie verfügt sowie die für die Prüfungen durch das Paul-Ehrlich-Institut erforderlichen Zertifikate so ausstellen kann, dass sie auch ohne Zeitverzug von den deutschenn Bundesbehörden anerkannt werden. Es muss mit den lokalen Genehmigungsbehörden in deutscher Sprache kommunizieren und alle Unterlagen (z.B. für das LaGeSo) zwingend in deutscher Sprache ausstellen.
Laut unseren Marktrecherchen ist BioNTech IMFS das einzige Unternehmen, das diese Anforderungen erfüllt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 55743
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Erkennt ein
Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach
Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Für
die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 (Abs.
3) GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de