2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 557 Baumeisterarbeiten für den Lastenaufzug am Bahnhofsplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38310
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 557 Baumeisterarbeiten für den Lastenaufzug am Bahnhofsplatz
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 557 Baumeisterarbeiten für den Lastenaufzug am Bahnhofsplatz
- Rohbau für Lastenaufzug
- Teilabbruch Bestandsrampe
- Wasserhaltung
- Straßenbaumaßnahmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 557 Baumeisterarbeiten für den Lastenaufzug am Bahnhofsplatz
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. SSF Ingenieur AG, München
2. Sweco GmbH, Frankfurt
3. A4D Architekten, Berlin
4. VTG GmbH Ingenieurbüro, Haar bei München
5. Häcker Planungsbüro, Weingarten
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
A9 - Geänderter Abbruch für Herstellung Interimsaufzug
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Land: Deutschland
A9 - Geänderter Abbruch für Herstellung Interimsaufzug
Der geänderte Abbruch ist notwendig, da aufgrund der Umstellung des Bauablaufes kein Zugang zum 2 UG über die Rampe besteht.-Es insofern notwendig die Reihenfolge des Abbruches zu ändern und mittels Kran statt mit LKW die Abbruchmassen aus dem Baufeld zu transportieren. Zudem stellte sich erst bei der Öffnung heraus, dass Mehrstärken im Gegensatz zu den Bestandsplänen im Bereich der Rampenplatte vorliegen. Zudem wurden beim Abtrag des Bodens massive Verunreinigungen aufgefunden, die vorher unbekannt waren. Die Leistungen können nur durch das gebundene Unternehmen ausgeführt werden, da es sich um ein sehr beengtes Baufeld handelt und die Firma bereits mit den Abbrucharbeiten beauftragt ist. Die Leistung hat sich im Vergleich zum Hauptvertrag geändert, war jedoch immer schon zur Erreichung des Werkerfolges notwendig. Dies auch deshalb, da etwaige Schnittstellen zu einem Sicherheitsrisiko bei Abbruch in Bezug auf die Stellung von Traggerüsten und dergleichen führen können. Es ist nicht möglich die geänderte Leistung von der HV Leistung zu trennen. Insofern kann die Leistung nur durch das gebundene Unternehmern erbracht werden.